A K T U E L L zur Krankenversicherung

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Ombudsmann für die private
Krankenversicherung
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Seit 1.10.2001 gibt es auch für die PKV einen
Ombudsmann. Er hat eine Einigungs- und Schlichtungsfunktion. Die Inanspruchnahme des
PKV-Ombudsmanns ist kostenlos.
Der Sitz des Ombudsmanns ist in der Berliner Geschäftsstelle des PKV-Verbands,
Kronenstraße 13, 10117 Berlin. Homepage Ausführlichere Information. |
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Urteil vom 04.03.01 zur
Pflegepflichtversicherung
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Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, daß
die Pflegepflichtversicherung bis Ende 2005 neu tarifiert werden muss. Personen mit Kinder
dürfen nicht denselben Beitrag zahlen wie Kinderlose. Homepage: bundesverfassungsgericht.de |
10 %-ige Rücklage:
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Mit Reform zum 1.1.2000 ist kraft Gesetz ein
10%-iger Zuschlag aus den Vollversicherungstarifen Ambulant, Krankenhaus und Zahn zur
Krankenversicherung zu zahlen. Die zusätzlichen Rücklagen sollen für stabile Beiträge
ab Alter 65 verwendet werden. Diese Zusatz-Beiträge werden für Erwachsene ab 20 Jahren
bis zum 59.Lebensjahr erhoben.

Die PKV bildet damit weitere hohe Rücklagen für das Alter, während die GKV keinerlei
Mittel hierfür hat. Ein weiterer Vorteil der PKV.

Mathematiker errechnen, das Privatversicherte bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren
aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen, zusätzlichen Rücklagen und deren Verwendung im
Alter von 80 Jahren anstatt reduzierter Beiträge sogar eine monatliche Rente erhalten
werden, da die Zuteilungsbeträge höher als der Beitrag sein werden. Hierüber berichtete
auch das Magazin Focus.

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. berichtet dazu im Jahrbuch
2000: "Diese Massnahmen für die Beitragssicherheit im Alter machen den
PKV-Schutz noch zukunftsfähiger. Selbst wenn die Gesundheitskosten in dem Maße steigen
sollten, wie in der Vergangenheit, kann ein 30-jähriger, der heute zur PKV kommt, damit
rechnen, daß sein Beitrag ab dem 65. Lebensjahr absolut konstant bleiben wird.
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Kaum
Gebrauch des Standard-Tarifs für Rentner:
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(4.8.2003)

Von 7,9
Millionen privat Vollversicherten waren per 31.12.2002 nur 7.919
Personen (also 0,1 %) im Standard-Tarif für Rentner versichert. Dies
schließt Beihilfeberechtigte (Beamte) mit ein.
 Interessant:
Nur bei 1.132 Personen musste die Kappung (s. u.)
verwendet werden. Die Anderen lagen mit Ihrem Beitrag
niedriger als der Höchsatz der Kasse.
 Der
Standard-Tarif wird seit 1.7.94 von allen deutschen PKV´s
angeboten. Der Zweck ist, über diesen Tarif (mit kassenähnlichen
Leistungen, basierend auf dem Stand 1994) sicherzustellen, dass der
Beitrag nicht höher ist als der Höchsatz der GKV. Diese Garantie
ist in den Bedingungen enthalten.
Quelle: PKV-Verband |
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Urteil:
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Beiträge - auch aus Auszahlungen fälliger
Lebensversicherungen !
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner haben auch von einer fälligen
Lebensversicherung Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen. Zur
Berechnung des Beitrages wird die Versicherungs- Summe auf 10 Jahre aufgeteilt (BSG
B 12 KR 17/99R). |
Privatversicherte Renter:
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Mit Reform zum 1.1.2000 können
Privatversicherte wahlweise ab dem Alter von 55 Jahren (seither ab 65) in den
Standard-Tarif der privatversicherten Rentner wechseln, sofern das Einkommen im Jahr 2000
und später unter der Pflichtversicherungsgrenze 77.400.-DM ist.

Limitierung für Ehegatten:
Beim Standard-Tarif für Rentner gilt nun auch eine Begrenzung für Ehepaare:
Max. 150 % des Höchstsatzes der GKV darf für beide zusammen nach dem Standard-Tarif für
Rentner berechnet werden. Sie müssen dann gemeinsam unter der gültigen
Versicherungspflichtgrenze liegen, und 10 Jahre Vorversicherung in der PKV nachweisen. |
Als Arbeitsloser in der PKV bleiben
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| Arbeitslose fielen früher automatisch in die
GKV zurück. Ab 1.4.98 können Privatversicherte jedoch in ihrer PKV bleiben, wenn sie
zuletzt mindestens 5 Jahre in der PKV versichert waren. Das Arbeitsamt übernimmt dann die
Beiträge in der Höhe, wie sie bei der GKV angefallen wären. Derzeit ergibt sich daraus
ein maximaler Zuschuß von 789,48 DM (incl. Pflegepflichtversicherung). |
PKV für Seefahrer:
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| Wer unter ausländischer Flagge zur See fährt,
unterliegt nicht der Versicherungspflicht, und kann sich privat vollversichern.
"PKV-Netz" kennt geeignete Versicherer, die diesen Personenkreis versichern. |