Das ist in der PKV ein zentrales Thema, soweit man
überhaupt etwas in die Zukunft zu schauen versucht. Die Vorsorge dafür
fängt sinnvoller Weise bereits mit der Wahl der "richtigen" PKV
an. Zu häufig erfreut man sich an einem guten Beitrags-
Leistungs-Verhältnis,
oder schlicht an einem günstigen Beitrag, und wundert sich dann über die Beitragsentwicklung,
besonders im Rentenalter.
Hier tut man gut daran, darauf zu achten, ob der Versicherer ein
Tarifwerk pflegt, in dem Alt und Jung langfristig zusammen bleiben,
oder ob er so oft wie verkäuferisch ratsam ein neues Tarifwerk an dem
Markt bringt. Wo ein Tarifwerk über mehrere Generationen hinweg
geführt wird, kann man keine billigen Beiträge erwarten. Die
älteren, eventuell nicht mehr so gesunden Mitglieder müssen ja getragen
werden.
Kommen aber auch weiterhin junge Personen in den Tarif, hilft das auf
lange Sicht, den Beitrag günstiger zu halten.
Mit neuen Tarifen kann man leicht wieder glänzen, und man muss keine
alten Risiken durchfüttern. Die Beitragskalkulation wird nämlich
getrennt nach Tarifwerken durchgeführt. Mit lauter jungen Personen im
Tarif wird die Beitragsentwicklung zunächst niedrig bleiben. Das
bleibt aber nicht so. Vor allem bei Versicherern, die der Beitragsanpassung
durch neue Tarife aus dem Weg gegangen sind.
Der Kostendruck baut sich automatisch wieder auf, wenn der ursprünglich
junge Tarif 10 - 20 Jahre auf dem Markt ist. Daher ist man auf lange Sicht
mit einem solchen Tarif bzw. Versicherer nicht wirklich gut bedient.
Sind Alt und Jung im gleichen Tarif, sind die Anpassungen geringer.
Um dieses Kriterium zu erkennen, braucht man einen entsprechend
kundigen Berater, der die Marktentwicklung mitgemacht hat, und
entsprechend beobachtet hat.
Bei dem Kriterium solider Unternehmensdaten ist es ähnlich. Es gibt im
Rahmen der PKV-Kennzahlen, die der PKV-Verband vor längeren Jahren
als einheitliche Grundlage festgelegt hat, solche, aus denen man
Hinweise über die Beitragsentwicklung ersehen kann. Dazu sollten diese
Zahlen jedoch nicht als absolute Zahlen, sondern immer in Relation zu
den Jahresbeiträgen des Versicherers beurteilt werden.
Die sogenannten RfB-Mittel (Rückstellung für Beitragsrückerstattung)
sind z.B. die Gelder, die der Versicherer aus Über- schüssen
erwirtschaftet hat. Sind Sie überdurchschnittlich hoch, hilft das, die
Beitragsanpassungen niedriger zu halten. Das ist der hauptsächliche
Verwendungszweck (und daneben die Beitragsrückerstattung).
Auf der anderen Seite hat jeder Versicherer interne Kosten. Vor allem
die Abschluß- kosten, und danach die Verwaltungskosten, haben die
größte Bedeutung. Diese Kosten müssen aus dem Beitrag mit abgedeckt
werden. Sind diese eher hoch, zehrt das zu viel vom Beitrag auf, und
bringt somit den Beitrag zusätzlich (zu den Kostenerstattungen an die
Kunden) in die Höhe. Unterdurchschnittliche Kostenquoten für
Abschlußkosten und Verwaltungskosten sind daher wünschenswert.
Es gibt einige weitere Kennzahlen, die aufschlussreich sind, wie die
Nettoverzinsung, und die sogenannt Versicherungsgeschäftliche
Ergebnisquote (was bleibt nach Bezahlung aller Kosten am Jahresende dem
Versicherer übrig?). Am Aufschlussreichsten ist es, die Zahlen
über eine längere Reihe von Jahren auszuwerten. So hat man am Ehesten
eine Einschätzung, wie sich ein Krankenversicherer entwickelt.
Viele Versicherer bieten auch Tarife zur Senkung des Beitrags an. Das
ist eine zusätzliche Maßnahme, an welcher der Kunde aktiv teilnehmen
kann. Da zwar viele, aber doch nicht alle PKV´s solche Tarife
anbieten, kann es auch ein Auswahlkriterium für einen Versicherer sein.
Hier zahlt man einen festen Zusatzbeitrag, um zu bewirken, dass der
Beitrag im Alter abgesenkt wird.
In der Regel tritt das ab Alter 65
ein, mitunter auch schon ab 63. Besonders attraktiv ist es für
jüngere Angestellte, da es dann günstig ist, und weil der Arbeitgeber
dies hälftig mitträgt. Solange der Arbeit- geberzuschuß noch nicht
ausgeschöpft ist, durchaus sinnvoll. Ehe man keine Vorsorge für das
Tragen des Beitrags im Alter schafft, kann das auch für Ältere und
Selbständige ein Thema sein.
Selbstverständlich kann man sich auch eigene Rückstellungen zum
selben Zweck bilden, oder das Ziel mit gängigen Angeboten des Marktes
lösen. Man kann die Riester-Rente dafür verwenden, die Basisrente
(und somit staatliche Zuschüsse nutzen), eine sonstige private Rente
dazu aufbauen, oder in Fonds investieren. In jedem Fall ist es klug,
daran zu denken, dass der gestiegene Beitrag im Alter schwerer
zu tragen ist, und bei Angestellten ja auch der Arbeitgeberzuschuß
wegfällt. Wie auch in der gesetzlichen Kasse, das ist kein
"Privileg" der PKV.
Es gibt weitere, nicht wählbare Maßnahmen, um den Beitrag im
Alter bezahlbar zu halten. Sie sind einfach Standard.
Eine wichtige Zusatzmaßnahme ist der gesetzlich zwingend zu erhebende
Mehrbeitrag von 10 % (gesetzliche Altersrückstellung). Diesen gibt
es seit dem 1.1.2000 für alle dauerhaften Tarife und Personen ab 21
Jahre. (Also z.B. nicht für Studententarife, Ausbildungstarife, Kinder).
Es sind 10 % aus den kostendeckenden Tarifen zu zahlen (ambulanter
Tarif, Krankenhaus-Tarif, Zahntarif).
Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte mit, bis zum
maximalen Zuschuss. Mit dieser Zusatzrückstellung soll bewirkt werden,
dass der Beitrag ab Alter 65 nicht mehr ansteigt. Statt einer
Beitragserhöhung werden dann die erforderlichen Mittel aus diesem Topf
entnommen, um diese zu Erhöhung zu vermeiden.