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BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE 2012, Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung Jahr 2012
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A K T U E L L  zur  Krankenversicherung

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  Arbeitgeber-Zuschuss zur Krankenversicherung 2012
 (maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung Jahr 2012)
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(20.12.2011)  nach oben

Maximaler Arbeitgeberzuschuss ab 01.01.2012: 279,23 Euro  (2011: 271,01 Euro)
Maximaler Arbeitnehmeranteil   ab 01.01.2012: 313,65 Euro  (2011: 304,43 Euro)

Dem Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil ist jeweils noch 50% des Beitrages zur Pflegepflichtversicherung hinzuzurechnen.



 Die Pflichtversicherungsgrenze der Krankenversicherung 2012
 und Beitragsbemessungsgrenze 2012.
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(12.09.2011) nach oben  
Die Sozialversicherungsgrenzen werden zum 01.01.2012 wieder angehoben. Diese Werte sind noch vom Bundeskabinett zu verabschieden, das wird im Oktober 2011 geschehen.

Folgende Grenzen wurden festgelegt (altes Jahr in Klammer).


Pflichtversicherungsgrenze 2011 und 2012:

neu: Jahr 2012 Jahreseinkommen 50.850.- Euro (entspricht montl. 4.237,50 Euro).
alt:  Jahr 2011
Jahreseinkommen 49.500.- Euro (entsprach montl. 4.125,00 Euro).

Beitragsbemessungsgrenze 2011 und 2012:

neu: Jahr 2012 45.900.- Euro (entspricht montl. 3.825,00 Euro).
alt:  Jahr 2011 44.550.- Euro (entsprach montl. 3.712,50,- Euro).


Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung steigt von 575,43 auf 592,88 Euro (zuzügl. dem Beitrag zur Pflegepflichtversicherung).



  Bürgerversicherung - wirklich gut ?
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(02.08.2011) nach oben

Die Bürgerversicherung, Schreckgespenst für die gesamte PKV-Branche – wirklich gut für die Bürger?


Schon in 2006 ist der Plan zur Bürgerversicherung aufgetaucht, geboren bzw. unterstützt durch die SPD, die Grünen, Bündnis 90 und den Linken. Die schöne Idee ist es, unter bestimmten definierten Vorzeichen sämtliche Bürger, auch die Höherverdienenden, Selbständigen und Beamten in eine einheitliche gesetzliche Krankenversicherung zu bringen. Die Idee scheint bestechend, warum sollte auch eine Minderheit von lediglich circa 10 % der Bevölkerung besser gestellt werden? Womöglich auch noch zu günstigeren Beiträgen?


Auf der anderen Seite: Wenn bereits 90 % ohnehin in der gesetzlichen Kasse sind, was hilft es auf die Dauer, alle ins gleiche Boot zu holen? Das gibt dem maroden GKV-System für einige wenige Jahre mehr Luft, dann ist der Bonus verbraucht. Dann ist die „böse Konkurrenz“ der PKV-Vollversicherung tot, die doch angeblich die „guten Risiken“ aus der GKV holt. Dadurch könnte dann allerdings auch vergleichsweise noch ungehemmter mit der GKV gemacht werden, was die Politik will, oder für vertretbar hält. Selbst gewisse Funktionäre der GKV sehen darin eine Gefahr. Auch darf man nicht unberücksichtigt lassen, dass die Gelder, die über die PKV ins Gesundheitssystem pumpt werden, indirekt die GKV stützt. So manche Arztpraxis wäre nicht mehr überlebensfähig, wenn sie nicht auch einige privat Versicherte unter ihren Patienten hätte. Es gibt auch ernsthafte Bedenken, ob ein so starker Eingriff in das System der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung verfassungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts sieht das z.B. so. Die PKV als Branche lebt zu ca. 85 % von der Vollversicherung. Viele Versicherer müssten vom Markt verschwinden, sollten sie nur noch von der Verwaltung der Bestände und der Zusatzversicherung leben. Das kostet auch Arbeitsplätze.


Übrigens: Selbstverständlich hätten die bereits privat Versicherten das Recht, den erworbenen Besitzstand zu wahren. Daher würden keineswegs gleich 100 % der Bevölkerung in die Bürgerversicherung kommen, so dass der unmittelbare Effekt für die GKV noch nicht mal so groß wäre, erst deutlich später.


Wir halten die Bürgerversicherung für einen schlicht ungeeigneten Weg, wie der PKV-Verband als ganzer.


Hier geht es zum Original-Artikel des PKV-Verbandes: "Vorsicht Bürgerversicherung" ...gut ist nur der Name von der Homepage http://www.pkv.de (.pdf 1,8 MB).



  Die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze seit 1970
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(20.07.2011) nach oben

Die Beitragsbemessungsgrenze sowie die Entwicklung der Höchstbeiträge zur Krankenversicherung zeigt eine erstaunliche Entwicklung über den Zeitraum vom
Jahr 1970 - Jahr 2011.

So betrug der Höchstbeitrag 1970 nur 98,40 DM (umgerechnet: 50,31 Euro) bei einer Beitragsbemessungsgrenze von damals 1.200.- DM. Im Jahr 2011 ist der Höchstbeitrag 575,44 Euro + Pflegepflichtversicherung 72,50 Euro.

Auf unserer Seite: Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze können Sie die Entwicklung des Beitrages und der Bemessungsgrenze Jahr für Jahr in Zahlen und
in einer Grafik dargestellt einsehen.



  Viele Insolvenzen gesetzlicher Kassen befürchtet
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(24.05.2011) nach oben

Die gesetzlichen Kassen werden in den nächsten 2 Jahren pro Jahr 5 Mrd. Euro Mehrkosten haben, so nach vorsichtiger Einschätzung Karl Lauterbach, der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion.


Wie die Tagespresse weiter berichtet, ist wohl genau in 2 Jahren, ausgerechnet im Wahljahr 2013 laut Karl Lauterbach mit den meisten Insolvenzen gesetzlicher Kassen zu rechnen, Das sagte dieser am 19.05. in Berlin. Grund sind die Mehrkosten im Gesundheitswesen.

Viele Kassen werden dadurch den Zusatzbeitrag anheben müssen - zwischen 16 und 30 Euro, schätzt er. Manche Kassen werden weiter ohne Zusatzbeitrag zurecht kommen. Dadurch wird ein starker Kassenwechsel einsetzen, in dem finanzschwache Kassen die Verlierer sein werden, die dadurch noch mehr unter Druck geraten. Lauterbach meint weiter, der neue Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr von der FDP könne dem aber entgegenwirken, wenn er die die letzten Gesetze der Koalition zurücknimmt (hier ist auch der erleichterter Wechsel in die PKV gemeint).



  Unisextarife und die Auswirkung
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(26.04.2011) nach oben

Durch eine Entscheidung vom des Europäischen Gerichtfhof mit Beschluss vom 12. Januar 2011 muss die private Krankenversicherung bis spätestens 21.12.2012 ausschließlich Unisex-Tarife für Neukunden anbieten. Der Beitrag für Männer und Frauen wird dann gleich hoch sein.


Da Frauen höhere Behandlungskosten haben, als Männer und Frauen rund 5 Jahre länger leben, als Männer, müssen also für Frauen von Anfang an mehr Rückstellungen aufgrund dieser 2 Faktoren gebildet werden. Seither und derzeit ist der Beitrag für Frauen deshalb höher, als der Beitrag für Männer. Für alle Neukunden wird sich dies ab spätenstens 21.12.2012 ändern müssen. Durch das Angleichen und damit neue Kalkulation der Beiträge wird der Beitrag der Männer etwas höher werden, der Beitrag der Frauen etwas günstiger. Ob die Unisex-Tarifberechnung auch für die Bestandskunden gelten müssen, wurde vom Gericht nicht bestimmt. Man geht aber davon aus, dass die bestehenden Verträge mit den seitherigen Tarife und Beiträge fortgeführt werden können.


  Neues vom Ombudsmann der PKV
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(13.04.2011) nach oben

Seit 10/2001 ist ja Dr. Helmut Müller der PKV-Ombudsmann, der aktuell berichtet: Die Beschwerden sind um 19% im Jahr 2010 gestiegen. Es waren 5.965 Beschwerden (im Jahr 2009 waren es noch 5.015 Beschwerden) - Davon sind rund 80% Beschwerden die private Vollkrankenversicherung betreffend.


Es sind aber etwas über 1.000 Beschwerden "nicht zuläßig" (17% der eingegangenen Beschwerden) dabei.


"Nicht zuläßig" sind Beschwerden beispielsweise, wenn der Bescheid des Versicherers bereits mehr als 1 Jahr alt ist oder wenn bereits ein Rechtsvorgang dazu läuft. Auch dann ist die Beschwerde beim Ombudsmann "unzuläßig", wenn schon Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt läuft (dann wird die Beschwerde ja auch dort bereits gezählt).


Es gibt natürlich Bereiche, bei denen der Ombudsmann wirklich nicht helfen kann. Das ist beispielsweise bei Beschwerde wegen Beitragsanpassung der Fall. Das dürfte auch der Grund sein, warum die Erfolgsquote (also Fälle, zu denen der Ombudsmann als Mittler zwischen Versichertem und Versicherer etwas erreichen konnte, beispielsweise eine Abhilfe, Teilhilfe oder ein Entgegenkommen des Versicherers), bei nur um die 30% liegt.


Es ist zu berücksichtigen, gibt der Ombudsmann an, dass die Zunahme der Beschwerden auch durchaus darauf zurückzuführen ist, dass diese erst vor wenigen Jahren geschaffene neue Stelle "Ombudsmann der PKV" zunehmend bekannter wird und auch die Akzeptanz dieser für den Kunden geschaffene Anlauf- und Hilfestelle gestiegen ist.


Interessant ist noch, dass die Personenzahl, die sich beim Ombudsmann meldete, bei unter 1 % liegt (bei einem Personenkreis von insgesamt 30 Millionen, wenn man die Zusatversicherungen mit einbezieht). Das ist eigentlich einsehr erfreulich geringer Prozentsatz (es sind ja demnach über 99% der Versicherten sozusagen "beschwerdefrei").


Es ist aber auf jeden Fall erfreulich, wenn die Akzeptanz und des Ombudsmann der PKV (und Bekanntheitsgrad dieser Einrichtung) steigt und möglichst viele Kunden sich bei Problemen an ihn wendet, so dass dieser die Möglichkeit hat, in sehr vielen Fällen zu helfen oder zu einer Einigung wenigstens mitzuhelfen.


Hinweis: Die Kontakt und Nutzung der Dienste des PKV-Ombudsmann ist auf jeden Fall für die Versicherten kostenlos.


Quelle der Zahlen: Versicherungsjournal vom 13.04.2011

Näheres zum: Ombudsmann der PKV


  GKV-Krankenkassen müssen den Wechsel in die PKV zulassen
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(18.03.2011) nach oben
Für freiwillig Versicherte ist die 3-Jahresfrist bei Wahltarifen ungültig.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die 3-Jahre-Frist für ungültig erklärt, wenn der Versicherte über die Jahrespflichtversicherungsgrenze kommt. Dies wurde allen gesetzlichen Kassen mitgeteilt.


Grund für diese Klärung war gegeben, weil etliche geseztliche Kassen sich geweigert hatten, eine Kündigung den Versicherten zu akzeptieren, der zum Jahresende 2010 wegen Überschreiben der Pflichtversicherungsgrenze gekündigt hatte mit der Absicht, sich privat zu versichern.

Damit ist die die Bindefrist von 3 Jahren, die früher vereinbart war, wenn ein Mitglied einen Wahltarif ausgesucht hatte, nun nochmals eindeutig als ungültig geklärt worden.


Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass das freiwillige Mitglied innerhalb 14 Tagen nach Mitteilung seiner gesetzlichen Kasse die Kündigung aussprechen muss, andernfalls wird der Vertrag in der gesetzlichen Kasse (als freiwilliges Mitglied) fortgeführt.


Quelle: Versicherungsjournal mit Artikel vom 18.03.2011

Für das ganze Jahr 2011 wichtige Zahlen


 Die Pflichtversicherungsgrenze der Krankenversicherung Jahr 2011
 sowie die Beitragsbemessungsgrenze Jahr 2011.

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(10.10.2010) nach oben  

Die Pflichtversicherungsgrenze wird zum Jahreswechsel erstmals erstmals gesenkt:


Pflichtversicherungsgrenze 2010 und 2011:

neu: Jahr 2011 Jahreseinkommen 49.500.- Euro (entspricht montl. 4.125,00 Euro).
alt:  Jahr 2010
Jahreseinkommen 49.950.- Euro (entsprach montl. 4.162,50 Euro).

Beitragsbemessungsgrenze 2010 und 2011:

neu: Jahr 2011 44.550.- Euro (entspricht montl. 3.712,50 Euro).
alt:  Jahr 2010 45.000.- Euro (entsprach montl. 3.750,- Euro).


Ab 01.01.2011 wird die Pflichtversicherungsgrenze und Beitragsbemessungsgrenze erstmals im Vergleich zum Vorjahr gesenkt. Als Grund wird die krisenbedingte Marktschwäche angegeben. Sicher ist, dass durch diese Veränderung wieder mehr Arbeitnehmern der Wechsel in die PKV möglich wird, verstärkt aber auch führen Veränderungen durch die Gesundheitsreform dazu.


  Arbeitgeber-Zuschuss zur Krankenversicherung 2011
 (maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung Jahr 2011)
(20.10.2010)  nach oben
Mit der Gesundheitsreform, am 17.12.2010 durch den Bundesrat verabschiedet, wird der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Kasse von 14,9 auf 15,5 % erhöht. Der Beitrag "in Euro" wird trotz der ab Januar 2011 geringeren Beitragsbemessungsgrenze (siehe Artikel unten) nicht sinken.

Der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung beträgt ab 01.01.2011 7,3%,
der Arbeitnehmeranteil 8,2%  (2010: AG: 7,0% | AN: 7,9%).

Der Arbeitnehmeranteil ist 0,9% höher als der Arbeitgeberanteil. Aufgrund einer früheren Krankenversicherungsreform (wirksam am 01.07.2005) wurde festgelegt, dass die Krankentagegeldversicherung künftig vom Arbeitnehmer allein getragen werden soll. Der Beitrag für AG ist damals um 0,45% verringert, der Anteil für den Arbeitnehmer um 0,45% erhöht worden. Deshalb zahlt der Arbeitnehmer 0,9% zur Krankenversicherung mehr als der Arbeitgeber.
Der Arbeitgeberzuschuss wird auf diesem Stand "eingefroren" - künftige Erhöhungen der Beiträge (auch Zusatzbeiträge) tragen also die Arbeitnehmer allein !
Die gesetzliche Kasse kann ab 01.01.2011 unter erleichterten Bedingungen auch einen höheren Zusatzbeitrag verlangen, also beispielsweise statt seither 8,00 Euro 60,00 Euro oder auch 80 Euro, wenn dies dann für die Kostendeckung eben erforderlich ist.

Neuer Höchstbeitrag der Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung:

Höchstbeitrag der Krankenversicherung ab 01.01.2011:   575,44 Euro  (2010: 558,75 Eu)
Höchstbeitrag der Pflegepflichtversicherung sinkt minimal: 72,40 Euro  (2010:  73,12 Eu)

"Kinderlose", gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zahlen einen leicht gesenkten Satz des Zusatzbeitrages zur Pflegepflichtversicherung: + 9,28 Euro  (2010: + 9,38 Euro)


Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung in der GKV beträgt ab 01.01.2011 für die alten Bundesländer und "neuen" Bundesländer inklusive Pflegepflichtvers.:

575,44 Euro + 81,68 Euro Pflegepflichtvers. = Höchstbeitrag 628,43 Euro (ohne Kind) 575,44 Euro + 72,40 Euro Pflegepflichtvers. = Höchstbeitrag 619,24 Euro (mit Kind)

Maximaler Arbeitgeberzuschuss ab 01.01.2011: 271,01 Euro  (2010: 262,50 Euro)
Maximaler Arbeitnehmeranteil   ab 01.01.2011: 304,43 Euro  (2010: 290,33 Euro)

Dem Anteil Arbeitgeber / Arbeitnehmer ist noch 50% des Beitrages zur Pflegepflicht-
versicherung hinzuzurechnen:

entweder: 72,40 Euro : 2 = 36,20 Euro (für Arbeitnehmer, GKV-versichert - mit Kind)
oder:        81,68 Euro : 2 = 40,84 Euro (für Arbeitnehmer, GKV-versichert - ohne Kind).

Die Berechnung Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung:
15,5% - 0,9% = 14,6 % :2 = 7,3 % aus 3.712,50 Eu = 271,01 Euro

Die Berechnung Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung:
15,5% + 0,9% = 16,4 % :2 = 8,2 % aus 3.712,50 Eu = 304,43 Euro   
                                                                   Summe: 575,44 Euro

Für privat versicherte Arbeitnehmer ist der maximale Arbeitgeberanteil geringer, weil die *Pflegepflichtversicherung in der PKV günstiger ist und der Arbeitgeber natürlich hier - wie
auch bei den gesetzlich Versicherten nur 50% zum Beitrag hinzubezahlt und nicht etwa 50% des Beitrages zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.

Der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung beträgt zum Beispiel derzeit bei einem  40-Jährigen Privatversicherten nur rund 48 Euro, der Höchstbeitrag in der gesetzlichen  aber zwischen 72,40 Euro und 81,68 Euro. 

Die Rechnung Arbeitnehmeranteil: 304,43 plus 50 % des Beitrags zur Pflegepflicht- versicherung in der PKV. Je nach Alter sind das dann zusammen ca. 330,- Euro.

Fazit:

Trotz verringerter Beitragsbemessungsgrenze ist der Beitrag ab 01.01.2011 für alle gesetzlich Versicherte teurer. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, der je nach Kasse 0.- Euro,
8,00 Euro oder künftig auch deutlich mehr kosten kann. Defizite vieler gesetzlichen Kassen werden auch keine andere Lösung zulassen, als deutliche Zusatzbeiträge zu verlangen.




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