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A K T U E L L  zur  Krankenversicherung neue Info´s
(neue Info`s) ältere Info´s


 Pflichtversicherung für Unversicherte

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(10.02.2008) nach oben  

Durch die letzte Reform der Krankenversicherung wurde die Krankenversicherungspflicht eingeführt.

Seit 01.04. 2007 besteht die Pflicht der Unversicherten, die zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, wieder in die gesetzliche Kasse zurückzukehren.

Die zuletzt privat versichert waren, müssen sich wieder bei der privaten Krankenversicherung versichern, bei der sie vor Beendigung des Vertrages versichert waren. Wichtig ist dabei, dass nur bis 01.01.2009 ein Rechtsanspruch darauf besteht, dass der "Rückkehrer" nach dem Standardtarif aufgenommen werden muss (das ist relevant, wenn Vorerkrankungen die Aufnahme in einem "Normaltatif" unmöglich ist, oder nur mit sehr erheblichen Risikozuschlag möglich wäre.


 Neue Pflichtversicherungsgrenze für KV in 2008 angekündigt

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(20.10.2007) nach oben  

neu: Jahr 2008  Jahreseinkommen 48.150.- Euro (entspricht montl. 4.012,50 Euro).
alt : Jahr 2007 Jahreseinkommen 47.700.- Euro (entspricht montl. 3.975,00 Euro).

Ab 01.01.2008 wird die neue Pflichtversicherung 48.150 Euro brutto jährlich betragen (4.012,50 Euro im Monat), wie auch in einem Artikel von Cash-Online.de zu lesen ist.
In 2007 waren es 47.700 Euro Brutto jährlich (3.975 Euro im Monat). Sie ist damit erneut um 450 Euro monatlich gestiegen, wie auch im Vorjahr.

Quelle:  Cash-Online.de  (Artkel lesen)


Hinweis:
Die nötige Verweildauer von mindestens 3 ganzen Kalenderjahren in der GKV für Angestellte über der Pflichtgrenze, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können (dürfen), bleibt unberührt (bestehen).


 Keine großen Spielräume für Beitragssenkungen

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(27.09.2007) nach oben  

Ulla Schmitt, Gesundheitsministerin (SPD):
Die Gesundheitsreform sei im Plan. Es sei aber eine sehr zögerliche Rückkehr der Nichtversicherten zu bemerken.

Weiter erklärte Frau Schmitt dem Handelsblatt im Interview, wegen wegen steigender Kosten im Gesundheitswesen seien keine großen Spielräume  für Beitragssenkungen.

Quelle:
Berichtet 
wurde darüber in Versicherungsjournal.de ( Markt und Politik vom 27.9.2007) am Mi. 27.09.2007  (hier ganzen Artikel lesen).


 Beiträge der gesetzlichen Kassen steigen stärker als erwartet

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(22.12.2006) nach oben  

Ab 1. Januar werden die meisten gesetzlich Krankenversicherten deutlich tiefer für ihre Versicherung in die Tasche greifen. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hatten ja zunächst aufgrund der Gesundheitsreform und der geplanten Mehrwertsteuererhöhung auf 19% Erhöhungen des Beitragssatzes um 0,7 Prozentpunkte eingeschätzt. Wie sich jetzt abzeichnet, werden wohl doch einige der GKV deutlich darüber liegen, wie wir heute auch in einem Artikel der Netzeitung.de und managermagazin.de zu lesen ist.

Anpassungen von bis zu über 1 %.
Besonders drastisch fallen die Anhebungen bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen aus, die zum Teil bei weit über einem Prozentpunkt liegen. Hier einige Zahlen:

DAK - Deutsche Angestellten Krankenk.   14,5 %   (+ 0,7 %)
TKK - Techniker Krankenkasse  13,5 %   (+ 0,3 %)
BEK - Barmer Ersatzkasse   14,4 %   (+ 0,6 %)
KKH - Kaufmännische Krankenkasse Halle  13,9 %   (+ 0,7 %)
AOK Baden-Württemberg   14,5 %   (+ 0,6 %)
AOK Hessen   14,9 %   (+ 0,5 %)
AOK Sachsen   12,9 %   (+ 0,9 %)
AOK Kiel   15,9 %   (+ 1,0 %)
AOK Mecklenburg-Vorpommern   15,3 %   (+ 0,9 %)
AOK Rheinland   15,5 %   (+ 1,6 %)


Quellennachweis:
zu netzeitung.de   hier zum Artikel zu manager-magazin.de   hier zum Artikel


 Doch noch Wechselmöglichkeit für Angestellte bis 19.1.2007 !

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(21.12.2006) nach oben  

Es liegen ernst zu nehmende Hinweise vor, dass bereits versicherungsfreie Arbeitnehmer und solche, die zum 1.1.2007 versicherungsfrei werden, doch noch bis zum 19.01.2007 in die PKV wechseln können, bevor die sogenannte Drei-Jahres-Regelung in Kraft tritt.

Ein entsprechender Artikel erschien z.B. in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.
(Link zur Hannoverschen Allgemeine im Internet).

Gemäß der neuen Regelung, die im derzeitigen Entwurf der Gesundheitsreform vorgesehen ist, sind Arbeitnehmer nur noch dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Einkommen die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat.

Bisher galt für diese Regelung als Stichtag der 27.10.2006. Dieser Stichtag soll dem Vernehmen nach auf den Tag der dritten Lesung des Gesetzes im Bundestag - voraussichtlich auf den 19.01.2007 - verlegt werden.

Der betroffene Personenkreis hat also bis dahin noch die Chance, jetzt in die PKV zu wechseln.

    Im Einzelnen heißt das:
  1. Arbeitnehmer bleiben versicherungsfrei, wenn sie entweder am 19.01.2007 bereits PKV-vollversichert sind, oder bis zum 18.01.2007 ihre freiwillige GKV-Mitgliedschaft gekündigt haben.
  2. Arbeitnehmer, die im Jahr 2006 erstmals die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben und auch die neue Grenze in 2007 (47.700 Euro) überschreiten, werden zum 01.01.2007 erstmals versicherungsfrei. Sie können wie bisher in die PKV wechseln. Die Frist hierfür wäre der 14.1.2007 (bis dahin müssen Arbeitgeber und Kasse verständigt werden).
  3. Arbeitnehmer, die bereits freiwillig GKV-versichert sind, aber noch keine drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze liegen, erhalten bis 18.01.2007 nochmals die Chance, sich für die PKV zu entscheiden. Die Kündigung muss aber spätestens am 18.01.2007 der GKV vorliegen.


 BAFin nun ebenfalls: "gegen EU-Recht".

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(06.12.2006) nach oben  

Wie wir in Reuters Online (Reuters Deutschland) lesen, äußerst auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), der von der Regierung in der Gesundheitsreform geplante Basistarif -Zitat-: "sei nicht mit dem Europarecht vereinbar" und nimmt dabei Bezug auf einen Bericht von Financial Times Deutschland, der am 06.12.06 dort erschien.

Berichtet  in Reuter Online (http://de.today.reuters.com/) am Mi. 06.12.2006  (hier ganzen Artikel lesen).
Bezugsquelle von Reuter`s: Financial Times Deutschland - diesen Artikel von Financial Times Deutschland
vom Mi. 06.12.2006 können Sie auf deren Homepage: http://www.ftd.de nachlesen.

Auch das manager-magazin.de berichtet in gleicher Weise am 08.12.06 darüber (hier lesen).

Ein weiterer, inhaltreicher Artikel dazu ist auch in versicherungsjournal.de zu finden.


 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Reform

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(02.11.2006) nach oben  

Nachdem bereits Stimmen des Verbandes der PKV zu hören waren, das Teile der Reform verfassungswidrig sein könnten ("viele Details der Reform stellen möglicherweise Verstöße gegen die Verfassung dar"), haben jetzt auch die gesetzlichen Krankenkassen "verfassungsrechtliche Bedenken" gegen *Teile der Reform angemeldet.

*In diesem Fall nun geht es um einen neu zu gründenden Spitzenverband, der vom Bund geführt werden soll und die derzeit vorhandenen 7 Kassenartenverbände ablösen soll.

Berichtet  in Handelsblatt.com am Do. 02.11.2006  (hier ganzen Artikel lesen).


 Gesundheitsreform 2007

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(27.10.2006) nach oben  

Das Bundeskabinett hat heute die umstrittene Gesundheitsreform 2007 beschlossen, die teilweise zum 1. April 2007 in Kraft treten soll, teilweise auch erst ab 2009 Anwendung finden soll, wie z.B. der geplante Gesundheitsfond. Auf derzeit 582 Seiten sind die Eckpunkte der umstrittenen Reform beschrieben.

Dennoch bleiben aber viele Fragen ungeklärt, müssen immer noch eine ganze Reihe
von teils wichtigsten Details entschieden und festgelegt werden.

Auch muss die Gesundheitsreform, so wie Sie jetzt vom Bundeskabinett beschlossen wurde, im Bundesrat und Bundestag Zustimmung finden.

Nach der Plenardebatte am 27.10. tritt nun am 30.10. der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer Sondersitzung zusammen. Vom 6. bis 8. November soll dann eine dreitägige öffentliche Verbändeanhörung stattfinden, der Bundestag soll das Gesetz am 19.12. absegnen. Für Mitte Februar 2007 soll der Bundesrat dann entgültig über das Gesetz entscheiden.

Weiterhin bleibt unserer Einschätzung nach offen, ob die Eckpunkte der Reform in allen beschlossenen Punkten "so" auch durchgesetzt werden können. Dies hängt letztendlich
ja auch von Bestimmung der Einzelheiten ab, die derzeit noch offen/ungeklärt sind. Auch die Einführungstermine der jeweiligen Reformschritte, wie beispielsweise der durch die PKV einzuführende "Basistarif" sind nach unseren Informationen noch nicht endgültig.

Es sind tatsächlich weiterhin überraschende Änderungen möglich, zumal auch nicht automatisch "alles", was unsere Regierung beschließt, auch Zustimmung auf höchst-
richterliche Entscheidung finden wird (verfassungskonform?), wenn Klärung durch Interessenverbände oder Privatversicherte gefordert werden sollte.

Wir berichten weiterhin frühstmöglich konkret über die entgültigen Entscheidungen,
wenn diese dann gefallen sind.

Ebenfalls werden wir hier in Kürze auch Aufklärung zu Schlagworten, Begriffen und Fremdworten, die in Verbindung mit der Gesundheitsreform aufkommen, Aufklärung anbieten, wie beispielsweise für: "Risikostrukturausgleich", "Kontrahierungszwang", "Länder-Schutzklausel", "Wettbewerbsstärkungsgesetz" oder "mitnahmefähige Rückstellungen auf Berechnungsgrundlage eines Basistarifes für PKV-Versicherte" usw.




 Pflichtversicherungsgrenze 2007 / Beitragsbemessungsgrenze 2007

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(26.10.2006) nach oben  


Die Pflichtversicherungsgrenze ab 01.01.2007 wird vom Gesetzgeber um 450 Euro erhöht:
neu: Jahr 2007  Jahreseinkommen 47.700.- Euro (entspricht montl. 3.975,00 Euro).*
alt : Jahr 2006 Jahreseinkommen 47.250.- Euro (entspricht montl. 3.937,50 Euro).

Die **Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Kassen dagegen bleibt unverändert
also wie in 2006: 42.750.- Euro (das entspricht 3.562,50 Eu mtl.)

neu ist: für Angestellte ist der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung nur noch dann möglich, wenn Sie 3 Jahre lang hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben!

*Bei 13 Monatsgehältern genügen 3670,- Euro brutto monatlich, um die Pflichtgrenze zu überschreiten.
**Aus dieser Höchstgrenze wird der maximale Beitrag der gesetzlichen Kassen errechnet.




 Elterngeld ersetzt Erziehungsgeld und Mutterschaftsgeld ab 2007

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(17.10.2006) nach oben  

Ab 2007 wird die Bundesregierung ein einkommensabhängiges Elterngeld einführen. Dafür entfällt ab 2007 das bisherige Erziehungsgeld von 300 Euro, das an einkommenschwache Eltern bis zu 24 Monate gezahlt wird. Der Gesetzesentwurf ist vom Kabinett auch bereits verabschiedet. Im Bundesrat gibt es noch Bestrebungen, den Geschwisterbonus von 24
auf 36 Monate zu verlängern und sicherzustellen, dass Asylbewerbervom Anspruch auf Elterngeld ausgeschlossen sind.
    Das Gesetz um Elterngeld sieht vor:
  • Ab 2007 erhalten Eltern, die für die Erziehung ihres Kindes aus dem Beruf aussteigen, zwölf Monate lang als Lohnersatz ein Elterngeld von 67 Prozent
    ihres bisherigen Nettolohns, maximal aber 1800 Euro.
  • Langzeitarbeitslose erhalten einen Sockelbetrag von 300 Euro monatlich, der
    nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.
  • Entscheidend für den Anspruch auf Elterngeld ist der Zeitpunkt der Geburt. Elterngeld erhalten diejenigen, deren Kinder ab dem 1. Januar 2007 geboren werden.
  • Für früher geborene Kinder gilt weiterhin das Bundeserziehungsgeldgesetz
    mit dem Anspruch auf Erziehungsgeld.
  • Bei einer Geburt von Zwillingen erhöht sich das Elterngeld für das zweite Kind pauschal um 300 Euro und folglich bei Drillingen um weitere 300 Euro.

    Bei Mehrlingsgeburten kann das Elterngeld also insoweit den Höchstbetrag
    von 1800 Euro auch übersteigen.



 Der maximale Zuschuss zur Krankenversicherung 2007

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(16.10.2006) nach oben  

Der maximale Zuschuss zur Krankenversicherung für 2007 beträgt derzeit 236,91 Euro. Dazu kommt noch 50% des Beitrages zur Pflegepflichtversicherung - in der PKV versichert sind das je nach Alter ca. 10.- bis 12.- Euro.

Die höchste Zuzahlung für gesetzlich Versicherte beträgt für die Krankenversicherung ebenfalls 236,91 Euro. Auch hier kommt auch 50% Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung dazu. Der **höchste Beitrag der Pflegepflichtversicherung für *verheiratete gesetzlich Versicherte kann bis zu 60,56 Euro betragen - daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 30,28 Euro für gesetzlich Versicherte.

Nachtrag (26.10.2006) nach oben
Der maximale Arbeitgeberzuschuss 2007 bleibt unverändert (bei 236,91 Euro), da die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Kassen sich zum Jahreswechsel nicht ändern wird. Aufgrund zu erwartender Anpassungen der Beiträge zu den gesetztlichen Kassen im Jahr 2007 wird eine Erhöhung der Arbeitgeberzuschüsse voraussichtlich für 01.01.2008 vom Gesetzgeber bestimmt.

* Ledige müssen statt 60,56 Euro mehr bezahlen: 69,47 Euro (1,95%)

** Der maximale Beitrag zur Pflegepflichtversicherung mit 60,56 Euro ist berechnet aus 1,7% der Beitragsbemessungsgrenze, (im Jahr 2006: 3.562,50 Euro).



 " Dachverband fördert Verstaatlichungstendenzen /
    Wettbewerbsstärkung durch Einheitsverband?"

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(30.09.2006) nach oben  

Den aktuellen Artikel zu diese Überschrift fanden wir auf: www.gkv.info

Artikel erschienen am 28.09.2006 auf http://www.gkv.info-Artikel lesen



Angestellte knapp über der Pflichtgrenze 

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(17.07.2006) nach oben  

Gesundheitsreform 2007

Die Eckpunkte der Gesundheitsreform für 2007 sind am 12.7.2006 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es wird noch etwas daran zu arbeiten sein, bis es Gesetz wird. 
Die "relativ" feststehenden Punkte sind:
  • Die Leistungen werden nicht reduziert.

  • Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird zum 1.1.2007 um ca. 0,5 % erhöht. Dies ist nötig, um ein großes drohendes Defizit zu verhindern. Aus Sicht der Kassen ist leider eher mit mehr zu rechnen.

  • Ab 1.1.2009 sollen die Beiträge auf eine andere Basis gestellt werden. Es wird ein Gesundheitsfonds eingerichtet. In diesen gehen die Arbeitgeberanteile und die Arbeitnehmeranteile, zusätzlich aber auch Steuermittel. Der Gesundheitsfonds vergibt dann an die Kassen einen festen Betrag pro Person.

    Kommt die Kasse damit nicht zurecht, kann sie entsprechend zusätzlich Beitrag vom Arbeitnehmer fordern (als Pauschale, oder Anteil vom Lohn denkbar). Aus diesem Gesundheitsfonds sollen auch die Beiträge für Kinder kommen, die auf diese Weise überwiegend aus steuerlichen Mitteln getragen werden sollen.

  • Für Angestellte ist der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung die private Krankenversicherung nur noch dann möglich, wenn sie 3 Jahre lang hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben.

  • Die Überlegung, die Pflichtgrenze auf die Höchstgrenze für die Rentenversicherung zu erhöhen (von derzeit 47.250.- Euro auf 63.000.- Euro), ist "vom Tisch".
  • Es wird weiterhin nur maßvolle Erhöhungen der Pflichtgrenze geben.
  • Selbständige oder Beamte sind von den Regelungen zur Pflichtgrenze nicht betroffen.
Gesundheitsreform 2007


 Versicherten droht deutlicher Beitragsanstieg

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(17.07.2006) nach oben  

Gesetzliche Kassen mit Schuldenproblemen

Wie heute das Handelsblatt berichtet, drohen den rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten im nächsten Jahr weit höhere Beitragserhöhungen als bislang bekannt. Statt der von Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigten 0,5 Prozent, werden die Beitragssätze nach Handelsblatt-Informationen um mehr als 1 % steigen müssen.

Artikel erschienen in Handelsblatt.com am 17.07.06 - Vollständigen Artikel lesen


 "Gesundheitsfonds ökonomisch eine Mißgeburt"

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(23.06.2006) nach oben  

Axel Börsch-Supan (Beirats-Vorsitzende vom wissenschaftlichen Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium) formulierte die Gesundheitsreform in Form des geplanten Fonds -Zitat: "ökonomisch ist das eine Mißgeburt". Weiter meinte er - Zitat:""Die derzeitige Reformdiskussion geht das Kernproblem der gesetzlichen Krankenversicherung nicht wirklich an".

Artikel erschienen am 23.06 2006 in www.welt.de-vollständigen Artikel nachlesen


 Defizit der GKV über Steuerfinanzierung ?

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(22.06.2006) nach oben  

Nachdem die "Arbeitsgruppe für Reformierung" der gesetzlichen Krankenversicherung nun einige Tage über das "Fondmodell" diskutiert hatten, aber keine Einigung einer auch in der Praxis durchführbaren Version fanden, ist nun die steuerfinanzierte Krankenversicherung als neue "Lösung" im Gespräch.

Hiernach sollen 30 bis 45 Milliarden Euro über zusätzliche Steuereinnahmen zur Entlastung der Krankenversicherung führen und eine Reduzierung des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung um bis zu 3% möglich machen. Die Mehreinnahmen an Steuern kann wohl nur über eine Steuererhöhung in dieser Höhe für diesen Zweck erfolgen.

Ein Auszug aus der Netzeitung.de dazu:

"Nach der SPD-Spitze tendiert dem Bericht zufolge auch die CDU-Führung dazu, die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um drei Prozentpunkte zu senken und dafür den Steuerzuschuss in drei Stufen zwischen 2008 und 2010 deutlich anzuheben. Zur Finanzierung seien neue Erhöhungen bei Einkommen- und Verbrauch- steuern geplant. Der Steuerzuschuss solle bei 30 bis 45 Milliarden Euro liegen. Die derzeit erwogene Finanzierung der Kinderversicherung liege hingegen nur bei 16 Milliarden Euro".

Gelesen bei: Netzeitung.de-vollständigen Artikel nachlesen

Anmerkung: Inwiefern durch die jetzt geplante Maßnahme die Gesundheitskosten wirklich gesenkt werden, ist die große Frage. Vielmehr wird abermals diskutiert, wie die Beiträge anders umgelegt werden (wie auch beim Fondmodell), am Ende aber die Kosten weiter (wenn auch über andere Wege) beim Versicherten ankommen.


 Die GKV rechnet in diesem Jahr "mit einer schwarzen Null"

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(19.05.2006) nach oben  

Trotz einer negativen Finanzentwicklung bei einigen Unternehmen im ersten Quartal erwarten die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr noch ein ausgeglichenes Ergebnis. „Wir rechnen mit einer schwarzen Null“, sagte der Vorstandschef der Innungskrankenkassen Rolf Stuppardt dem Handelsblatt.

Zuletzt hatte der AOK-Bundesverband vor einem drohenden Milliarden-Defizit in diesem Jahr gewarnt.
... ist heute so in Handelsblatt zu lesen ist. (vollständigen Artikel nachlesen).


 5 Euro je Arztbesuch - Vorschlag erntet Kritik

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(19.05.2006) nach oben  

Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt, schlug vor, die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro pro Quartal auf 5,- Euro pro Arztbesuch zu erhöhen. Dafür erntete er harte Kritik.

Argument von Dieter Hund: "..dies stärkt die Eigenverantwortung der Versicherten".
Auch regte er an, die Obergrenze bei Medikamenten-Zuzahlungen von 2 auf 3 % des Bruttojahreseinkommens zu erhöhen.

Die SPD-Politikerin und Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel warnt davor: "jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf zu treiben und mit Maximalforderungen die Patienten zu verunsichern"
SoVD-Präsident Adolf (BauerSozialverband Deutschland (SoVD))äußerte dazu: "ein Horrorszenario für alte und chronisch kranke Menschen".

Anmerkung:
Es dringen immer wieder Vorschläge an die Öffentlichkeit. So z.B., daß die Kosten für Kinder, die bisher kostenlos in der gesetzlichen Kasse mitversichert sind, durch Steuern von allen finanziert werden sollen. Dies brächte lediglich den Kassen mehr Einnahmen, und würde den Steuerzahler (und somit auch die Väter der Kinder) nur mehr belasten. So werden die Kosten im Gesundheitswesen sicher nicht gesenkt.

Die endgültige Vorlage einer Gesundheitsreform dürfte sich ziehen. Im Moment lautet die Prognose der Regierung: "noch vor der Sommerpause" soll konkret die Reform (oder wohl wenigstens Reformeckpunkte?!) festgelegt sein.

Sicher ist aber schon jetzt: es wird für die Versicherten wieder teuerer werden.


 Gesundheitsreform 2006 - bis jetzt keine Resultate

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(08.04.2006) nach oben  

Nachdem fast täglich damit zu rechnen war, das konkrete Regierungspläne zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt werden und fast täglich andere Neuigkeiten in der Fachpresse zu lesen waren, ist nun folgendes festzustellen:

Es sind bis jetzt keine endgültigen Entscheidungen für die kommende Gesundheitsreform getroffen. Nun sollen unter Leitung von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (CDU) und Zöller (SPD) in einer Arbeitsgruppe bis zum 01.05.06 Vorschläge erarbeitet werden, die dann Anfang Mai als "Zwischenergebnisse" vorgelegt werden.

Es scheint, dass eine endgültige Ausgestaltung der Krankenversicherungsreform noch längere Zeit auf sich warten läßt. Nach unserer Einschätzung dürften bis zu eindeutigen, beschlossenen Reformschritten noch Monate (unter Umständen bis Jahresende) vergehen.

Die Opposition werfen der Regierungs-Koalition derweil ein: "auf der Stelle treten" vor.
Die Grünen: "Wer nicht mehr weiter weiß, gründet einen Arbeitskreis".
(09.04.2006)
Auf jeden Fall "sollte" spätestens bis Jahresende eine Gesamtkonzept vorgelegt sein.
Eine "vorläufige" Reform ab 01.01.2007 sollte zumindest die Finanzprobleme der gesetzl. Kassen lösen - eine "große Reform" kann unter Umständen auch erst "später" starten
(wie auch die Welt am Sonntag in einem Artikel: 9 Fragen zur Gesundheitsreform am 09.04.2006 berichtete).


 Elektronische Gesundheitskarte vermutlich teurer, als veranschlagt

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(12.12.2005) nach oben  

Focus berichtet aktuell, dass nach Einschätzung des Bundesverbands der privaten Krankenversicherung (PKV), die elektronische Gesundheitskarte, die ab 2006 eingeführt wird, wohl deutlich mehr Kosten verusachen, als die zunächst von der Bundesregierung geschätzten 1.4 Mrd. Euro.

"..ist eher mit Kosten von vier Milliarden Euro zu rechnen.." - so PKV-Verbandschef Klaus Dietz gegenüber Focus. Die Kosten werden die gesetzlichen, wie auch die privaten Krankenversicherungen auf die Prämie umlegen müssen.



 "Keine Bürgerversicherung nach SPD-Modell"

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(22.10.2005) nach oben  

Hr. Ramsauer ( Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag /CSU) erwartet Einigung bei Gesundheitsreform. hat das SPD-Modell zur Gesundheitsreform (die Bürgerversicherung) abgelehnt. Er sei aber zuversichtlich. (gerade durch die Vielfalt der Positionen über Parteigrenzen hinweg gebe es gute Chancen auf eine Einigung).

Ausschnitt eines Artikels, erschienen in Deutschland-Radio (www.dradio.de)  in: tacheles


 Die neue Pflichtversicherungsgrenze 2006

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(13.09.2005) nach oben  

Die * Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2006 beträgt:
neu: Jahr 2006  Jahreseinkommen 47.250.- Euro (entspricht montl. 3.937,50 Euro).
alt :  Jahr 2005  Jahreseinkommen 46.800.- Euro (entsprach montl. 3.900,00 Euro)

Für Arbeitnehmer, die bereits seit 31.12.2002 oder früher privat versichert waren, gilt eine
differenzierte, geringere Pflichtversicherungsgrenze von 42.750 Euro (2005: 42.300 Euro).

Die ** Beitragsbemessungsgrenze 2006: 42.750.- Euro jährl. (entspr. 3.562,50 Eu mtl.)
Die Beitragsbemessungsgrenze 2005 betrug 42.300.- Euro jährl. (entspr. 3.525.- Eu mtl.)

* die Pflichtversicherungsgrenze entscheidet, ob ein Arbeitnehmer pflichtversichert oder freiwillig versichert ist.
** die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgesetzte Höchstsatz, aus dem GKV-Versicherte Beitrag zahlen.



 Der aktuelle Zuschuss zur Krankenversicherung  (seit 01.07.2005)

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(12.07.2005) nach oben  

Durch die *Veränderung der Beitragssätze der gesetzlichen Versicherungen zum 01.07.2005 sinkt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.
Der neue Höchstzuschuss des Arbeitgebers beträgt nun 234,41 Euro.

*(siehe Artikel vom 23.05.2005)


 Ab dem 01.07.2005 senken die gesetzlichen Krankenversicherungen
 den Beitrag um 0,9 %
- (leider eine Beitragserhöhung für alle Arbeitnehmer)

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(23.05.2005) nach oben  

Der Beitrag der gesetzlichen Kasse sinkt um 0,9 %. Davon spart jeweils der Arbeitgeber 0,45 % und der Arbeitnehmer 0,45 %.

Aber - zu früh gefreut ! Ab 01.07. 2005 wird ein "extra Beitrag" in Höhe von 0,9% von allen gesetzlich Versicherten erhoben. Einen Arbeitgeberzuschuss für diesen Sonderbeitrag gibt es nicht. Alle gesetzlich Versicherten zahlen ab 01.07.2005 einen um 0,45% höheren Beitrag.
*(Bei z.B. 3.900.- Euro Bruttoeinkommen ergibt dies einen Mehrbeitrag von 17,55,- Euro monatlich).

Der Hintergrund:
Ursprünglich war geplant, dass ab 01.07.2005 die gesetzlichen Krankenkassen den Beitrag um 0,9% senken müssen und im Gegenzug sollte die Absicherung von Zahnersatz und Krankengeld separat abgesichert werden (mit einem Sonderbeitrag von 0,9%, den der Arbeitnehmer allein bezahlen sollte).

Die Praxis sieht nun so aus:
Der Beitrag der gesetzlichen Kasse sinkt um 0,9%, auf der anderen Seite wird ein separater Beitrag in Höhe von 0,9% für die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer fällig
- erstmals wird dieser KV-Beitrag ohne Zuschuss des Arbeitgebers erhoben.

Unter dem Strich haben gesetzlich versicherten Arbeitnehmer ab 01.07.2005.
Den Mehrbeitrag von 0,45% zu tragen - eine separate Abdeckung der Zahnersatz-,
oder Tagegeldversicherung ist damit nicht verbunden.

Laut einer *Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministers : "besteht eine Verknüpfung mit einzelnen Leistungen nicht" - die separate Zahnersatz- und Tagegeldabsicherung ist offensichtlich nicht mehr damit verknüpft.

*Genaues können Sie in der: Pressemitteilung 15.06.2005 vom Bundesministeriums
für Gesundheit (Homepage: http://www.bmgs.bund.de) nachlesen.


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 Update am 05.03.2008 Bürgerversicherung, Kopfpauschale, Gesundheitsreform, Krankenversicherung. Bemessungsgrenze Krankenversicherung. Weitere aktuelle Neuigkeiten PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG. Pflichtversicherungsgrenze 2007, Bemessungsgrenze 2007. Pflichtversicherungsgrenze Krankenversicherung. Maximaler Arbeitgeberzuschuss 2007, Höchstgrenze 2007, Vergleiche der PKV. Vergleiche der privaten Krankenversicherung. PKV, Pflichtversicherungsgrenze PKV, Pflichtversicherungsgrenzen 2007, maximaler Arbeitgeberzuschuss 2007, Pflichtversicherungsgrenze 2007.