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A K T U E L L zur Krankenversicherung neue Info´s (neue Info`s) ältere Info´s
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Pflichtversicherung
für Unversicherte
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(10.02.2008) 

Durch die letzte Reform der Krankenversicherung wurde die Krankenversicherungspflicht eingeführt.

Seit 01.04. 2007 besteht die Pflicht der Unversicherten, die zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert
waren, wieder in die gesetzliche Kasse zurückzukehren.
 Die zuletzt privat versichert waren, müssen sich wieder
bei der privaten Krankenversicherung versichern, bei der sie vor Beendigung des Vertrages versichert waren.
Wichtig ist dabei, dass nur bis 01.01.2009 ein Rechtsanspruch darauf besteht, dass der "Rückkehrer" nach dem
Standardtarif aufgenommen werden muss (das ist relevant, wenn Vorerkrankungen die Aufnahme in einem "Normaltatif"
unmöglich ist, oder nur mit sehr erheblichen Risikozuschlag möglich wäre.
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Neue
Pflichtversicherungsgrenze für KV in 2008 angekündigt
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Keine
großen Spielräume für Beitragssenkungen
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(27.09.2007) 

Ulla Schmitt, Gesundheitsministerin (SPD):
Die Gesundheitsreform sei im Plan. Es sei aber eine sehr zögerliche Rückkehr
der Nichtversicherten zu bemerken.

Weiter erklärte Frau Schmitt dem Handelsblatt
im Interview, wegen wegen steigender Kosten im Gesundheitswesen seien keine
großen Spielräume für Beitragssenkungen. 
Quelle: Berichtet wurde
darüber in Versicherungsjournal.de
(
Markt und
Politik vom 27.9.2007) am Mi. 27.09.2007
(hier
ganzen Artikel lesen).

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Beiträge der gesetzlichen Kassen steigen stärker als erwartet
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 (22.12.2006) 

Ab 1. Januar werden die meisten gesetzlich Krankenversicherten deutlich tiefer für ihre Versicherung in die Tasche greifen.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hatten ja zunächst aufgrund der Gesundheitsreform und der geplanten Mehrwertsteuererhöhung
auf 19% Erhöhungen des Beitragssatzes um 0,7 Prozentpunkte eingeschätzt. Wie sich jetzt abzeichnet, werden wohl doch einige der
GKV deutlich darüber liegen, wie wir heute auch in einem Artikel der Netzeitung.de
und managermagazin.de zu lesen ist.
Anpassungen von bis zu über 1 %.
Besonders drastisch fallen die Anhebungen bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen aus, die zum Teil bei weit über einem
Prozentpunkt liegen. Hier einige Zahlen:
| DAK - Deutsche Angestellten Krankenk. | 14,5 % | (+ 0,7 %) |
| TKK - Techniker Krankenkasse | 13,5 % | (+ 0,3 %) |
| BEK - Barmer Ersatzkasse | 14,4 % | (+ 0,6 %) |
| KKH - Kaufmännische Krankenkasse Halle | 13,9 % | (+ 0,7 %) |
| AOK Baden-Württemberg | 14,5 % | (+ 0,6 %) |
| AOK Hessen | 14,9 % | (+ 0,5 %) |
| AOK Sachsen | 12,9 % | (+ 0,9 %) |
| AOK Kiel | 15,9 % | (+ 1,0 %) |
| AOK Mecklenburg-Vorpommern | 15,3 % | (+ 0,9 %) |
| AOK Rheinland | 15,5 % | (+ 1,6 %) |
 Quellennachweis:
zu netzeitung.de hier zum Artikel
zu manager-magazin.de hier zum Artikel

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Doch noch Wechselmöglichkeit für Angestellte bis 19.1.2007 !
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 (21.12.2006) 

Es liegen ernst zu nehmende Hinweise vor, dass bereits versicherungsfreie
Arbeitnehmer und solche, die zum 1.1.2007 versicherungsfrei werden, doch
noch bis zum 19.01.2007 in die PKV wechseln können, bevor die sogenannte
Drei-Jahres-Regelung in Kraft tritt.
Ein entsprechender Artikel erschien z.B. in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.
(Link zur Hannoverschen Allgemeine im Internet).
Gemäß der neuen Regelung, die im derzeitigen Entwurf der Gesundheitsreform
vorgesehen ist, sind Arbeitnehmer nur noch dann versicherungsfrei, wenn
ihr regelmäßiges Einkommen die Versicherungspflichtgrenze in drei
aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat.
Bisher galt für diese Regelung als Stichtag der 27.10.2006. Dieser
Stichtag soll dem Vernehmen nach auf den Tag der dritten Lesung des
Gesetzes im Bundestag - voraussichtlich auf den 19.01.2007 - verlegt
werden.
Der betroffene Personenkreis hat also bis dahin noch die Chance, jetzt in
die PKV zu wechseln.
Im Einzelnen heißt das:
- Arbeitnehmer bleiben versicherungsfrei, wenn sie entweder am
19.01.2007 bereits PKV-vollversichert sind, oder bis zum 18.01.2007 ihre
freiwillige GKV-Mitgliedschaft gekündigt haben.
 -
Arbeitnehmer, die im Jahr 2006 erstmals die
Versicherungspflichtgrenze überschritten haben und auch die neue Grenze in
2007 (47.700 Euro) überschreiten, werden zum 01.01.2007 erstmals
versicherungsfrei. Sie können wie bisher in die PKV wechseln. Die Frist
hierfür wäre der 14.1.2007 (bis dahin müssen Arbeitgeber und Kasse
verständigt werden).
 -
Arbeitnehmer, die bereits freiwillig GKV-versichert sind, aber noch
keine drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze liegen, erhalten bis
18.01.2007 nochmals die Chance, sich für die PKV zu entscheiden. Die
Kündigung muss aber spätestens am 18.01.2007 der GKV vorliegen.
BAFin nun ebenfalls: "gegen EU-Recht".
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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Reform
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Gesundheitsreform 2007
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 (27.10.2006) 

Das Bundeskabinett hat heute die umstrittene Gesundheitsreform 2007 beschlossen, die teilweise zum 1. April 2007 in Kraft treten
soll, teilweise auch erst ab 2009 Anwendung finden soll, wie z.B. der geplante Gesundheitsfond.
Auf derzeit 582 Seiten sind die Eckpunkte der umstrittenen Reform beschrieben.
Dennoch bleiben aber viele Fragen ungeklärt, müssen immer noch eine ganze Reihe
von teils wichtigsten Details entschieden und festgelegt werden.
Auch muss die Gesundheitsreform, so wie Sie jetzt vom Bundeskabinett beschlossen wurde, im Bundesrat und Bundestag
Zustimmung finden.
Nach der Plenardebatte am 27.10. tritt nun am 30.10. der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer Sondersitzung zusammen.
Vom 6. bis 8. November soll dann eine dreitägige öffentliche Verbändeanhörung stattfinden,
der Bundestag soll das Gesetz am 19.12. absegnen. Für Mitte Februar 2007 soll der Bundesrat dann entgültig über das Gesetz
entscheiden.
Weiterhin bleibt unserer Einschätzung nach offen, ob die Eckpunkte der Reform in allen beschlossenen Punkten "so"
auch durchgesetzt werden können. Dies hängt letztendlich
ja auch von Bestimmung der Einzelheiten ab, die derzeit noch offen/ungeklärt sind. Auch die Einführungstermine der
jeweiligen Reformschritte, wie beispielsweise der durch die PKV einzuführende "Basistarif" sind nach unseren Informationen
noch nicht endgültig.
Es sind tatsächlich weiterhin überraschende Änderungen möglich, zumal auch nicht automatisch "alles", was unsere Regierung
beschließt, auch Zustimmung auf höchst-
richterliche Entscheidung finden wird (verfassungskonform?), wenn Klärung durch Interessenverbände oder Privatversicherte
gefordert werden sollte.
Wir berichten weiterhin frühstmöglich konkret über die entgültigen Entscheidungen,
wenn diese dann gefallen sind.
Ebenfalls werden wir hier in Kürze auch Aufklärung zu Schlagworten, Begriffen und Fremdworten, die in Verbindung mit der
Gesundheitsreform aufkommen, Aufklärung anbieten, wie beispielsweise für: "Risikostrukturausgleich", "Kontrahierungszwang",
"Länder-Schutzklausel", "Wettbewerbsstärkungsgesetz" oder "mitnahmefähige Rückstellungen auf Berechnungsgrundlage eines
Basistarifes für PKV-Versicherte" usw.
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Pflichtversicherungsgrenze 2007 / Beitragsbemessungsgrenze 2007
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Elterngeld ersetzt Erziehungsgeld und Mutterschaftsgeld ab 2007
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Der maximale Zuschuss zur Krankenversicherung 2007
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 (16.10.2006) 

Der maximale Zuschuss zur Krankenversicherung für 2007 beträgt derzeit 236,91 Euro. Dazu kommt noch 50% des
Beitrages zur Pflegepflichtversicherung - in der PKV versichert sind das je nach Alter ca. 10.- bis 12.- Euro.

Die höchste Zuzahlung für gesetzlich Versicherte beträgt für die Krankenversicherung ebenfalls 236,91 Euro.
Auch hier kommt auch 50% Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung dazu.
Der **höchste Beitrag der Pflegepflichtversicherung für *verheiratete gesetzlich Versicherte kann
bis zu 60,56 Euro betragen - daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 30,28 Euro für gesetzlich Versicherte.  Nachtrag (26.10.2006)  Der maximale Arbeitgeberzuschuss
2007 bleibt unverändert ( bei 236,91 Euro), da die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Kassen sich zum Jahreswechsel
nicht ändern wird. Aufgrund zu erwartender Anpassungen der Beiträge zu den gesetztlichen Kassen im Jahr 2007 wird eine Erhöhung
der Arbeitgeberzuschüsse voraussichtlich für 01.01.2008 vom Gesetzgeber bestimmt.
* Ledige müssen statt 60,56 Euro mehr bezahlen: 69,47 Euro (1,95%)
 ** Der maximale Beitrag zur Pflegepflichtversicherung mit 60,56 Euro ist berechnet aus 1,7% der
Beitragsbemessungsgrenze, (im Jahr 2006: 3.562,50 Euro).
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"
Dachverband fördert Verstaatlichungstendenzen / Wettbewerbsstärkung durch Einheitsverband?"
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Angestellte
knapp über der Pflichtgrenze

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 (17.07.2006) 

Gesundheitsreform 2007 Die Eckpunkte der Gesundheitsreform für 2007 sind am 12.7.2006 vom
Bundeskabinett beschlossen worden. Es wird noch etwas daran zu arbeiten sein, bis es Gesetz wird.
Die "relativ" feststehenden Punkte sind:
- Die Leistungen werden nicht reduziert.

- Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird zum 1.1.2007 um
ca. 0,5 % erhöht. Dies ist nötig, um ein großes drohendes Defizit zu verhindern. Aus Sicht
der Kassen ist leider eher mit mehr zu rechnen.

- Ab 1.1.2009 sollen die Beiträge auf eine andere Basis gestellt werden. Es
wird ein Gesundheitsfonds eingerichtet. In diesen gehen die Arbeitgeberanteile und die Arbeitnehmeranteile, zusätzlich aber auch
Steuermittel. Der Gesundheitsfonds vergibt dann an die Kassen einen festen Betrag pro Person.
 Kommt die Kasse damit nicht zurecht, kann sie entsprechend zusätzlich
Beitrag vom Arbeitnehmer fordern (als Pauschale, oder Anteil vom Lohn denkbar). Aus diesem Gesundheitsfonds sollen auch die
Beiträge für Kinder kommen, die auf diese Weise überwiegend aus steuerlichen Mitteln getragen werden sollen.

- Für Angestellte ist der Wechsel von
der gesetzlichen Krankenversicherung die private Krankenversicherung nur noch dann möglich, wenn sie 3 Jahre lang
hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben.

- Die Überlegung, die Pflichtgrenze auf die Höchstgrenze für die
Rentenversicherung zu erhöhen (von derzeit 47.250.- Euro auf 63.000.- Euro), ist "vom Tisch".
- Es wird weiterhin nur
maßvolle Erhöhungen der Pflichtgrenze geben.
-
Selbständige oder Beamte sind von den Regelungen zur Pflichtgrenze nicht
betroffen.
Gesundheitsreform 2007
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Versicherten droht deutlicher Beitragsanstieg
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"Gesundheitsfonds ökonomisch eine Mißgeburt"
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Defizit der GKV über Steuerfinanzierung ?
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 (22.06.2006) 

Nachdem die "Arbeitsgruppe für Reformierung" der
gesetzlichen Krankenversicherung nun einige Tage über das "Fondmodell" diskutiert hatten, aber keine Einigung einer auch in der Praxis durchführbaren
Version fanden, ist nun die steuerfinanzierte Krankenversicherung als neue "Lösung" im Gespräch.  Hiernach sollen 30 bis 45 Milliarden Euro
über zusätzliche Steuereinnahmen zur Entlastung der Krankenversicherung führen und eine Reduzierung des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung um
bis zu 3% möglich machen. Die Mehreinnahmen an Steuern kann wohl nur über eine Steuererhöhung in dieser Höhe für diesen Zweck erfolgen.  Ein Auszug aus der Netzeitung.de dazu:  "Nach der SPD-Spitze tendiert dem Bericht zufolge auch die CDU-Führung dazu, die
Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um drei Prozentpunkte zu senken und dafür den Steuerzuschuss in drei
Stufen zwischen 2008 und 2010 deutlich anzuheben. Zur Finanzierung seien neue Erhöhungen bei Einkommen- und Verbrauch- steuern
geplant. Der Steuerzuschuss solle bei 30 bis 45 Milliarden Euro liegen. Die derzeit erwogene Finanzierung der Kinderversicherung
liege hingegen nur bei 16 Milliarden Euro".  Gelesen bei: Netzeitung.de - vollständigen Artikel nachlesen
Anmerkung: Inwiefern durch die jetzt geplante Maßnahme die Gesundheitskosten wirklich gesenkt werden, ist die große Frage.
Vielmehr wird abermals diskutiert, wie die Beiträge anders umgelegt werden (wie auch beim Fondmodell), am Ende aber die Kosten
weiter (wenn auch über andere Wege) beim Versicherten ankommen.

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Die GKV rechnet in diesem Jahr "mit einer schwarzen Null"
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(19.05.2006) 

Trotz einer negativen Finanzentwicklung
bei einigen Unternehmen im ersten Quartal erwarten die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr noch ein ausgeglichenes Ergebnis.
„Wir rechnen mit einer schwarzen Null“, sagte der Vorstandschef der Innungskrankenkassen Rolf Stuppardt dem Handelsblatt.
Zuletzt hatte der AOK-Bundesverband vor einem drohenden Milliarden-Defizit in diesem Jahr gewarnt.
... ist heute so in Handelsblatt zu lesen ist. (vollständigen Artikel nachlesen).

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5 Euro je Arztbesuch - Vorschlag erntet Kritik
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 (19.05.2006) 

Der Präsident der Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt, schlug vor, die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro pro Quartal auf 5,- Euro pro
Arztbesuch zu erhöhen. Dafür erntete er harte Kritik.
Argument von Dieter Hund: "..dies stärkt die Eigenverantwortung der Versicherten".
Auch regte er an, die Obergrenze bei Medikamenten-Zuzahlungen von 2 auf 3 % des Bruttojahreseinkommens zu erhöhen.
Die SPD-Politikerin und Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel warnt davor: "jeden Tag eine neue Sau
durchs Dorf zu treiben und mit Maximalforderungen die Patienten zu verunsichern"
SoVD-Präsident Adolf (BauerSozialverband Deutschland (SoVD))äußerte dazu: "ein Horrorszenario für alte und
chronisch kranke Menschen".
Anmerkung:
Es dringen immer wieder Vorschläge an die Öffentlichkeit. So z.B., daß die Kosten für Kinder, die bisher kostenlos in der
gesetzlichen Kasse mitversichert sind, durch Steuern von allen finanziert werden sollen. Dies brächte lediglich den Kassen
mehr Einnahmen, und würde den Steuerzahler (und somit auch die Väter der Kinder) nur mehr belasten. So werden die Kosten
im Gesundheitswesen sicher nicht gesenkt.
 Die endgültige Vorlage einer Gesundheitsreform dürfte sich ziehen. Im Moment lautet die Prognose der Regierung:
"noch vor der Sommerpause" soll konkret die Reform (oder wohl wenigstens Reformeckpunkte?!) festgelegt sein.
 Sicher ist aber schon jetzt: es wird für die Versicherten wieder teuerer werden.

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Gesundheitsreform 2006 - bis jetzt keine Resultate
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 (08.04.2006) 

Nachdem fast täglich damit zu rechnen war, das konkrete Regierungspläne zur Reform
der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt werden und fast täglich andere Neuigkeiten in der Fachpresse zu lesen waren, ist
nun folgendes festzustellen:  Es sind bis jetzt keine endgültigen Entscheidungen für die kommende
Gesundheitsreform getroffen. Nun sollen unter Leitung von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (CDU) und Zöller (SPD) in einer
Arbeitsgruppe bis zum 01.05.06 Vorschläge erarbeitet werden, die dann Anfang Mai als "Zwischenergebnisse" vorgelegt werden.  Es scheint, dass eine endgültige Ausgestaltung der Krankenversicherungsreform noch
längere Zeit auf sich warten läßt. Nach unserer Einschätzung dürften bis zu eindeutigen, beschlossenen Reformschritten
noch Monate (unter Umständen bis Jahresende) vergehen.  Die Opposition werfen der Regierungs-Koalition derweil ein: "auf der Stelle
treten" vor. Die Grünen: "Wer nicht mehr weiter weiß, gründet einen Arbeitskreis".
(09.04.2006)
Auf jeden Fall "sollte" spätestens bis Jahresende eine Gesamtkonzept vorgelegt sein.
Eine "vorläufige" Reform ab 01.01.2007 sollte zumindest die Finanzprobleme der gesetzl. Kassen lösen - eine "große Reform"
kann unter Umständen auch erst "später" starten (wie auch die Welt am Sonntag
in einem Artikel: 9 Fragen zur Gesundheitsreform am 09.04.2006 berichtete).

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Elektronische Gesundheitskarte vermutlich teurer, als veranschlagt
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"Keine Bürgerversicherung nach SPD-Modell"
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Die neue Pflichtversicherungsgrenze 2006
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(13.09.2005) 

Die
* Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2006 beträgt:
| neu: Jahr 2006 |
Jahreseinkommen 47.250.- Euro (entspricht
montl. 3.937,50
Euro). |
| alt : Jahr 2005 |
Jahreseinkommen 46.800.- Euro
(entsprach montl. 3.900,00 Euro) |
Für
Arbeitnehmer, die bereits seit 31.12.2002 oder früher privat versichert waren, gilt eine
differenzierte, geringere Pflichtversicherungsgrenze von 42.750 Euro
(2005: 42.300 Euro).
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Die ** Beitragsbemessungsgrenze 2006: 42.750.- Euro jährl. (entspr. 3.562,50 Eu mtl.)
Die Beitragsbemessungsgrenze 2005 betrug 42.300.- Euro jährl.
(entspr. 3.525.- Eu mtl.)
* die Pflichtversicherungsgrenze entscheidet, ob ein
Arbeitnehmer pflichtversichert oder freiwillig versichert ist.
** die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgesetzte Höchstsatz, aus dem GKV-Versicherte Beitrag zahlen.
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Der aktuelle Zuschuss zur Krankenversicherung (seit 01.07.2005)
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(12.07.2005) 

Durch die *Veränderung der Beitragssätze der
gesetzlichen Versicherungen zum 01.07.2005 sinkt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.
Der neue Höchstzuschuss des Arbeitgebers beträgt nun 234,41 Euro.  *( siehe Artikel vom 23.05.2005)
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Ab dem 01.07.2005 senken die gesetzlichen Krankenversicherungen den Beitrag um 0,9 %
- (leider eine Beitragserhöhung für alle Arbeitnehmer)
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 (23.05.2005) 

Der Beitrag der gesetzlichen Kasse sinkt um 0,9 %. Davon spart jeweils der Arbeitgeber 0,45 % und der Arbeitnehmer 0,45 %.
Aber - zu früh gefreut ! Ab 01.07. 2005 wird ein "extra Beitrag" in Höhe von 0,9% von allen gesetzlich Versicherten
erhoben. Einen Arbeitgeberzuschuss für diesen Sonderbeitrag gibt es nicht. Alle gesetzlich Versicherten zahlen ab 01.07.2005 einen um 0,45% höheren Beitrag.
*(Bei z.B. 3.900.- Euro Bruttoeinkommen ergibt dies einen Mehrbeitrag von 17,55,- Euro monatlich).
Der Hintergrund:
Ursprünglich war geplant, dass ab 01.07.2005 die gesetzlichen Krankenkassen den Beitrag um 0,9% senken müssen und im Gegenzug
sollte die Absicherung von Zahnersatz und Krankengeld separat abgesichert werden (mit einem Sonderbeitrag von 0,9%, den der
Arbeitnehmer allein bezahlen sollte).
Die Praxis sieht nun so aus:
Der Beitrag der gesetzlichen Kasse sinkt um 0,9%, auf der anderen Seite wird ein separater Beitrag in Höhe von 0,9% für die
gesetzlich versicherten Arbeitnehmer fällig - erstmals wird dieser KV-Beitrag ohne Zuschuss des Arbeitgebers erhoben.
Unter dem Strich haben gesetzlich versicherten Arbeitnehmer ab 01.07.2005. Den Mehrbeitrag von 0,45% zu tragen - eine
separate Abdeckung der Zahnersatz-, oder Tagegeldversicherung ist damit nicht verbunden.
Laut einer *Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministers : "besteht eine Verknüpfung mit einzelnen
Leistungen nicht" - die separate Zahnersatz- und Tagegeldabsicherung ist offensichtlich nicht mehr damit verknüpft.
*Genaues können Sie in der: Pressemitteilung 15.06.2005 vom Bundesministeriums für Gesundheit (Homepage: http://www.bmgs.bund.de) nachlesen.

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