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BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE 2011, Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung Jahr 2011
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A K T U E L L  zur  Krankenversicherung

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  Welche Personen haben den Basistarif in der PKV?
(29.03.2011) nach oben  

Basistarif - Sammelbecken für „unerwünschte Risiken“

Im Zusammenhang mit der allgemeinen Pflicht zur Krankenversicherung (seit 1.1.2009) hat die Bundesregierung der privaten Krankenversicherung den Basistarif aufgezwungen.


Aufgezwungen insofern, weil jeder aufgenommen werden muß, ungeachtet des Gesundheitszustands oder sonstiger ungünstiger Faktoren (lange keine Krankenversicherung, wirtschaftliche Schwierigkeiten etc.).

Somit ist der Basistarif in erster Linie zum Sammelbecken für „unerwünschte Risiken“ geworden. Gut für diejenigen, die sonst keine Krankenversicherung haben können, schlecht für die PKV´s und die dort nach normalen Tarifen Versicherten.


Trotz des grundsätzlich hohen Beitrags (derzeit 575,- Euro plus Pflegepflichtversicherung) ist der Beitrag für die Kosten dieses Personenkreises bei weitem nicht deckend. Somit müssen die normalen Versicherten des jeweiligen Unternehmens die Basis-Versicherten indirekt durch Beitragsanpassungen sponsern.


Es ist daher von Belang, wieviele Personen eigentlich im Basistarif versichert sind.

Per Stand 31.10.2010 waren bundesweit rund 21.000  Personen im Basistarif versichert. Im Vorjahr waren es noch rund 13.500 Personen. Das sind dennoch nur 0,2 % aller privat vollversicherten Personen.

Laut PKV-Verband ist für rund 6.900 Personen (Anteil von 32,9 %) davon der Beitrag halbiert, weil diese Personen als finanziell hilfsbedürftig anerkannt sind. Die Leistungen müssen dennoch voll erbracht werden.


Interessant ist auch, daß rund 6.700 Personen mit den Beiträgen zum Basistarif 3 und mehr Monatsbeiträge im Rückstand sind. Das sind übrigens nicht schwerpunktmäßig die finanziell Hilfsbedürftigen. Es darf ja wegen der Pflicht zur Krankenversicherung keinem Kunden gekündigt werden. Der Vertrag ruht dann lediglich. Da für bestimmte Dinge dennoch geleistet werden muß (z.B. akute Schmerzbehandlung, Schwangerschaft), belastet das die Versicherer noch weiter.


Jeder, der für einen „normalen“ Tarif in Frage kommt, sollte diesen Weg wählen, und nicht in den Basistarif gehen, wenn dies vermeidbar ist.


Quelle: Versicherungsjournal mit Artikel vom 28.03.2011



  Große Lücken beim Zahnersatz für gesetzliche Versicherte
(18.02.2011) nach oben  

Große Lücken beim Zahnersatz für gesetzliche Versicherte - gesetzlich Versicherte zahlen fast wie Privatpatienten.

Der PKV-Verband teilte mit, dass gesetzlich Versicherte im Jahr 2009 beim Zahnersatz 62 Prozent der Gesamtkosten selbst zahlen mussten. Die gesetzlichen Krankenkassen trugen nur noch einen Kostenanteil von 38 Prozent. Im Jahr 2004 hat der zu leistende Selbstzahlerantel dagegen noch bei 42 Prozent gelegen, die Kassen trugen damals also noch 58 % der Kosten.


Kommentar:
Das ist eine klare Aussage aus der Praxis, was die 60 bis 65 % Leistung der gesetzlichen Kassen für Zahnersatz tatsächlich bedeuten. Der Punkt ist, dass dieser Prozentsatz nur für die kassenüblichen Leistungen gilt, die überdies auch durch feste Größen für bestimmte Leistungen gedeckelt sind. Da die Zahnärzte (wohl nicht zu Unrecht) auf besseres Behandlungsniveau und besserem Material bestehen, wird im Wesentlichen wie bei einem Privatpatienten behandelt und berechnet, und die Kasse zahlt nur einen kleineren Anteil von diesem höheren Behandlungsniveau.

Privat Vollversicherte haben dieses Problem nicht. Auch verstärkt dies das Interesse für Zahn-Zusatztarife.



 Krankenversicherungsreform 2011 beschlossen
 Wichtige Auswirkungen der Gesundheitsreform zum 01.01.2011

(10.10.2010) nach oben  

Die Koalition hat die Gesundheitsreform 2011 beschlossen. Diese muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden, es ist jedoch eher nicht damit zu rechnen, dass die hier genannten Punkte sich nochmals verändern.


Die Pflichtversicherungsgrenze 2011 und Beitragsbemessungsgrenze, die jeweils erstmalig sinkt, wurde festgelegt (siehe unser ausführlicher Artikel unten diesem).


Reformpunkte im Einzelnen:
  • Der Wechsel in die PKV bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze ist wieder nach 1 Jahr möglich. Es reicht aus, wenn das Einkommen von 01.01. bis 31.12. des Jahres über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, um zum 01.01. des nächsten Jahres in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dies trifft so bereits für das Jahr 2010, bzw. Wechsel zum 01.01.2011 zu.
  • Bei Aufnahme der Berufstätigkeit als Angestellter mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungrenze kann dieser sofort in die private Krankenversicherung gehen. Es ist also nicht erforderlich, dass 1 Jahr Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze vorliegt (1 Jahr Wartetzeit).
  • Arbeitnehmer, die den Arbeitgeber wechseln und beim neuen Arbeitgeber auf ein Jahr hochgerechnet über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, können sofort in die PKV wechseln. Es ist nicht erforderlich, den Nachweis zu erbringen, 1 Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze gelegen zu haben.
  • Der Beitrag für gesetzlich Versicherte steigt zum 01.01.2011 von 14,9% auf 15,5 % und wird auf diesem einheitlichen Beitragssatz verbleiben. Wenn die gesetzlichen Kassen mehr Einnahmen benötigen, ist ihnen dies über die separat zu erhebenden "Zusatzbeiträge" möglich.
  • Der Zuschuss der Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab Januar 2011 "eingefroren" - soll heißen, dass bei späteren Beitragserhöhungen und auch bei Zusatzbeiträgen, der Arbeitnehmer diese erhöhten Kosten alleine trägt.
  • Gesetzliche Kassen können ab 01.01.2011 auch höhere Zusatzbeiträge verlangen, wenn der Beitrag nicht ausreichen sollte. (Es ist also möglich, dass Kassen
    auch höhere Beiträge, beispielsweise  120.- Euro von den Arbeitnehmern als Zusatzbeitrag verlangen, die der Arbeitnehmer dann alleine tragen muss, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht mehr.



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 Update am 11.04.2012
Auswirkungen der Gesundheitsreform 2011 - alle Reformpunkte im Einzelnen, Lücken im Zahnersatz. Wieviele Versicherte gibt im Basistarif in der PKV? unerwünschte Risiken. Neues zur privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkassen. Update 11.04.2012