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Beitragsbemessungsgrenze 2010 Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2010
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A K T U E L L  zur  Krankenversicherung neue Info´s
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 Gesundheitsrefom 2011 - Wechsel in PKV wieder erleichtert!

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(18.08.2010) nach oben  


Neue Pflichtversicherungsgrenze 2011 bei 50.025.- Euro ?

Der Wechsel in die PKV soll ab 1/2011 wieder möglich werden, wenn der gesetzlich Versicherte 1 Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze (in 2010 49.950 Euro)lag und aufgrund seines Einkommens auch über der neuen Pflichtgrenze in 2011 liegen wird, wie von Haufe.de und anderen Medien berichtet.

Gleichzeitig soll auch für Berufseinsteiger, die direkt bei Berufsbeginn über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen, sofort die PKV wählen können, müssen also nicht mehr 1 Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze verdienend abwarten.

Der Gesetzesentwurf soll von der Regierung am 22.09.2010 im Kabinett beschlossen und dann Anfang Dezember 2010 im Bundestag verabschiedet werden.

Die gesetzlichen Kassen befürchten einen starken Verlust an Gutverdienern, die derzeit wegen der gesetzlich vorgeschriebenen 3-Jahresfrist noch an die gesetzliche Kassen (zwangs-)gebunden sind.

Da die Beiträge der gesetzlichen Kassen zum 01.01.2011 angehoben werden und dazu auch der Zusatzbeitrag von der Kasse nach oben hin frei gesetzt werden kann, ist diese Befürchtung auch durchaus nicht unbegründet.

Die PKV kann je nach individueller Wahl des Schutzes und Selbstbehaltes durchaus Mann, Frau und Kind zu einem Beitrag abdecken, der geringer ist, als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kasse. Zusätzlich machen hohe mögliche Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit von einigen Hundert und bis zu über 2.000 Euro pro Jahr dies nochmals attraktiver.

Hinweis: die neue Pflichtversicherungsgrenze 2011 könnte krisenbedingt ev. unter dem Satz von 2010 liegen, zu vermuten ist jedoch eher eine Erhöhung, wie in den letzten Jahren, wohl um 75.- Euro auf 50.025.- Euro



 Reform der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.2011


Krankenversicherungsreform der gesetzlichen Krankenkassen
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(07.07.2010) nach oben  


Die Regierungskoalition hat entschieden, daß ab 1.1.2011 für die gesetzlichen Kassen der allgemeine Beitragssatz (einschließlich Krankentagegeld nach 6 Wochen) um 0,6% auf 15,5 % steigt. Das war schon einmals der Fall und damit es gilt nun wieder der höchste Beitragssatz aller Zeiten.

Davon trägt der Arbeitgeber 7,3 %, der Arbeitnehmer 8,2 %. Der von der jeweiligen Kasse festgelegte Zusatzbeitrag ist durch den Arbeitnehmer allein zu tragen.

Die Regelung der Zusatzbeiträge, welche die einzelnen Kassen bei Bedarf erheben können, wurde gelockert. Der maximale Zusatzbeitrag kann nun von den Kassen im Grunde ungedeckelt erhöht werden, den der Arbeitnehmer grundsätzlich allein zu bezahlen sind. Es ist vorgesehen, die Last der Versicherten auf 2% des Einkommens anstatt seither 1% des Einkommens zu limitieren.

In der Praxis wird es zunächst bedeuten, dass die Kassen den jetzigen Zusatzbeitrag wohl schon bald von 8.- Euro bald auf 16 Euro erhöhen werden. Der höchstmögliche Zusatzbeitrag jedoch kann auf Basis der 2%-Regel 72.- Euro (anstatt seither 36.- Euro) betragen. Kassen, die damit nicht auskommen, können aber auch einen über diese 2% hinausgehenden Zusatzbeitrag verlangen.

Versicherte, die über diese 2%-Regel hinaus gehende Zusatzbeiträge an die Krankenkasse zahlen müssen und damit ber der "Überforderungsgrenze" liegen, sollen sozial entlastet werden. Die Abwicklung soll wohl über den Arbeitgeber oder die Rentenkassen vorgenommen werden.

Fazit: Von einer sonst nennenswerten Reform ist nicht die Rede. Zum. Beispiel wird vom Grundsatz her auch am einheitlichen Beitragssatz festgehalten und wirklich wesentliche und wirksame Kostenreduzierung oder eine Änderung des Systems gibt es nicht.



 Basis-Tarif: Wenige Versicherte

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(15.06.2010) nach oben  


Im Zusammenhang mit der Pflicht zur Krankenversicherung seit 1.1.2009 wurde ja auch der Basis-Tarif in der PKV erschaffen. Anfangs war befürchtet worden, daß dies die Beiträge in der PKV zusätzlich belasten würde. Bis 31.12.2009 waren jedoch bei allen Versicherern zusammen lediglich 13.500 Personen im Basistarif versichert. Interessant ist dabei auch, daß davon über 5.000 Personen zuvor unversichert waren. Und weitere ca. 4.500 Personen kommen aus dem vorübergehend ermöglichten Standard-Tarif für Rentner, zu dem man im Vorfeld bis zur Einführung des Basistarifs unter Umständen beitreten konnte. Darunter z.B. auch wieder viele zuvor Unversicherte.

Das heißt letztlich auch, daß somit kaum jemand „freiwillig“in den Basis-Tarif gegangen ist, sondern nur, weil er keine andere Wahl hatte. Was bei den normalerweise hohen Beiträgen und nur kassenartigen Leistungen auch verständlich ist.

Die PKV wird also durch die Basisversicherten weit weniger belastet, als dies vermutet worden war.



 Politik avisiert, die PKV zu unterstützen

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(18.06.2010) nach oben  


Laut Angaben der FDP solle der Plan, die 3-Jahres-Regelung für Angestellte wieder abzuschaffen, im Herbst angegangen werden. Dabei geht es darum, daß Angestellte seit Frühjahr 2007 drei Jahre hintereinander über der Pflichtgrenze liegen müssen, ehe die PKV möglich ist. Der PKV-Verband hat gefordert, daß nun endlich umgesetzt werden soll, was laut Koalitionsvertrag vorgesehen war.

Dadurch käme für deutlich mehr Personen die PKV in Frage, bzw. ist der Wechsel früher möglich, mit günstigerem Eintrittsalter.

Auch sollen der PKV-Wirtschaft gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die Vereinbarungen der PKV mit Leistungserbringern ermöglichen, um die Kosten zu senken. Das würde die Beitragsentwicklung entlasten.



 Angstellte und Wechsel in PKV erst nach 3 Jahren

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(15.05.2010) nach oben  


Stand 01.05.2010

Seit Frühjahr 2007 gilt die Regelung, daß Angestellte 3 Jahre hintereinander über der Pflichtgrenze liegen müssen, ehe sie in die PKV wechseln dürfen. Das hat es den einzelnen Kunden, aber auch der PKV-Wirtschaft, deutlich schwerer gemacht. Zumal es echte Härtefälle gibt wie den, daß ein langjährig Selbständiger in die gesetzliche Kasse für 3 Jahre zurück gezwungen wird. Und zwar auch dann, wenn er von Anfang an über der Pflichtgrenze liegt.

So war die Erwartungshaltung der gesamten PKV groß, als es in der Koalitions- vereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP im September 2009 hieß, die 3-Jahres-Regelung solle wieder fallen, und man könnte schon wieder nach 1 Jahr über der Pflichtgrenze in die PKV wechseln.

Entgegen diesem ist es jedoch noch immer nicht dazu gekommen, es ist leider auch noch kein Gesetzentwurf dazu in Sicht. Vielmehr ist durch den Ausgang der Wahlen in NRW die Bundesregierung in ihrer Position geschwächt worden, was die Erwartungen in dieser Richtung dämpft. Gegenwärtig rechnet man eher zum 1.1.2011 mit der verheißenen Änderung, wenn sie denn überhaupt kommt.

Wer in der PKV ist, und sie nach den jetzigen Regeln aufgeben müßte, sollte zur Wahrung seiner Rechte aus dem Vertrag eine sogenannte Anwartschaft vereinbaren, statt zu kündigen. Das ist zwar nicht billig, kann sich aber dennoch als sehr sinnvoll zeigen.



 3 Jahres-Regel für Angstellte zum Wechsel in PKV fällt

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(01.11.2009) nach oben  


Die neue Regierung, gebildet aus der Koalition CDU/CSU und der FDP haben beschlossen, den Wechsel in die PKV wieder zu erleichtern.

Im Koalitionsvertrag (Seite 78) heißt es dazu: "Ein Wechsel in die PKV wird zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein."

Angstellte können also -wie früher, zum Jahreswechsel direkt nach Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze im "alten" Jahr in die private Krankenversicherung wechseln sofern auch die neue Grenze überschritten wird. Die Feststellung darüber trifft der Arbeitgeber, der den Angestellten dann zum Jahresende als freiwillig Versicherten an die gesetzliche Krankenkasse meldet. Dadurch kann dieser das Sonderkündigungsrecht nutzen und direkt zum 01.01. des nächsten Jahres kündigen, um sich privat zu versichern.

Die Regelung, die seit dem Frühjahr 2007 galt (man mußte 3 Jahre hintereinander als Angestellter über der Pflichtgrenze liegen mußte, um in die PKV wechseln zu können) fällt damit.

Die alte Regelung, wie diese vor der letzten Reform 2007 gestaltet war: Man mußte für 1 Kalenderjahr über der Pflichtgrenze gelegen haben, und die festgelegte Pflichtgrenze des neuen Jahres mußte ebenfalls überschritten werden, dann konnte man zum 1.1. des neuen Jahres wechseln. Zusätzlich gab es den Ausnahmefall für den Angestellten, der in das Berufsleben einsteigt und sich bei einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze direkt privat versichern konnte, also nicht erst 1 Jahr in der gesetzlichen Kasse verbringen musste.

Im Moment gilt noch die jetzige Regelung, da die neue Regel erst von der Regierung verabschiedet werden muss, ehe diese Regelung einsetzt. Vermutlich wird dies noch rechtzeitig zum Jahreswechsel realisiert, so dass jetzt über der Pflichtgrenze liegenden Angestellten noch bis zum 14.01.2010 rückwirkend die Sonderkündigung und den Wechsel zum 01.01.2010 nutzen können.

Wer wegen der "3-Jahres-Regel" derzeit nicht in die PKV wechseln konnte, kann sich nun also berechtigterweise aktuell wieder damit beschäftigen.

Die Pflichtgrenze für 2010: 49.950,- Euro jährlich (brutto), wobei alle regelmäßig zustehenden Einkünfte wie Weihnachts- und Urlaubsgeld hinzuzählen (jedoch nicht Überstunden). Kostenlose Anfrage jetzt starten



 Neue Pflichtversicherungsgrenze der Krankenversicherung 2010

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(im Oktober 2009) nach oben  

Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsgrößen für 2010 verabschiedet. Diese erfordern lediglich noch die Zustimmung des Bundesrats. Die Pflichtversicherungsgrenze wird demnach steigen, wie folgt:


Pflichtversicherungsgrenze 2009 und 2010:

neu: Jahr 2010 Jahreseinkommen 49.950.- Euro (entspricht montl. 4.162,50 Euro).
alt:  Jahr 2009
Jahreseinkommen 48.600,- Euro (entsprach montl. 4.050,- Euro).

Beitragsbemessungsgrenze 2009 und 2010:

neu: Jahr 2010 45.000.- Euro (entspricht montl. 3.750,- Euro).
alt:  Jahr 2009 44.100,- Euro (entsprach montl. 3.675,- Euro).


Ab 01.01.2010 wird die Pflichtversicherung also 49.950 Euro brutto jährlich betragen (4.162,50 Euro im Monat) und ist damit um 1.350.- Euro jährlich gestiegen, und damit deutlich stärker wie in den Vorjahren (da waren es nur 450,- Euro mehr).

Hinweis:
Sofern nicht durch die neue Regierung Änderungen kommen, können Angestellte weiterhin nur in die PKV wechseln, wenn sie in den letzten 3 Kalenderjahren über der Pflichtgrenze lagen. Auch die neue Pflichtgrenze 2010 muß überschritten werden. Die Pflichtgrenzen der letzten 3 Jahre waren: für 2009: 48.600,- Euro, für 2008: 48.250,- Euro und für 2007: 47.700,- Euro.

Wie die Festsetzung des neuen Arbeitgeberzuschusses 2010 aussieht, ist noch nicht klar. Es ist aber fast sicher, dass weitere Beitragsanpassungen ausschließlich zu lasten des Arbeitnehmers gehen, also der maximale Zuschuss des Arbeitgebers "eingefroren" wird, die Verhandlungen der Regierung und Koalition dazu laufen noch.


 Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 steuerlich besser absetzbar

(27.06.2009)  nach oben
Bessere steuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge ab 1.1.2010

Die Beiträge zur gesetzlichen und zur privaten Krankenversicherung sowie der dazugehörigen Pflegepflichtversicherung sind ja als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Nur gibt es dafür Höchstbeträge, die zu beachten sind.


Infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts werden im Rahmen des "Bürgerentlastungsgesetzes" die Höchstsätze nun zum 1.1.2010 erhöht:

Für Angestellte waren es bisher 1.500,- Euro jährlich, erhöht nun auf 1.900,- Euro.

Für Selbständige waren es bisher 2.400,- Euro, erhöht nun auf 2.800,- Euro.


Dabei wird unterschieden zwischen Basisleistungen und Komfortleistungen. Basisleistungen sind grundlegend Leistungen, die denen der gesetzlichen Kasse entsprechen, einschließlich der Pflegepflichtversicherung. Komfortleistungen wären dann die Aufstockung auf 2-Bett-Zimmer mit Chefarzt bzw. 1-Bett-Zimmer mit Chefarzt, das Krankentagegeld, Krankenhaus-Tagegeld, Pflegezusatzversicherung.



Die Komfortleistungen sind nicht steuerlich absetzbar. Die Basisleistungen schon. Wenn der Beitrag für die Basisleistungen höher ist, als der genannte Grenzbetrag, ist der tatsächliche Beitrag für Basisleistungen absetzbar.


 Maximaler Arbeitgeber-Zuschuss zur Krankenversicherung ab
dem 01.07.2009 (Veränderung zum 01.07.2009)

(27.06.2009)  nach oben

Durch Beschluß des Gesetzgebers wird zum 01.07.2009 der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Kasse von 15,5 auf 14,9 % gesenkt. Ob das länger Bestand haben wird, ist abzuwarten. Jedenfalls beeinflußt dies den Arbeitgeberzuschuß für gesetzlich und privat Versicherte.

Arbeitgeberzuschuss ab 01.07.2009:  257,25 Eu   (beim Höchstbeitrag zur GKV)
Arbeitnehmeranteil   ab 01.07.2009:  290,33 Eu   (beim Höchstbeitrag zur GKV)


Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung in der GKV beträgt ab 01.07.2009
für alte Bundesländer und auch die neuen Bundesländer :

547,58 + 80,85 = Höchstbeitrag 628,43 Euro (Verdiener ohne Kind)
547,58 + 71,66 = Höchstbeitrag 619,24 Euro (Verdiener mit Kind)


Im Grund zahlt der Arbeitgeber 50% aus dem Höchstbeitrag - aber eines ist noch zu berücksichtigen, das ist die Tagegeldversicherung. Denn diese bezahlt der Arbeitgeber nicht mehr mit, das muss der Arbeitnehmer allein aufwenden. Dies sind 0,9%.

Der Gesamtbeitrag ist dadurch nicht tangiert, aber der Arbeitnehmer bezahlt dadurch mehr Beitrag als der Arbeitgeber, eben diese 0,9 %..

Die Berechnung Arbeitgeberanteil:
14,9% - 0,9% = 14,0 % :2 = 7,0 % aus 3.675 Eu = 257,25 Eu
Die Berechnung Arbeitnehmeranteil:
14,9% + 0,9% = 15,8 % :2 = 7,9 % aus 3.675 Eu = 290,33 Eu


Für Arbeitnehmer, die privat versichert sind, ändert das den Arbeitgeberanteil wie folgt: 257,25 plus 50 % des Beitrags zur Pflegepflichtversicherung. Je nach Alter sind das dann zusammen ca. 270,- Euro.


Hinweis:
Der Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung ist deutlich geringer, als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt ja auch zur Pflegepflicht- versicherung der PKV (zusätzlich zum maximalen Krankenversicherungszuschuss) 50% des Beitrages. Da der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung in der PKV deutlich günstiger ist, sinkt damit natürlich auch der maximale Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung.


Der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung beträgt zum Beispiel derzeit bei einem 40-Jährigen Privatversicherten nur rund 24 Euro. (der Höchstbeitrag in der gesetzlichen dagegen zwischen 71,66 Euro und 80,85 Euro ! (siehe Berechnung des Höchstbeitrages).




 Zusatzbeitrag laut verschiedenen Kassen wohl bald erforderlich

(29.12.2008)  nach oben

Es sind inzwischen einige Stimmen aus dem Bereich der gesetzlichen Kassen zu hören, die von einer Unterdeckung des Gesundheitsfonds ausgehen und ein Zusatzbeitrag von 0,9 % bald erhoben werden muss. Die festgelegten 15,5% Beitragseinnahmen, die aus dem Fond an die Kassen verteilt werden, würden in dem Falle die Ausgaben der Kassen nicht decken. Für den Fall darf die gesetzliche Kasse bis zu 0,9% Zusatzbeitrag vom Arbeitnehmer verlangen (darauf gibt es dann keinen Arbeitgeberzuschuss).
Die "vorsichtige" Ankündigung mehrerer Kassen ist bemerkenswert, als ja bereits ab 01.01.2009 viele gesetzlich Versicherte einen deutlich höheren Beitragsatz verkraften müssen. Das gilt besonders für die Versicherten, die in den seither eher "günstigsten" Kassen mit Sätzen unter 14% versichert waren, hier wird der Beitragssprung besonders spürbar.
Ebenfalls auffällig ist, dass alle gesetzlich Versicherte -neu- fortführend "allein" zur Kasse gebeten würden. Bereits seither wurden *0,9% des Beitrages allein durch den Arbeitnehmer bezahlt werden muss, denn durch die letzte Reform waren 0,45% Arbeitgeberzuschuss zur Tagegeldversicherung gestrichen worden.
Kommt der jetzt "mögliche" Zusatzbeitrag z.B. zum 01.07.2009 für einige Kassen, ist der Beitragssatz dort dann bei *16,4 % 1,8 % davon werden dann vom Arbeitnehmer allein getragen (0,9% Tagegeld + 0,9 Zusatzbeitrag), dem Arbeitnehmer fehlen 0,9% Zuschuss. Der Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag in Höhe von 50% wird also nur über verbleibende 14,6 % bezahlt.
Arbeitgeberzuschuss: 7,3 %
Arbeitnehmerbeitrag: 9,1 %
*Der Beitragssatz wird maximal aus der neuen Beitragsbemessungsgrenze 2009 in Höhe von Brutto 44.100.- Euro (montl. 3.675,- Euro) erhoben.
Nicht vergessen: Das ganze erhöht sich dann noch um den Beitrag der Pflegepflicht- versicherung, die zum 01.01.2009 von 1,7% auf 1,95% gestiegen ist (für Kinderlose auf 2,2 %).
Kommt der Zusatzbeitrag zum Einsatz, bezahlt ein lediger Arbeitnehmer inklusive der Pflegepflichtversicherung dann 18,6% aus maximal 3.675 Euro (= 683,55 Euro).
Er bezahlt 10,2 % Beitrag (= 374,85 Euro) davon allein und erhält vom Arbeitgeber 8,4 % Zuschuss (= 308,70 Euro).
Eventuell gehen viele Versicherte nur aus dem Grund nicht auf die Barrikaden angesichts dieser enorm "teuren Reform", weil aufgrund der Komplexität der Regeln und Sätze keiner mehr so genau weiß, was wirklich passiert.
Funk, Fernsehen und Presse, die teilweise bemüht sind, die Bürger auf die ab 01.01.2009 gültigen Änderungen durch die Reform vorzubereiten, geben hier leider meist nur ansatzweise (teils falsche, aber fast immer unvollständige) Information. Aber einfach ist die Thematik eben wirklich nicht mehr und für den "normalen" Arbeitnehmer leider kaum noch zu durchschauen.


 Maximaler Arbeitgeber-Zuschuss zur Krankenversicherung 2009

(04.12.2008)  nach oben

Arbeitgeberzuschuss ab 01.01.2009:  268,28 Eu   (beim Höchstbeitrag zur GKV)
Arbeitnehmeranteil   ab 01.01 2009:  301,35 Eu   (beim Höchstbeitrag zur GKV)


Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung in der GKV beträgt ab 01.01. 2009
für alte Bundesländer und auch die neuen Bundesländer :

569,62 + 71,66 = Höchstbeitrag 641,28 Euro (Verdiener mit Kind)
569,62 + 80,85 = Höchstbeitrag 650,47 Euro (Verdiener ohne Kind)


Im Grund zahlt der Arbeitgeber 50% aus dem Höchstbeitrag - aber eines ist noch zu berücksichtigen, das ist die Tagegeldversicherung. Denn diese bezahlt der Arbeitgeber nicht mehr mit, das muss der Arbeitnehmer allein aufwenden. Dies sind 0,9%.

Der Gesamtbeitrag ist dadurch nicht tangiert, aber der Arbeitnehmer bezahlt dadurch
mehr Beitrag als der Arbeitgeber, eben diese 0,9 %..

Die Berechnung Arbeitgeberanteil:
15,5% - 0,9% = 14,6 % :2 = 7,3 % aus 3.675 Eu = 268,28 Eu

Die Berechnung Arbeitnehmeranteil:
15,5% + 0,9% = 16,4 % :2 = 8,2 % aus 3.675 Eu = 301,35 Eu


Hinweis:
Der Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung ist deutlich geringer, als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt ja auch zur Pflegepflicht- versicherung der PKV (zusätzlich zum maximalen Krankenversicherungszuschuss) 50% des Beitrages. Da der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung in der PKV deutlich günstiger ist, sinkt damit natürlich auch der maximale Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung.


Der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung beträgt zum Beispiel derzeit bei einem 40-Jährigen Privatversicherten nur rund 24 Euro. (der Höchstbeitrag in der gesetzlichen dagegen zwischen 71,66 Euro und 80,85 Euro ! (siehe Berechnung des Höchstbeitrages).




 Neue Pflichtversicherungsgrenze der Krankenversicherung in 2009

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(im Oktober 2008) nach oben  


Pflichtversicherungsgrenze:

neu: Jahr 2009  Jahreseinkommen 48.600.- Euro (entspricht montl. 4.050,- Euro).
alt : Jahr 2008
Jahreseinkommen 48.150,- Euro (entsprach montl. 4.012,50 Euro).

Beitragsbemessungsgrenze:

neu: Jahr 2009  44.100.- Euro (entspricht montl. 3.675,- Euro).
alt : Jahr 2008 43.200,- Euro (entsprach montl. 3.600,- Euro).


Ab 01.01.2009 wird die neue Pflichtversicherung also 48.600 Euro brutto jährlich betragen (4.050,- Euro im Monat). Sie ist damit erneut um 450 Euro monatlich gestiegen, wie im Vorjahr (also von Jahr 2007 auf Jahr 2008).

Hinweis:
Die nötige Verweildauer von mindestens 3 ganzen Kalenderjahren in der GKV für Angestellte über der Pflichtgrenze, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, bleibt unberührt bestehen.


 Verlust des Krankentagegelds für Selbständige in der GKV

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(28.07.2008) nach oben  


Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichert sind, verlieren zum 1.1.2009 automatisch Ihren Anspruch auf Krankentagegeld !

Durch die letzte Gesundheitsreform, die zum 1.4.2007 wirksam wurde, ist das so vereinbart. Kein Punkt, der bisher ein Thema in der Öffentlichkeit gewesen ist. Ob angesichts dessen die gesetzlichen Kassen noch darauf hinweisen werden, ist abzuwarten. - Das Tagegeld müsste dann zusätzlich bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden.

Es gibt auch bei der gesetzlichen Kasse eine Abhilfe, die freilich Geld kostet, und außerdem zusätzliche Bindung an die Kasse bedeutet. Man müsste sich damit einverstanden erklären, einen Wahltarif bei der Kasse abzuschließen. Dann wäre das Tagegeld gegen zusätzlichen Beitrag versicherbar. Die Kosten dafür sind momentan noch nicht bekannt. Obendrein wird durch den Wahltarif erreicht, dass der Selbständige mindestens 3 Jahre an seine gesetzliche Kasse gebunden ist. Selbst Beitragserhöhungen berechtigen dann nicht zu einer Kündigung. Auch der Wechsel in die private Krankenversicherung ist in dieser Sperrzeit nicht möglich.

Das dürfte ein weiteres Motiv für Selbständige sein, die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen.


siehe auch ein Artikel aus dem Pressespiegel der deutsche-versicherungsboerse.de vom 07.08.2008 zu diesem Thema.Ein Zitat daraus:

"Es steht kleingedruckt auf Seite 438 des Bundesgesetzblattes, mit dem das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verkündet wurde – doch es hat massive Auswirkungen auf Millionen Menschen in Deutschland. In Absatz 2 heißt es: „Keinen Anspruch auf Krankengeld haben (...) hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige (...).“
Anders formuliert: Mit der Gesundheitsreform zum 1.1.2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind.


 Wechsel in die PKV wird durch Wahltarife der Kassen behindert

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(16.07.2008) nach oben  


Durch die letzte Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber den Weg für sogenannte Wahltarife geöffnet. Damit gibt es - außer den üblichen Tarifen - solche mit jährlicher Selbstbeteiligung, mit Beitragsrückerstattung bei Nichtbeanspruchung, mit Bonus bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, und bei Teilnahme an besonderen Programmen, wie bei bestimmten Erkrankungen, bzw. sogenannte Hausarzt-Modelle.

Die Kassen werben damit, dass man so mehr für sich tun kann, und Einsparungen erzielen kann. Diese Vielfalt ist recht verwirrend. Wer dabei letztlich Vorteile hat, wird 
sich oft erst hinterher zeigen.

Der große Haken daran: Wer sich für irgendeinen der Wahltarife entscheidet, muss das 
für mindestens 3 Jahre tun. Erst danach kann man zu anderen Kassen wechseln, andere Wahltarife nehmen, oder in den normalen Standard zurückkehren. 

Auch das außerordentliche Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung wird dadurch genommen. Was man aber bei den Normaltarifen hätte. Ebenso wird für diese 3 Jahre der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) verhindert. Dieser Sachverhalt ist noch nicht besonders bekannt geworden. Hier werden also ganz normale Rechte beschnitten. 


Ein Spezielles Problem haben Selbständige: Im Rahmen der normalen Tarife verlieren sie ab 1.1.2009 das Recht auf Krankengeld. Nur dann, wenn sie sich für einen Wahltarif entscheiden, können Sie gegen Mehrbeitrag auch dafür absichern. Und gleichzeitig laufen Sie damit in die 3-jährige Sperre.

Da kann man nur sagen: Vorsicht - Wahltarife !


 Erhöhung der Kassenbeiträge ab 1.1.2009
- Wechsel in die PKV noch dieses Jahr

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(16.07.2008) nach oben  


Durch die Einführung des sogenannten Gesundheitsfonds zum 1.1.2009 werden dann einheitliche Kassensätze entstehen. Dies wurde in der Gesundheitsreform im Frühjahr 2007 so als Gesetz verabschiedet. Nach gegenwärtigen Gesprächen erwartet man einen Beitragssatz von 15,0 bis 15,7 %. Dieser Satz liegt sogar noch über den Beitragssätzen der derzeit teuersten Kassen. 

Wer freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kasse ist, sollte daher ernsthafter als bisher die private Krankenversicherung in Betracht ziehen. Denn hatte man bisher z.B. einen Beitragssatz von 13,8 %, und erwartet ab 1.1. z.B. 15,5 %, erhöht sich der Beitrag um 62,- Euro monatlich. Das kann einen nicht kalt lassen.

Sinnvoller Weise sollte man den Wechsel auch so rechtzeitig einleiten, dass der Beginn noch in diesem Jahr liegt. Wegen der Kündigungsfristen bedeutet dies, die Kündigung sollte bis September bei der Kasse ausgesprochen sein.  Vorher benötigt man natürlich die Annahme der gewählten PKV. 

Auch Selbständige, die noch nicht den Höchstsatz in der gesetzlichen Kasse zahlen, sind je nach Ihrem Einkommen von der Erhöhung des Beitragssatzes betroffen. Mit der Erwartungshaltung steigendem Einkommens liegt auch hier ein Wechsel nahe.

Pflichtversicherte der gesetzlichen Kassen haben keine wirkliche Wahl mehr. Zwar könnte man den Beitragssatz für die letzten 3 Monate des Jahres noch senken, indem man eine günstigere Kasse wählt. Ab 1.1. ist das dann aber ohne Belang. Momentan wird es besser sein, abzuwarten, was sich ändert. Ob z.B. besondere Leistungen oder Vergünstigungen eingeführt werden, über die künftig der Wettbewerb in den gesetzlichen Kassen läuft. Denn es sind ja immer mindestens 18 Monate Bindungszeit bei Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse einzuhalten. Wählt man einen besonderen Wahltarif aus, beträgt die Bindungszeit sogar 36 Monate. 



 Privatpatienten bevorzugt

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(23.05.2008) nach oben  

Aufgrund einer wissenschaftlichen Studie der WHL (Wissenschaftlichen Hochschule Lahr) und der TU Ilmenau ist nun eindeutig nachgewiesen, dass gesetzlich Krankenversicherte "länger warten" als Privatpatienten.

Danach warten gesetzlich Versicherte 20 % länger für einen Behandlungstermin als privat Versicherte. Aufgrund des knapper werdenden Budgets, die den gesetzlichen Kassen auferlegt sind (den privaten Krankenversicherungen nicht) wird sich dieser Trend voraussichtlich verstärken.

Kommentar:
An sich ist keine neue Erkenntnis, nun aber ist es wissenschaftlich gesichert.


 Pflichtversicherung für Unversicherte

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(10.02.2008) nach oben  

Durch die letzte Reform der Krankenversicherung wurde die Krankenversicherungspflicht eingeführt.

Seit 01.04. 2007 besteht die Pflicht der Unversicherten, die zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, wieder in die gesetzliche Kasse zurückzukehren.

Die zuletzt privat versichert waren, müssen sich wieder bei der privaten Krankenversicherung versichern, bei der sie vor Beendigung des Vertrages versichert waren. Wichtig ist dabei, dass nur bis 01.01.2009 ein Rechtsanspruch darauf besteht, dass der "Rückkehrer" nach dem Standardtarif aufgenommen werden muss (das ist relevant, wenn Vorerkrankungen die Aufnahme in einem "Normaltatif" unmöglich ist, oder nur mit sehr erheblichen Risikozuschlag möglich wäre.


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 Update am 15.05.2010
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