A K T U E L L zur Krankenversicherung neue Info´s (ältere Info`s) ältere Info´s
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Maximaler Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung 2005
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(15.10.2004)
 Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung hängt
vom ermittelten Durchschnittsbeitrag der gesetzlichen Kassen ab. Dieser
wurde zum 1.1.2004 auf 14,3 % festgelegt. Dieser Satz findet für das Jahr 2005 Anwendung.
 Unter
Berücksichtigung der neuen Versicherungspflichtgrenze bedeutet das: Der Arbeitgeber zahlt für die
Krankenversicherung aus bis zu 504,08 Euro Monatsbeitrag
50 % mit, also 252,04 Euro. Zusätzlich 50 % aus der Pflegepflicht-Versicherung
(das können bis zu 29,96 Euro sein. In der Regel kostet die Pflegepflichtversicherung
jedoch in der PKV nur um die 30,- Euro herum, dann wären es also z.B. 15,- Euro).
Zusammen läge ein üblicher Arbeitgeber-Zuschuss bei ca. 264,- Euro monatlich.

Wer also in höherem Alter oder mit weiteren Familienmitgliedern
ohne eigenes Einkommen in die PKV wechselt, sollte dies im Auge behalten, und
es möglichst nicht überschreiten.
 Maximales
Tagegeld in der Kasse:

Durch die neuen Grenzbeträge ergibt sich für 2005, dass in den
gesetzlichen Kassen maximal ein Krankentagegeld von 82,25 Euro abgesichert
ist. Wer deutlich über der Pflichtgrenze liegt, ist in jedem Fall unterversichert.

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Ausgliederung der Zahnersatz- und Tagegeldversicherung
(Beitrag 0,9%) zum 01.07.2005 verabschiedet
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(01.10.2004)  

Die Ausgliederung der Zahnersatzversicherung und Tagegeldversicherung wurde am 01.10.2004 durch den Bundestag
verabschiedet. Ab 01.07.2005 wird nun ein extra Krankenkassenbeitrag von 0,9 % aus dem
Bruttolohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze für gesetzlich Versicherte erhoben (für Zahnersatz 0,4 %, für Tagegeld 0,5%).  An diesen Zusatzkosten wird der Arbeitgeber erstmals nicht beteiligt, der
zusätzliche Beitrag ist also vom gesetzlich Versicherten alleine zu bezahlen. Im Gegenzug soll die gesetzliche Krankenversicherung gezwungen
werden, die Beiträge entsprechend um 0,9 % zu senken. Eine höhere Belastung für die Versicherten verbleibt natürlich dennoch, da der
Arbeitgeberzuschuss wegfällt.
 Quelle: Stuttgarter Nachrichten 01.10.2004

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Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung für Ledige
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Zitat (aus Finanzial Times Deutschland) : "SPD stolpert über Einheitskasse"
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(26.08.2004)   
Die SPD kann sich nicht auf ein Modell für die geplante Bürgerversicherung verständigen.
 Der genannte Artikel zum Thema: "geplante Bürgerversicherung"
von Timo Pache, Berlin - ist in der Finanzial Times Deutschland am 25.08.2004 erschienen.
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DKV
übernimmt Globale und Züricher Krankenversicherung
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Beitragssenkungen der gesetzlichen Kassen
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(05.02.2004)
 Zum
Thema Senkung der Beitragssätze stellte die Nachrichtenagentur AP fest, dass nach vorläufiger Berechnung der Kassen der
durchschnittliche Beitrag von Dezember auf Januar von 14,32 auf lediglich 14,27 % gesenkt wurde.
 Im einzeln sehen die großen Gruppen im Schnitt so aus:
| AOK´s : | 14,45% |
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| BKK´s: | 13,87 % |
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| IKK´s: | 14,25 % |
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| Ersatzkassen | 14,47 % |
 Das
Ziel 13,6 % liegt also (noch?) in weiter Ferne.
 Quelle: Stuttgarter Zeitung 5.2.2004
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Entwicklung hinsichtlich Beitragssenkungen der Kassen
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(09.01.2004)  

Die Absicht des Gesundheitsministeriums, durch die Gesundheitsreform eine allgemeine Senkung der Beitragssätze zu erreichen, scheint im
wesentlichen gescheitert zu sein.  Zwar haben einige großer Kassen ihre besonders hohen Beiträge teilweise gesenkt, wie z.B. die DAK von 15,2 auf
14,7 %. Bei der Menge der Kassen jedoch sind zum 1.1. oder 1.12. lediglich 21 Senkungen gekommen, und 3 haben dies noch vor. Wenn man bedenkt, dass
es in 2003 insgesamt bei 139 Kassen Erhöhungen gab, ist das sicher weniger, als erhofft.  Wer nach besonders günstigen BKK´s sucht,
muss feststellen, dass vor 1 Jahr die günstigsten Kassen bei 11,9 % lagen (das waren mehrere), während es heute im günstigsten Fall 12,5 % sind,
und das auch nur regional. Die allgemein zugänglichen günstigsten BKK´s, Taunus BKK und BBK Essanelle, liegen schon bei 12,8 %.
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170 Betriebskrankenkassen senken (BKK) Beiträge nicht
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Gesundheitsreform 2004 gebilligt
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Stichwort Bürgerversicherung
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(17.09.2003) 
Der Tenor ist, dass nach der jetzt anstehenden Gesundheitsreform eigentlich keine
weitere sinnvolle Reform (sprich Leistungskürzung) mehr möglich ist, weil dann das System grundlegend erschüttert
würde - man kann dann nicht mehr sagen, dass jeder
den Schutz hat, der medizinisch gebraucht wird. Daraus kommt dann als "Allheilmittel"
- die Bürgerversicherung hervor.
Das Konzept dazu ist: Alle
Personen, also auch Selbständige, Beamte, und besserverdienende
Angestellte, müssen in diese eintreten und Beiträge zahlen. Dann würden
nicht nur an die 90 %, sondern eben 100 % der Bevölkerung in den Kassen
sein.
Obwohl es einleuchtend erscheinen
mag, dass die Beiträge dann sinken werden, ist dies aus verschiedenen
Gründen nicht richtig, und letztlich nicht machbar. Im Auftrag des PKV-Verbands
wurde ein höchst kompetentes Gutachten erstellt, was dies belegt.
Um nur einige Punkte davon
wiederzugeben:
- Die PKV unterstützt das
Versorgungssystem erheblich, weil Privatpatienten dieselben Kliniken,
Ärzte und Zahnärzte verwenden. Gibt es keine privat Versicherten mehr,
könnten z.B. ausgesprochene Privatkliniken aufkommen,
und die Mittel
fließen nicht mehr in die normalen Krankenhäuser.
 - Die privat Versicherten sind keinesfalls immer gute Risiken. Oft gibt es
gerade
hier größere Familien, und schließlich auch gravierend Kranke.
 - Den bisher schon privat Versicherten muss ohnehin eine Wahrung des
Besitzstandes eingeräumt werden, die dann in der Privaten bleiben werden.
 - Die Bürgerversicherung stellt einen Eingriff in die Grundrechte der
Versicherten
dar, der Staat überschreitet seinen Gestaltungsspielraum.
 - Der PKV wird die ersatzweise Vollversicherung entzogen, was
verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist (Eingriff in den Gewerbebetrieb).
 - Die Bürgerversicherung verstößt gegen das europäische
Wettbewerbsrecht und
die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs.
 - Verstoß gegen den freiheitlichen Sozialstaat, der seinen Bürgern nur
Beschränkungen auferlegt, die zur Erfüllung des Sozialstaatsgebotes nötig sind.
 - Es ist eine größere Einbeziehung des Demographiefaktors
(Altersstruktur) nötig
- dies tut die PKV. In den Kassen gibt es keine Maßnahmen in dieser Richtung,
was wiederum große wirtschaftliche Probleme verursacht.
 - Eine wirkliche Verbesserung der
Finanzgrundlagen der GKV ist nur durch eine Erhöhung der Pflichtgrenze auf den Höchstsatz der Rentenversicherung möglich. Das würde aber in der Spitze die Beiträge
um bis zu 48 % erhöhen, was schlecht ist für die Volkswirtschaft.
 - Die Einbeziehung der Beamten in die Bürgerversicherung ist
verfassungswidrig.

 Fazit:
Alles in allem erscheint die Bürgerversicherung nicht wirklich als der
patente Problemlöser. Wirtschaftlich und rechtlich spricht gravierendes dagegen.
 Und: Wer kann schon sagen, wie die Kassenleistungen sich verändern, wenn keinerlei Konkurrenz mehr existiert. Auch die Pflichtversicherten
sollten ein gesundes Interesse daran haben, dass es die private Vollversicherung als Gegenstück zur gesetzlichen Vollversicherung weiterhin
gibt.

Der PKV-Verband nimmt so dazu Stellung : Bürger(zwangs)versicherung

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Erhöhungen der Beitragssätze einiger BKK´s
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(1.8.2003) 
17 verschiedene BKK´s werden zum 1.8. oder 1.9. die Beitragssätze deutlich erhöhen.
In Baden-Württemberg sind das die BKK Essanelle (von 11,9 auf 12,8 %), BKK Fahr (von 12,9 auf 13,4 %),
Schwenninger BKK (von 13,5 auf 13,9 %), Schwäbische BKK (von 13,3 auf 13,9 %), BKK SEL (von 13,9 auf
14,6 %).

Das steht im Gegensatz dazu, dass die Regierung die Kassen dazu zwingen
will, die Beiträge für 2003 gleich zu lassen, und um ca. 0,7 % ab
1.1.2004 zu senken.
 Quelle: Stuttgarter Zeitung vom
1.8.03

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Leistungskürzungen
bei Gesundheitsreform
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(23.7.03 / update: 23.8.03)
 Die Regierungsparteien und die Opposition haben sich nun auf
folgende Punkte der Gesundheitsreform geeinigt:
Streichung Zahnersatz
Ab 2005 soll
Zahnersatz aus dem GKV-Leistungskatalog ausgegliedert werden. Eine
obligatorische Absicherung kann wahlweise über die GKV oder die PKV
erfolgen. Dies soll bei den Kassen ca. 6,- Euro monatlich zusätzlich
kosten (wird somit von den Versicherten allein getragen).
Krankengeld allein zahlen
Schon ab 2006
(statt 2007) soll das
Krankengeld von den Versicherten allein finanziert werden. Es bleibt
in der GKV. Der Beitrag dafür soll ca. 0,5 % aus dem Bruttoeinkommen
sein.
Zuzahlung bzw. Streichung Medikamente:
Für alle Medikamente wird eine Zuzahlung von
10% verlangt. Diese beträgt mindestens 5 und maximal 10 Euro.
Rezeptfreie Arzneimittel werden grundsätzlich nicht erstattet (außer bei Kindern bis 12 Jahre).
Praxisgebühr
Praxisbesuche
beim Hausarzt, Zahnarzt oder auf Überweisung (zum Fachart) kosten künftig 10 Euro je
Quartal. Geht man jedoch direkt zum Facharzt, sind es 10,- Euro pro
Behandlung.
Zuzahlung Krankenhaus
Die Zuzahlung im Krankenhaus wird auf 10 Euro täglich für max. 28 Tage erhöht.
Brillen
Keine
Leistungen mehr für Brillen, außer bei Minderjährigen, und schwer
Sehbeeinträchtigten.
GKV-Beitrag für Rentner
Betriebsrenten und Nebeneinkünfte werden mit
dem vollen Beitragssatz belegt.
Beamte
Die Beihilfen
für Beamte sollen den Änderungen in der GKV angepaßt werden.
Weitere Änderungen
Wegfall des
Sterbegeldes und des Entbindungsgeldes. Keine Leistungen für
medizinisch nicht erforderliche Sterilisationen. Der Anspruch auf künstliche
Befruchtungen wird einge- schränkt. Keine Leistungen für Taxi- und
Mietwagenfahrten in der ambulanten Versorgung.
 Quelle: Stuttgarter Zeitung vom
23.8.03

Themensuche Gesundheitsreform bei der: Süddeutsche Zeitung. Zur Homepage: www.sueddeutsche.de
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Gemeinsame Erklärung der Kassenverbände

Drastischer Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
erwartet
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(07.05.2003)

In einer gemeinsamen Erklärung haben die Kassenverbände mitgeteilt,
dass wegen zusätzlichem Finanzbedarf der gesetzlichen Kassen der
Beitragssatz von derzeit durchschnittlich 14,4 % auf rund 15 % erhöht
werden müsse. Besonders die günstigen Kassen würden demnach bereits
in den nächsten Monaten die Beitragssätze um bis zu 1,2 % erhöhen.
Andere Kassen erwarten, zu ähnlichen Massnahmen gezwungen zu sein.

Das würde also bedeuten, dass die Beiträge durchschnittlich um bis zu
23,- Euro monatlich für freiwillige Mitglieder steigen. Bei den
besonders günstigen Kassen, die erhöhen müssen, könnten es sogar bis
zu 46;- Euro sein.

Von Senkungen der Beiträge ist bisher also nichts in Sicht, obwohl das
die erklärte Absicht der Gesundheitsministerin ist (unter 13 % waren
angekündigt).

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Höhere Beiträge bei 108 Krankenkassen
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(10.01.2003)   Der "Dienst für Gesellschaftspolitik" (Berlin) teilt mit, dass
zum 1.1.2003 nun bereits 108 gesetzliche Kassen die Beiträge erhöht. haben. So viele, wie noch nie zuvor. Davon sind mehr als 25 Millionen
Versicherte betroffen, also fast jeder 2. Versicherte.
![]() Von den großen Ersatzkassen liegt die DAK
mit 15,2 % (BEK mit 14,9 %) am höchsten.
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Zuschläge in der PKV sind abänderlich
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Gemäß einem Urteil des Landgerichts Coburg kann der Versicherte die
Herabsetzung des Beitrags verlangen, wenn er belegen kann, daß kein erhöhtes Risiko mehr vorhanden ist.

Hinweis: Es ist auch sonst in der Praxis üblich, daß bei normalem bzw. niedrigerem Risiko ein Zuschlag entfällt oder reduziert werden
kann. Es sollte aber schon eine gewisse Zeit vergangen sein, wie z.B. 2-3 Jahre. Ein aussagefähiges Attest
ist vom Versicherten beizubringen. |
Ombudsmann für die private
Krankenversicherung
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Seit 1.10.2001 gibt es auch für die PKV einen
Ombudsmann. Er hat eine Einigungs- und Schlichtungsfunktion. Die Inanspruchnahme des
PKV-Ombudsmanns ist kostenlos.
Der Sitz des Ombudsmanns ist in der Berliner Geschäftsstelle des PKV-Verbands,
Kronenstraße 13, 10117 Berlin. Homepage Ausführlichere Information. |
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Urteil vom 04.03.01 zur
Pflegepflichtversicherung
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Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, daß
die Pflegepflichtversicherung bis Ende 2005 neu tarifiert werden muss. Personen mit Kinder
dürfen nicht denselben Beitrag zahlen wie Kinderlose. Homepage: bundesverfassungsgericht.de |
10 %-ige Rücklage:
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Mit Reform zum 1.1.2000 ist kraft Gesetz ein
10%-iger Zuschlag aus den Vollversicherungstarifen Ambulant, Krankenhaus und Zahn zur
Krankenversicherung zu zahlen. Die zusätzlichen Rücklagen sollen für stabile Beiträge
ab Alter 65 verwendet werden. Diese Zusatz-Beiträge werden für Erwachsene ab 20 Jahren
bis zum 59.Lebensjahr erhoben.

Die PKV bildet damit weitere hohe Rücklagen für das Alter, während die GKV keinerlei
Mittel hierfür hat. Ein weiterer Vorteil der PKV.

Mathematiker errechnen, das Privatversicherte bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren
aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen, zusätzlichen Rücklagen und deren Verwendung im
Alter von 80 Jahren anstatt reduzierter Beiträge sogar eine monatliche Rente erhalten
werden, da die Zuteilungsbeträge höher als der Beitrag sein werden. Hierüber berichtete
auch das Magazin Focus.

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. berichtet dazu im Jahrbuch
2000: "Diese Massnahmen für die Beitragssicherheit im Alter machen den
PKV-Schutz noch zukunftsfähiger. Selbst wenn die Gesundheitskosten in dem Maße steigen
sollten, wie in der Vergangenheit, kann ein 30-jähriger, der heute zur PKV kommt, damit
rechnen, daß sein Beitrag ab dem 65. Lebensjahr absolut konstant bleiben wird.
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Kaum
Gebrauch des Standard-Tarifs für Rentner:
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(4.8.2003)

Von 7,9
Millionen privat Vollversicherten waren per 31.12.2002 nur 7.919
Personen (also 0,1 %) im Standard-Tarif für Rentner versichert. Dies
schließt Beihilfeberechtigte (Beamte) mit ein.
 Interessant:
Nur bei 1.132 Personen musste die Kappung (s. u.)
verwendet werden. Die Anderen lagen mit Ihrem Beitrag
niedriger als der Höchsatz der Kasse.
 Der
Standard-Tarif wird seit 1.7.94 von allen deutschen PKV´s
angeboten. Der Zweck ist, über diesen Tarif (mit kassenähnlichen
Leistungen, basierend auf dem Stand 1994) sicherzustellen, dass der
Beitrag nicht höher ist als der Höchsatz der GKV. Diese Garantie
ist in den Bedingungen enthalten.
Quelle: PKV-Verband |
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Urteil:
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Beiträge - auch aus Auszahlungen fälliger
Lebensversicherungen !
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner haben auch von einer fälligen
Lebensversicherung Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen. Zur
Berechnung des Beitrages wird die Versicherungs- Summe auf 10 Jahre aufgeteilt (BSG
B 12 KR 17/99R). |
Privatversicherte Renter:
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Mit Reform zum 1.1.2000 können
Privatversicherte wahlweise ab dem Alter von 55 Jahren (seither ab 65) in den
Standard-Tarif der privatversicherten Rentner wechseln, sofern das Einkommen im Jahr 2000
und später unter der Pflichtversicherungsgrenze 77.400.-DM ist.

Limitierung für Ehegatten:
Beim Standard-Tarif für Rentner gilt nun auch eine Begrenzung für Ehepaare:
Max. 150 % des Höchstsatzes der GKV darf für beide zusammen nach dem Standard-Tarif für
Rentner berechnet werden. Sie müssen dann gemeinsam unter der gültigen
Versicherungspflichtgrenze liegen, und 10 Jahre Vorversicherung in der PKV nachweisen. |
Als Arbeitsloser in der PKV bleiben
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| Arbeitslose fielen früher automatisch in die
GKV zurück. Ab 1.4.98 können Privatversicherte jedoch in ihrer PKV bleiben, wenn sie
zuletzt mindestens 5 Jahre in der PKV versichert waren. Das Arbeitsamt übernimmt dann die
Beiträge in der Höhe, wie sie bei der GKV angefallen wären. Derzeit ergibt sich daraus
ein maximaler Zuschuß von 789,48 DM (incl. Pflegepflichtversicherung). |
PKV für Seefahrer:
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| Wer unter ausländischer Flagge zur See fährt,
unterliegt nicht der Versicherungspflicht, und kann sich privat vollversichern.
"PKV-Netz" kennt geeignete Versicherer, die diesen Personenkreis versichern. |