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A K T U E L L  zur  Krankenversicherung

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 Ombudsmann für die private Krankenversicherung

Seit 1.10.2001 gibt es auch für die PKV einen Ombudsmann. Er hat eine Einigungs- und Schlichtungsfunktion. Die Inanspruchnahme des PKV-Ombudsmanns ist kostenlos.
Der Sitz des Ombudsmanns ist in der Berliner Geschäftsstelle des PKV-Verbands,
Kronenstraße 13, 10117 Berlin. HomepageAusführlichere Information.


 Urteil vom 04.03.01 zur Pflegepflichtversicherung

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, daß die Pflegepflichtversicherung bis Ende 2005 neu tarifiert werden muss. Personen mit Kinder dürfen nicht denselben Beitrag zahlen wie Kinderlose. Homepage: bundesverfassungsgericht.de


10 %-ige Rücklage:

Mit Reform zum 1.1.2000 ist kraft Gesetz ein 10%-iger Zuschlag aus den Vollversicherungstarifen Ambulant, Krankenhaus und Zahn zur Krankenversicherung zu zahlen. Die zusätzlichen Rücklagen sollen für stabile Beiträge ab Alter 65 verwendet werden. Diese Zusatz-Beiträge werden für Erwachsene ab 20 Jahren bis zum 59.Lebensjahr erhoben.

Die PKV bildet damit weitere hohe Rücklagen für das Alter, während die GKV keinerlei Mittel hierfür hat. Ein weiterer Vorteil der PKV.

Mathematiker errechnen, das Privatversicherte bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen, zusätzlichen Rücklagen und deren Verwendung im Alter von 80 Jahren anstatt reduzierter Beiträge sogar eine monatliche Rente erhalten werden, da die Zuteilungsbeträge höher als der Beitrag sein werden. Hierüber berichtete auch das Magazin Focus.

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. berichtet dazu im Jahrbuch 2000: "Diese Massnahmen für die Beitragssicherheit im Alter machen den PKV-Schutz noch zukunftsfähiger. Selbst wenn die Gesundheitskosten in dem Maße steigen sollten, wie in der Vergangenheit, kann ein 30-jähriger, der heute zur PKV kommt, damit rechnen, daß sein Beitrag ab dem 65. Lebensjahr absolut konstant bleiben wird.


Kaum Gebrauch des Standard-Tarifs für Rentner:

(4.8.2003)  nach oben  

Von 7,9 Millionen privat Vollversicherten waren per 31.12.2002 nur  7.919 Personen (also 0,1 %) im Standard-Tarif für Rentner versichert. Dies schließt Beihilfeberechtigte (Beamte) mit ein. 

Interessant: Nur bei 1.132 Personen musste die Kappung (s. u.) verwendet werden. Die Anderen lagen mit Ihrem Beitrag niedriger als der Höchsatz der Kasse.

Der Standard-Tarif wird seit 1.7.94 von allen deutschen PKV´s angeboten. Der Zweck ist, über diesen Tarif (mit kassenähnlichen Leistungen, basierend auf dem Stand 1994) sicherzustellen, dass der Beitrag nicht höher ist als der Höchsatz der GKV.
Diese Garantie ist in den Bedingungen enthalten.
Quelle: PKV-Verband


 Urteil:

Beiträge - auch aus Auszahlungen fälliger Lebensversicherungen !
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner haben auch von einer fälligen Lebensversicherung Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen. Zur Berechnung des Beitrages wird die Versicherungs- Summe auf 10 Jahre aufgeteilt  (BSG B 12 KR 17/99R).


 Privatversicherte Renter:

Mit Reform zum 1.1.2000 können Privatversicherte wahlweise ab dem Alter von 55 Jahren (seither ab 65) in den Standard-Tarif der privatversicherten Rentner wechseln, sofern das Einkommen im Jahr 2000 und später unter der Pflichtversicherungsgrenze 77.400.-DM ist.

Limitierung für Ehegatten:
Beim Standard-Tarif für Rentner gilt nun auch eine Begrenzung für Ehepaare:
Max. 150 % des Höchstsatzes der GKV darf für beide zusammen nach dem Standard-Tarif für Rentner berechnet werden. Sie müssen dann gemeinsam unter der gültigen Versicherungspflichtgrenze liegen, und 10 Jahre Vorversicherung in der PKV nachweisen.


 Als Arbeitsloser in der PKV bleiben

Arbeitslose fielen früher automatisch in die GKV zurück. Ab 1.4.98 können Privatversicherte jedoch in ihrer PKV bleiben, wenn sie zuletzt mindestens 5 Jahre in der PKV versichert waren. Das Arbeitsamt übernimmt dann die Beiträge in der Höhe, wie sie bei der GKV angefallen wären. Derzeit ergibt sich daraus ein maximaler Zuschuß von 789,48 DM (incl. Pflegepflichtversicherung).


 PKV für Seefahrer:

Wer unter ausländischer Flagge zur See fährt, unterliegt nicht der Versicherungspflicht, und kann sich privat vollversichern. "PKV-Netz" kennt geeignete Versicherer, die diesen Personenkreis versichern.

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 Update am 11.04.2012
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