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BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE 2011, Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung Jahr 2011
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A K T U E L L  zur  Krankenversicherung

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 Maximaler Arbeitgeber-Zuschuss zur Krankenversicherung 2009

(04.12.2008)  nach oben

Arbeitgeberzuschuss ab 01.01.2009:  268,28 Eu   (beim Höchstbeitrag zur GKV)
Arbeitnehmeranteil   ab 01.01 2009:  301,35 Eu   (beim Höchstbeitrag zur GKV)


Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung in der GKV beträgt ab 01.01. 2009
für alte Bundesländer und auch die neuen Bundesländer :

569,62 + 71,66 = Höchstbeitrag 641,28 Euro (Verdiener mit Kind)
569,62 + 80,85 = Höchstbeitrag 650,47 Euro (Verdiener ohne Kind)

Im Grund zahlt der Arbeitgeber 50% aus dem Höchstbeitrag - aber eines ist noch zu berücksichtigen, das ist die Tagegeldversicherung. Denn diese bezahlt der Arbeitgeber nicht mehr mit, das muss der Arbeitnehmer allein aufwenden. Dies sind 0,9%.

Der Gesamtbeitrag ist dadurch nicht tangiert, aber der Arbeitnehmer bezahlt dadurch
mehr Beitrag als der Arbeitgeber, eben diese 0,9 %..

Die Berechnung Arbeitgeberanteil:
15,5% - 0,9% = 14,6 % :2 = 7,3 % aus 3.675 Eu = 268,28 Eu Die Berechnung Arbeitnehmeranteil:
15,5% + 0,9% = 16,4 % :2 = 8,2 % aus 3.675 Eu = 301,35 Eu

Hinweis:
Der Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung ist deutlich geringer, als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt ja auch zur Pflegepflicht- versicherung der PKV (zusätzlich zum maximalen Krankenversicherungszuschuss) 50% des Beitrages. Da der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung in der PKV deutlich günstiger ist, sinkt damit natürlich auch der maximale Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung.

Der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung beträgt zum Beispiel derzeit bei einem 40-Jährigen Privatversicherten nur rund 24 Euro. (der Höchstbeitrag in der gesetzlichen dagegen zwischen 71,66 Euro und 80,85 Euro ! (siehe Berechnung des Höchstbeitrages).



 Neue Pflichtversicherungsgrenze der Krankenversicherung in 2009

(im Oktober 2008) nach oben  


Pflichtversicherungsgrenze:

neu: Jahr 2009  Jahreseinkommen 48.600.- Euro (entspricht montl. 4.050,- Euro).
alt : Jahr 2008
Jahreseinkommen 48.150,- Euro (entsprach montl. 4.012,50 Euro).

Beitragsbemessungsgrenze:

neu: Jahr 2009  44.100.- Euro (entspricht montl. 3.675,- Euro).
alt : Jahr 2008 43.200,- Euro (entsprach montl. 3.600,- Euro).


Ab 01.01.2009 wird die neue Pflichtversicherung also 48.600 Euro brutto jährlich betragen (4.050,- Euro im Monat). Sie ist damit erneut um 450 Euro monatlich gestiegen, wie im Vorjahr (also von Jahr 2007 auf Jahr 2008).

Hinweis:
Die nötige Verweildauer von mindestens 3 ganzen Kalenderjahren in der GKV für Angestellte über der Pflichtgrenze, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, bleibt unberührt bestehen.


 Verlust des Krankentagegelds für Selbständige in der GKV

(28.07.2008) nach oben  


Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichert sind, verlieren zum 1.1.2009 automatisch Ihren Anspruch auf Krankentagegeld !

Durch die letzte Gesundheitsreform, die zum 1.4.2007 wirksam wurde, ist das so vereinbart. Kein Punkt, der bisher ein Thema in der Öffentlichkeit gewesen ist. Ob angesichts dessen die gesetzlichen Kassen noch darauf hinweisen werden, ist abzuwarten. - Das Tagegeld müsste dann zusätzlich bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden.

Es gibt auch bei der gesetzlichen Kasse eine Abhilfe, die freilich Geld kostet, und außerdem zusätzliche Bindung an die Kasse bedeutet. Man müsste sich damit einverstanden erklären, einen Wahltarif bei der Kasse abzuschließen. Dann wäre das Tagegeld gegen zusätzlichen Beitrag versicherbar. Die Kosten dafür sind momentan noch nicht bekannt. Obendrein wird durch den Wahltarif erreicht, dass der Selbständige mindestens 3 Jahre an seine gesetzliche Kasse gebunden ist. Selbst Beitragserhöhungen berechtigen dann nicht zu einer Kündigung. Auch der Wechsel in die private Krankenversicherung ist in dieser Sperrzeit nicht möglich.

Das dürfte ein weiteres Motiv für Selbständige sein, die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen.


siehe auch ein Artikel aus dem Pressespiegel der deutsche-versicherungsboerse.de vom 07.08.2008 zu diesem Thema.Ein Zitat daraus:

"Es steht kleingedruckt auf Seite 438 des Bundesgesetzblattes, mit dem das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verkündet wurde – doch es hat massive Auswirkungen auf Millionen Menschen in Deutschland. In Absatz 2 heißt es: „Keinen Anspruch auf Krankengeld haben (...) hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige (...).“
Anders formuliert: Mit der Gesundheitsreform zum 1.1.2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind.


 Wechsel in die PKV wird durch Wahltarife der Kassen behindert

(16.07.2008) nach oben  


Durch die letzte Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber den Weg für sogenannte Wahltarife geöffnet. Damit gibt es - außer den üblichen Tarifen - solche mit jährlicher Selbstbeteiligung, mit Beitragsrückerstattung bei Nichtbeanspruchung, mit Bonus bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, und bei Teilnahme an besonderen Programmen, wie bei bestimmten Erkrankungen, bzw. sogenannte Hausarzt-Modelle.

Die Kassen werben damit, dass man so mehr für sich tun kann, und Einsparungen erzielen kann. Diese Vielfalt ist recht verwirrend. Wer dabei letztlich Vorteile hat, wird 
sich oft erst hinterher zeigen.

Der große Haken daran: Wer sich für irgendeinen der Wahltarife entscheidet, muss das 
für mindestens 3 Jahre tun. Erst danach kann man zu anderen Kassen wechseln, andere Wahltarife nehmen, oder in den normalen Standard zurückkehren. 

Auch das außerordentliche Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung wird dadurch genommen. Was man aber bei den Normaltarifen hätte. Ebenso wird für diese 3 Jahre der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) verhindert. Dieser Sachverhalt ist noch nicht besonders bekannt geworden. Hier werden also ganz normale Rechte beschnitten. 


Ein Spezielles Problem haben Selbständige: Im Rahmen der normalen Tarife verlieren sie ab 1.1.2009 das Recht auf Krankengeld. Nur dann, wenn sie sich für einen Wahltarif entscheiden, können Sie gegen Mehrbeitrag auch dafür absichern. Und gleichzeitig laufen Sie damit in die 3-jährige Sperre.

Da kann man nur sagen: Vorsicht - Wahltarife !


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 Update am 11.04.2012
Seite a9. Update 11.04.2012