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A K T U E L L  zur  Krankenversicherung neue Info´s
(ältere Info`s) ältere Info´s


 Maximaler Arbeitgeber-Zuschuss zur  privaten Krankenversicherung 2005

(15.10.2004)  nach oben

Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung hängt vom ermittelten Durchschnittsbeitrag der gesetzlichen Kassen ab. Dieser wurde zum 1.1.2004 auf 14,3 % festgelegt. Dieser Satz findet für das Jahr 2005 Anwendung.

Unter Berücksichtigung der neuen Versicherungspflichtgrenze bedeutet das:
Der Arbeitgeber zahlt für die Krankenversicherung aus bis zu 504,08 Euro Monatsbeitrag 
50 % mit, also 252,04 Euro. Zusätzlich 50 % aus der Pflegepflicht-Versicherung (das können bis zu 29,96 Euro sein. In der Regel kostet die Pflegepflichtversicherung jedoch in der PKV nur um die 30,- Euro herum, dann wären es also z.B. 15,- Euro). Zusammen läge ein üblicher Arbeitgeber-Zuschuss bei ca. 264,- Euro monatlich. 

Wer also in höherem Alter oder mit weiteren Familienmitgliedern ohne eigenes Einkommen in die PKV wechselt, sollte dies im Auge behalten, und es möglichst nicht überschreiten.

Maximales Tagegeld in der Kasse:

Durch die neuen Grenzbeträge ergibt sich für 2005, dass in den gesetzlichen Kassen maximal ein Krankentagegeld von 82,25 Euro abgesichert ist. Wer deutlich über der Pflichtgrenze liegt, ist in jedem Fall unterversichert.


 Ausgliederung der Zahnersatz- und Tagegeldversicherung
 (Beitrag 0,9%) zum 01.07.2005 verabschiedet

(01.10.2004)  nach oben

Die Ausgliederung der Zahnersatzversicherung und Tagegeldversicherung wurde am 01.10.2004 durch den Bundestag verabschiedet. Ab 01.07.2005 wird nun ein extra Krankenkassenbeitrag von 0,9 % aus dem Bruttolohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze für gesetzlich Versicherte erhoben (für Zahnersatz 0,4 %, für Tagegeld 0,5%).

An diesen Zusatzkosten wird der Arbeitgeber erstmals nicht beteiligt, der zusätzliche Beitrag ist also vom gesetzlich Versicherten alleine zu bezahlen. Im Gegenzug soll die gesetzliche Krankenversicherung gezwungen werden, die Beiträge entsprechend um
0,9 % zu senken. Eine höhere Belastung für die Versicherten verbleibt natürlich dennoch, da der Arbeitgeberzuschuss wegfällt.


Quelle: Stuttgarter Nachrichten 01.10.2004


 Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung für Ledige

(01.10.2004)  nach oben

Laut einem Gesetzesvorschlag soll die Pflegeversicherung für Kinderlose ab 2005 steigen, nicht aber für Familien. Bei einem Durchschnittsverdiener soll die Erhöhung sich mit rund 7.- Euro montl. Mehrbeitrag auswirken.

(Quelle: ARD-Nachrichten 01.10.2004)  nach oben - weiterer Bezug: Urteil vom 04.03.01 zur Pflegepflichtversicherung


  Zitat (aus Finanzial Times Deutschland) :
 "SPD stolpert über Einheitskasse"

(26.08.2004)  nach oben

Die SPD kann sich nicht auf ein Modell für die geplante Bürgerversicherung verständigen.

Der genannte Artikel zum Thema: "geplante Bürgerversicherung" von Timo Pache, Berlin - ist in der Finanzial Times Deutschland am 25.08.2004 erschienen.


 DKV übernimmt Globale und Züricher Krankenversicherung

(01.04.2004)  nach oben

Es gibt bald 2 private Krankenversicherungen weniger: Die DKV hat am 31.03.2004 einen Vertrag unterzeichnet, wonach die Globale Krankenversicherung und die Züricher Krankenversicherung zu 100 % von der DKV erworben werden. Nach Genehmigung des Aufsichtsamtes wird dies wohl im Verlauf des 2.Quartals abgeschlossen sein.

Beide Versicherer sollen aufgrund dessen bis Ende 2005 vom Markt genommen werden. 

Die Züricher kam erst 1998 auf den Markt, die Globale 1993. Durch die Übernahme verteidigt die DKV Ihre Position als größte private Krankenversicherung.


Quelle: WMD-Brokerchannel 14.04.2004


 Beitragssenkungen der gesetzlichen Kassen 

(05.02.2004)  nach oben  

Zum Thema Senkung der Beitragssätze stellte die Nachrichtenagentur AP fest, dass nach vorläufiger Berechnung der Kassen der durchschnittliche Beitrag von Dezember auf Januar von 14,32 auf lediglich 14,27 % gesenkt wurde.

Im einzeln sehen die großen Gruppen im Schnitt so aus:
AOK´s : 14,45%
BKK´s: 13,87 %
IKK´s: 14,25 %
Ersatzkassen 14,47 %

Das Ziel 13,6 % liegt also (noch?) in weiter Ferne.


Quelle: Stuttgarter Zeitung 5.2.2004


 Entwicklung hinsichtlich Beitragssenkungen der Kassen

(09.01.2004)  nach oben

Die Absicht des Gesundheitsministeriums, durch die Gesundheitsreform eine allgemeine Senkung der Beitragssätze zu erreichen, scheint im wesentlichen gescheitert zu sein.

Zwar haben einige großer Kassen ihre besonders hohen Beiträge teilweise gesenkt, wie z.B. die DAK von 15,2 auf 14,7 %. Bei der Menge der Kassen jedoch sind zum 1.1. oder 1.12. lediglich 21 Senkungen gekommen, und 3 haben dies noch vor. Wenn man bedenkt, dass es in 2003 insgesamt bei 139 Kassen Erhöhungen gab, ist das sicher weniger, als erhofft.

Wer nach besonders günstigen BKK´s sucht, muss feststellen, dass vor 1 Jahr die günstigsten Kassen bei 11,9 % lagen (das waren mehrere), während es heute im günstigsten Fall 12,5 % sind, und das auch nur regional. Die allgemein zugänglichen günstigsten BKK´s, Taunus BKK und BBK Essanelle, liegen schon bei 12,8 %.



 170 Betriebskrankenkassen senken (BKK) Beiträge nicht

(10.12.2003)  nach oben

Anders als es die SPD-Abgeordnete, Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt angestrebt hat, werden die Versicherten von 170 Betriebskrankenkassen vorerst wohl keine Senkung ihrer Beiträge erhalten.

"Mehr als zwei Drittel" der 250 Betriebskrankenkassen mit insgesamt 14 Millionen Mitgliedern halten ihre Beiträge zunächst unverändert, so berichtet der Sprecher des BKK-Bundesverbandes, Herr Florian Lanz dem "Hamburger Abendblatt". Als Gründe nennt Herr Lanz "finanzelle Unsicherheiten" der BKK´s. "Man wolle im kommenden Jahr erst einmal die Einspareffekte abwarten" heißt es weiter.



 Gesundheitsreform 2004 gebilligt

(20.10.2003)  nach oben

Die Gesundheitsreform wird wie geplant zum 1. Januar 2004 in Kraft treten. Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit dem Gesetzeskompromiss zugestimmt, wie dieser zwischen Regierung und Union ausgehandelten Gesetzeskompromiss ausgehandelt wurde.  

( siehe auch: Süddeutsche Zeitung )



Stichwort Bürgerversicherung
(17.09.2003)  nach oben  

Der Tenor ist, dass nach der jetzt anstehenden Gesundheitsreform eigentlich keine
weitere sinnvolle Reform (sprich Leistungskürzung) mehr möglich ist, weil dann das System grundlegend erschüttert würde - man kann dann nicht mehr sagen, dass jeder
den Schutz hat, der medizinisch gebraucht wird. Daraus kommt dann als "Allheilmittel"
- die Bürgerversicherung hervor. 

Das Konzept dazu ist: Alle Personen, also auch Selbständige, Beamte, und besserverdienende Angestellte, müssen in diese eintreten und Beiträge zahlen. Dann würden nicht nur an die 90 %, sondern eben 100 % der Bevölkerung in den Kassen sein. 

Obwohl es einleuchtend erscheinen mag, dass die Beiträge dann sinken werden, ist dies aus verschiedenen Gründen nicht richtig, und letztlich nicht machbar. Im Auftrag des PKV-Verbands wurde ein höchst kompetentes Gutachten erstellt, was dies belegt.

Um nur einige Punkte davon wiederzugeben:

  • Die PKV unterstützt das Versorgungssystem erheblich, weil Privatpatienten dieselben Kliniken, Ärzte und Zahnärzte verwenden. Gibt es keine privat Versicherten mehr, könnten z.B. ausgesprochene Privatkliniken aufkommen,
    und die Mittel fließen nicht mehr in die normalen Krankenhäuser. 
    private Krankenversicherung
  • Die privat Versicherten sind keinesfalls immer gute Risiken. Oft gibt es gerade 
    hier größere Familien, und schließlich auch gravierend Kranke.
    private Krankenversicherung
  • Den bisher schon privat Versicherten muss ohnehin eine Wahrung des Besitzstandes eingeräumt werden, die dann in der Privaten bleiben werden. 
    private Krankenversicherung
  • Die Bürgerversicherung stellt einen Eingriff in die Grundrechte der Versicherten 
    dar, der Staat überschreitet seinen Gestaltungsspielraum.
    private Krankenversicherung
  • Der PKV wird die ersatzweise Vollversicherung entzogen, was verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist (Eingriff in den Gewerbebetrieb).
    private Krankenversicherung
  • Die Bürgerversicherung verstößt gegen das europäische Wettbewerbsrecht und 
    die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs.
    private Krankenversicherung
  • Verstoß gegen den freiheitlichen Sozialstaat, der seinen Bürgern nur Beschränkungen auferlegt, die zur Erfüllung des Sozialstaatsgebotes nötig sind.
    private Krankenversicherung
  • Es ist eine größere Einbeziehung des Demographiefaktors (Altersstruktur) nötig
    - dies tut die PKV. In den Kassen gibt es keine Maßnahmen in dieser Richtung,
    was wiederum große wirtschaftliche Probleme verursacht.
    private Krankenversicherung
  • Eine wirkliche Verbesserung der Finanzgrundlagen der GKV ist nur durch eine Erhöhung der Pflichtgrenze auf den Höchstsatz der Rentenversicherung möglich. Das würde aber in der Spitze die Beiträge um bis zu 48 % erhöhen, was schlecht ist für die Volkswirtschaft.
    private Krankenversicherung
  • Die Einbeziehung der Beamten in die Bürgerversicherung ist verfassungswidrig.
    private Krankenversicherung
    private Krankenversicherung
Fazit:
Alles in allem erscheint die Bürgerversicherung nicht wirklich als der patente Problemlöser. Wirtschaftlich und rechtlich spricht gravierendes dagegen.
Bürgerversicherung
Und: Wer kann schon sagen, wie die Kassenleistungen sich verändern, wenn keinerlei Konkurrenz mehr existiert. Auch die Pflichtversicherten sollten ein gesundes Interesse daran haben, dass es die private Vollversicherung als Gegenstück zur gesetzlichen Vollversicherung weiterhin gibt.
   

Der PKV-Verband nimmt so dazu Stellung : Bürger(zwangs)versicherung    


Erhöhungen der Beitragssätze einiger BKK´s

(1.8.2003)  nach oben  

17 verschiedene BKK´s werden zum 1.8. oder 1.9. die Beitragssätze deutlich erhöhen.
In Baden-Württemberg sind das die BKK Essanelle (von 11,9 auf 12,8 %), BKK Fahr (von 12,9 auf 13,4 %),  Schwenninger BKK (von 13,5 auf 13,9 %), Schwäbische BKK (von 13,3 auf 13,9 %), BKK SEL (von 13,9 auf 14,6 %).

Das steht im Gegensatz dazu, dass die Regierung die Kassen dazu zwingen will, die Beiträge für 2003 gleich zu lassen, und um ca. 0,7 % ab 1.1.2004 zu senken.


Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 1.8.03


Leistungskürzungen bei Gesundheitsreform 

(23.7.03 / update: 23.8.03)

Die Regierungsparteien und die Opposition haben sich nun auf
folgende Punkte der Gesundheitsreform geeinigt:

Streichung Zahnersatz

Ab 2005 soll Zahnersatz aus dem GKV-Leistungskatalog ausgegliedert werden. Eine obligatorische Absicherung kann wahlweise über die GKV oder die PKV erfolgen. Dies soll bei den Kassen ca. 6,- Euro monatlich zusätzlich kosten (wird somit von den Versicherten allein getragen).

Krankengeld allein zahlen

Schon ab 2006 (statt 2007) soll das Krankengeld von den Versicherten allein finanziert werden. Es bleibt in der GKV. Der Beitrag dafür soll ca. 0,5 % aus dem Bruttoeinkommen sein.

Zuzahlung bzw. Streichung Medikamente:

Für alle Medikamente  wird eine Zuzahlung von 10% verlangt. Diese beträgt mindestens
5 und maximal 10 Euro. Rezeptfreie Arzneimittel werden grundsätzlich nicht erstattet
(außer bei Kindern bis 12 Jahre).

Praxisgebühr
Praxisbesuche beim Hausarzt, Zahnarzt  oder auf Überweisung (zum Fachart) kosten künftig 10 Euro je Quartal. Geht man jedoch direkt zum Facharzt, sind es 10,- Euro pro Behandlung.

Zuzahlung Krankenhaus

Die Zuzahlung im Krankenhaus wird auf 10 Euro täglich für max. 28 Tage erhöht.

Brillen

Keine Leistungen mehr für Brillen, außer bei Minderjährigen, und schwer Sehbeeinträchtigten.

GKV-Beitrag für Rentner
Betriebsrenten und Nebeneinkünfte werden mit dem vollen Beitragssatz belegt.
 
Beamte
Die Beihilfen für Beamte sollen den Änderungen in der GKV angepaßt werden.

Weitere Änderungen
Wegfall des Sterbegeldes und des Entbindungsgeldes. Keine Leistungen für medizinisch nicht erforderliche Sterilisationen. Der Anspruch auf künstliche Befruchtungen wird einge- schränkt. Keine Leistungen für Taxi- und Mietwagenfahrten in der ambulanten Versorgung.

Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 23.8.03

Themensuche Gesundheitsreform bei der: Süddeutsche Zeitung. Zur Homepage: www.sueddeutsche.de


Gemeinsame Erklärung der Kassenverbände


Drastischer Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erwartet

(07.05.2003)  nach oben

In einer gemeinsamen Erklärung haben die Kassenverbände mitgeteilt, dass wegen zusätzlichem Finanzbedarf der gesetzlichen Kassen der Beitragssatz von derzeit durchschnittlich 14,4 % auf rund 15 %  erhöht werden müsse. Besonders die günstigen Kassen würden demnach bereits in den nächsten Monaten die Beitragssätze um bis zu 1,2 % erhöhen. Andere Kassen erwarten, zu ähnlichen Massnahmen gezwungen zu sein. 

Das würde also bedeuten, dass die Beiträge durchschnittlich um bis zu 23,- Euro monatlich für freiwillige Mitglieder steigen. Bei den besonders günstigen Kassen, die erhöhen müssen, könnten es sogar bis zu 46;- Euro sein.  

Von Senkungen der Beiträge ist bisher also nichts in Sicht, obwohl das die erklärte Absicht der Gesundheitsministerin ist (unter 13 % waren angekündigt).


 Höhere Beiträge bei 108 Krankenkassen

(10.01.2003)  nach oben

Der "Dienst für Gesellschaftspolitik" (Berlin) teilt mit, dass zum 1.1.2003 nun bereits 108 gesetzliche Kassen die Beiträge erhöht. haben. So viele, wie noch nie zuvor. Davon sind mehr als 25 Millionen Versicherte betroffen, also fast jeder 2. Versicherte.

Von den großen Ersatzkassen liegt die DAK mit 15,2 % (BEK mit 14,9 %) am höchsten.


 Zuschläge in der PKV sind abänderlich

Gemäß einem Urteil des Landgerichts Coburg kann der Versicherte die Herabsetzung des Beitrags verlangen, wenn er belegen kann, daß kein erhöhtes Risiko mehr vorhanden ist.

Hinweis: Es ist auch sonst in der Praxis üblich, daß bei normalem bzw. niedrigerem Risiko ein Zuschlag entfällt oder reduziert werden kann. Es sollte aber schon eine gewisse Zeit vergangen sein, wie z.B. 2-3 Jahre. Ein aussagefähiges Attest ist vom Versicherten beizubringen.


 Ombudsmann für die private Krankenversicherung

Seit 1.10.2001 gibt es auch für die PKV einen Ombudsmann. Er hat eine Einigungs- und Schlichtungsfunktion. Die Inanspruchnahme des PKV-Ombudsmanns ist kostenlos.
Der Sitz des Ombudsmanns ist in der Berliner Geschäftsstelle des PKV-Verbands,
Kronenstraße 13, 10117 Berlin. HomepageAusführlichere Information.


 Urteil vom 04.03.01 zur Pflegepflichtversicherung

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, daß die Pflegepflichtversicherung bis Ende 2005 neu tarifiert werden muss. Personen mit Kinder dürfen nicht denselben Beitrag zahlen wie Kinderlose. Homepage: bundesverfassungsgericht.de


10 %-ige Rücklage:

Mit Reform zum 1.1.2000 ist kraft Gesetz ein 10%-iger Zuschlag aus den Vollversicherungstarifen Ambulant, Krankenhaus und Zahn zur Krankenversicherung zu zahlen. Die zusätzlichen Rücklagen sollen für stabile Beiträge ab Alter 65 verwendet werden. Diese Zusatz-Beiträge werden für Erwachsene ab 20 Jahren bis zum 59.Lebensjahr erhoben.

Die PKV bildet damit weitere hohe Rücklagen für das Alter, während die GKV keinerlei Mittel hierfür hat. Ein weiterer Vorteil der PKV.

Mathematiker errechnen, das Privatversicherte bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen, zusätzlichen Rücklagen und deren Verwendung im Alter von 80 Jahren anstatt reduzierter Beiträge sogar eine monatliche Rente erhalten werden, da die Zuteilungsbeträge höher als der Beitrag sein werden. Hierüber berichtete auch das Magazin Focus.

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. berichtet dazu im Jahrbuch 2000: "Diese Massnahmen für die Beitragssicherheit im Alter machen den PKV-Schutz noch zukunftsfähiger. Selbst wenn die Gesundheitskosten in dem Maße steigen sollten, wie in der Vergangenheit, kann ein 30-jähriger, der heute zur PKV kommt, damit rechnen, daß sein Beitrag ab dem 65. Lebensjahr absolut konstant bleiben wird.


Kaum Gebrauch des Standard-Tarifs für Rentner:

(4.8.2003)  nach oben  

Von 7,9 Millionen privat Vollversicherten waren per 31.12.2002 nur  7.919 Personen (also 0,1 %) im Standard-Tarif für Rentner versichert. Dies schließt Beihilfeberechtigte (Beamte) mit ein. 

Interessant: Nur bei 1.132 Personen musste die Kappung (s. u.) verwendet werden. Die Anderen lagen mit Ihrem Beitrag niedriger als der Höchsatz der Kasse.

Der Standard-Tarif wird seit 1.7.94 von allen deutschen PKV´s angeboten. Der Zweck ist, über diesen Tarif (mit kassenähnlichen Leistungen, basierend auf dem Stand 1994) sicherzustellen, dass der Beitrag nicht höher ist als der Höchsatz der GKV.
Diese Garantie ist in den Bedingungen enthalten.
Quelle: PKV-Verband


 Urteil:

Beiträge - auch aus Auszahlungen fälliger Lebensversicherungen !
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner haben auch von einer fälligen Lebensversicherung Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen. Zur Berechnung des Beitrages wird die Versicherungs- Summe auf 10 Jahre aufgeteilt  (BSG B 12 KR 17/99R).


 Privatversicherte Renter:

Mit Reform zum 1.1.2000 können Privatversicherte wahlweise ab dem Alter von 55 Jahren (seither ab 65) in den Standard-Tarif der privatversicherten Rentner wechseln, sofern das Einkommen im Jahr 2000 und später unter der Pflichtversicherungsgrenze 77.400.-DM ist.

Limitierung für Ehegatten:
Beim Standard-Tarif für Rentner gilt nun auch eine Begrenzung für Ehepaare:
Max. 150 % des Höchstsatzes der GKV darf für beide zusammen nach dem Standard-Tarif für Rentner berechnet werden. Sie müssen dann gemeinsam unter der gültigen Versicherungspflichtgrenze liegen, und 10 Jahre Vorversicherung in der PKV nachweisen.


 Als Arbeitsloser in der PKV bleiben

Arbeitslose fielen früher automatisch in die GKV zurück. Ab 1.4.98 können Privatversicherte jedoch in ihrer PKV bleiben, wenn sie zuletzt mindestens 5 Jahre in der PKV versichert waren. Das Arbeitsamt übernimmt dann die Beiträge in der Höhe, wie sie bei der GKV angefallen wären. Derzeit ergibt sich daraus ein maximaler Zuschuß von 789,48 DM (incl. Pflegepflichtversicherung).


 PKV für Seefahrer:

Wer unter ausländischer Flagge zur See fährt, unterliegt nicht der Versicherungspflicht, und kann sich privat vollversichern. "PKV-Netz" kennt geeignete Versicherer, die diesen Personenkreis versichern.

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 Update am 05.08.2008 Bürgerversicherung, Kopfpauschale, Gesundheitsreform, Krankenversicherung. Bemessungsgrenze Krankenversicherung. Weitere aktuelle Neuigkeiten PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG. Pflichtversicherungsgrenze 2008, Bemessungsgrenze 2008. Pflichtversicherungsgrenze Krankenversicherung. Maximaler Arbeitgeberzuschuss 2008, Höchstgrenze 2008, Vergleiche der PKV. Vergleiche der privaten Krankenversicherung. PKV, Pflichtversicherungsgrenze PKV, Pflichtversicherungsgrenzen 2008, maximaler Arbeitgeberzuschuss 2008, Pflichtversicherungsgrenze 2008.