Basistarif - Sammelbecken für „unerwünschte Risiken“
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Im Zusammenhang mit der allgemeinen Pflicht zur Krankenversicherung (seit 1.1.2009) hat die Bundesregierung der privaten Krankenversicherung
den Basistarif aufgezwungen.
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 Aufgezwungen insofern, weil jeder
aufgenommen werden muß, ungeachtet des Gesundheitszustands oder sonstiger ungünstiger Faktoren (lange keine Krankenversicherung, wirtschaftliche
Schwierigkeiten etc.).
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 Somit ist der Basistarif in erster Linie zum Sammelbecken für „unerwünschte Risiken“ geworden. Gut für
diejenigen, die sonst keine Krankenversicherung haben können, schlecht für die PKV´s und die dort nach normalen Tarifen Versicherten.
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Trotz des grundsätzlich hohen Beitrags (derzeit 575,- Euro plus Pflegepflichtversicherung) ist der Beitrag für die Kosten dieses Personenkreises
bei weitem nicht deckend. Somit müssen die normalen Versicherten des jeweiligen Unternehmens die Basis-Versicherten indirekt durch Beitragsanpassungen
sponsern.
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Es ist daher von Belang, wieviele Personen eigentlich im Basistarif versichert sind.
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Per
Stand 31.10.2010 waren bundesweit rund 21.000 Personen im Basistarif versichert. Im Vorjahr waren es noch rund 13.500 Personen.
Das sind dennoch nur 0,2 % aller privat vollversicherten Personen.
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Laut PKV-Verband ist für rund 6.900 Personen (Anteil von 32,9 %) davon der Beitrag halbiert, weil diese Personen als finanziell hilfsbedürftig
anerkannt sind. Die Leistungen müssen dennoch voll erbracht werden.
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Interessant ist auch, daß rund 6.700 Personen mit den Beiträgen zum Basistarif 3 und mehr Monatsbeiträge im Rückstand sind. Das sind übrigens
nicht schwerpunktmäßig die finanziell Hilfsbedürftigen. Es darf ja wegen der Pflicht zur Krankenversicherung keinem Kunden gekündigt werden.
Der Vertrag ruht dann lediglich. Da für bestimmte Dinge dennoch geleistet werden muß (z.B. akute Schmerzbehandlung, Schwangerschaft), belastet
das die Versicherer noch weiter.
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Jeder, der für einen „normalen“ Tarif in Frage kommt, sollte diesen Weg wählen, und nicht in den Basistarif gehen, wenn dies vermeidbar ist.
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Quelle: Versicherungsjournal
mit Artikel vom 28.03.2011
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Große Lücken beim Zahnersatz für gesetzliche Versicherte |
 (18.02.2011)
 
Große Lücken beim Zahnersatz für gesetzliche Versicherte - gesetzlich Versicherte zahlen
fast wie Privatpatienten.
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 Der PKV-Verband teilte mit, dass gesetzlich Versicherte im Jahr 2009 beim
Zahnersatz 62 Prozent der Gesamtkosten selbst zahlen mussten. Die gesetzlichen Krankenkassen trugen nur noch einen Kostenanteil von 38 Prozent.
Im Jahr 2004 hat der zu leistende Selbstzahlerantel dagegen noch bei 42 Prozent gelegen, die Kassen trugen damals also noch 58 % der Kosten.
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 Kommentar: Das ist eine klare Aussage aus der Praxis, was die 60 bis 65 % Leistung der gesetzlichen
Kassen für Zahnersatz tatsächlich bedeuten. Der Punkt ist, dass dieser Prozentsatz nur für die kassenüblichen Leistungen gilt, die überdies auch
durch feste Größen für bestimmte Leistungen gedeckelt sind. Da die Zahnärzte (wohl nicht zu Unrecht) auf besseres Behandlungsniveau und besserem
Material bestehen, wird im Wesentlichen wie bei einem Privatpatienten behandelt und berechnet, und die Kasse zahlt nur einen kleineren Anteil von
diesem höheren Behandlungsniveau.
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 Privat Vollversicherte haben dieses Problem nicht. Auch verstärkt dies das
Interesse für Zahn-Zusatztarife.
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Krankenversicherungsreform 2011 beschlossen
Wichtige Auswirkungen der Gesundheitsreform zum 01.01.2011
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(10.10.2010)
 
Die Koalition hat die Gesundheitsreform 2011 beschlossen. Diese muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden,
es ist jedoch eher nicht damit zu rechnen, dass die hier genannten Punkte sich nochmals verändern.
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 Die Pflichtversicherungsgrenze 2011 und Beitragsbemessungsgrenze,
die jeweils erstmalig sinkt, wurde festgelegt (siehe unser ausführlicher Artikel unten diesem).

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 Reformpunkte im Einzelnen:
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- Der Wechsel in die PKV bei
Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze ist wieder nach 1 Jahr
möglich. Es reicht aus, wenn das Einkommen von 01.01. bis 31.12. des
Jahres über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, um zum 01.01. des
nächsten Jahres in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dies
trifft so bereits für das Jahr 2010, bzw. Wechsel zum 01.01.2011 zu.
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- Bei Aufnahme der
Berufstätigkeit als Angestellter mit einem Einkommen über der
Pflichtversicherungrenze kann dieser sofort in die private
Krankenversicherung gehen. Es ist also nicht erforderlich, dass 1 Jahr
Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze vorliegt (1 Jahr
Wartetzeit).
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- Arbeitnehmer, die den
Arbeitgeber wechseln und beim neuen Arbeitgeber auf ein Jahr
hochgerechnet über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, können
sofort in die PKV wechseln. Es ist nicht erforderlich, den Nachweis
zu erbringen, 1 Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze gelegen zu
haben.
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- Der Beitrag für gesetzlich
Versicherte steigt zum 01.01.2011 von 14,9% auf 15,5 %
und wird auf diesem einheitlichen Beitragssatz verbleiben. Wenn die
gesetzlichen Kassen mehr Einnahmen benötigen, ist ihnen dies über
die separat zu erhebenden "Zusatzbeiträge" möglich.
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- Der Zuschuss der Arbeitgeber
zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab Januar 2011
"eingefroren" - soll heißen, dass bei späteren
Beitragserhöhungen und auch bei Zusatzbeiträgen, der Arbeitnehmer
diese erhöhten Kosten alleine trägt.
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- Gesetzliche Kassen können ab
01.01.2011 auch höhere Zusatzbeiträge verlangen, wenn der Beitrag
nicht ausreichen sollte. (Es ist also möglich, dass Kassen
auch höhere Beiträge, beispielsweise 120.- Euro von den
Arbeitnehmern als Zusatzbeitrag verlangen, die der Arbeitnehmer dann
alleine tragen muss, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht
mehr.
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