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private Krankenversicherung

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Beitrag als gesetzlich versicherter Rentner:

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
mussten bisher freiwillig versicherte Rentner aus allen Einnahmen Beiträge (bis zum Höchstsatz) zahlen. Das sind z.B. Einnahmen aus Rente, Miete, Zinsen, Pacht, etc.

Das änderte sich ab 1.4.2002, es erfolgte eine Gleichstellung zu den Pflichtversicherten. Jedoch wurde praktisch schon angedeutet, dass die gesetzliche Grundlage dahingehend umgearbeitet werden soll, dass bei allen gesetzlich Versicherten sämtliche Einkunfts-
arten berücksichtigt werden sollen. Das ist nun zum 1.1.2004 so geplant.

In sofern kann das untenstehende Beispiel leicht
die Basis jeglicher Rentner-Beiträge werden.

Der Beitrag kann dabei möglicherweise nahe am Höchstssatz liegen. Wo der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Sie liegen wird, wenn Sie in Rente gehen, ist kaum vorherzusagen. Beispiel

In den letzten 20 Jahren hat sich der durch- schnittliche Höchstsatz der GKV um durch- schnittlich 5,5 % jährlich erhöht.
Derzeit liegt der Höchstsatz bei ca. 504,08 Euro (ohne Pflegeversicherung). 

Rentner, die vorher angestellt waren, erhalten von dem Rentenversicherungsträger (BfA/LVA) aus der gesetzlichen Rente den halben Beitrag. Bei einer Rente von z.B. 1.300,- Euro und dem derzeitigen Beitragssatz für Rentner wären das 92,95 Euro. Alles Andere trägt der Rentner selbst. Das können an die 380,- Euro sein.

Zusätzlich ständig fallende Leistungen in der GKV machen private Zuzahlungen oder private Ergänzungstarife unausweichlich. In der Zukunft wird sich dies aufgrund der Verschiebung in der Altersstruktur unserer Bevölkerung eher noch verstärken.


Beispiel eines in der GKV versicherten Rentners mit zusätzlichen Einkünften (beispielsweise Miet-, Zins- oder Pachteinnahmen) :

Beitrag vor Rentenbeginn: 500,00 Euro
Eigenanteil: 250,00 Euro
Situation als Rentner:  Brutto-
Bezüge

in Euro
Freiwillige    
Versicherung
Rente: 1.300.-  185,90 Euro
Versorgungsbezüge:
(Betriebsrente)
  600.- 85,80 Euro
Sonstige Einkommen: 1.400.- 200,20 Euro
Zwischensumme: 471,90 Euro
BfA / LVA-Zuschuss: 7,15% 92,95 Euro
Eigenanteil: 378,95 Euro

Beitrag als privat versicherter Rentner:

In der privaten Krankenversicherung (PKV)
ist der bisherige Beitrag, wenn Sie Rentner werden, weiter zu bezahlen, jedoch abzüglich des nicht mehr benötigten Krankentagegeldes. Ab Alter 61 entfällt auch der zusätzliche Beitrag für den gesetzlich vorgeschriebenen Tarif zur Beitrag-Entlastung im Alter (s.u.). Zusammen macht das ca. 50,- Euro
weniger Beitrag.

Sie erhalten auch (wie bei der GKV) den Zuschuss vom Rentenversicherungsträger (BfA/LVA), nach unserem Beispiel also 92,95 Euro (siehe links).

Umstellungen zur Beitragssenkung:

Sie können den Beitrag über Änderungen
im Versicherungsschutz individuell senken, z.B. durch höhere Selbstbeteiligung; Mehrbett-Zimmer (ohne Chefarzt), statt 1-
oder 2-Bett mit Chefarzt; den Zahnschutz reduzieren oder wegfallen lassen.

Stattdessen können Sie auch in den Standard-Tarif für Rentner wechseln. Dazu muss man 10 Jahre privat versichert sein, und in der Regel 65 sein; liegen Sie unter der aktuellen Versicherungspflicht- grenze, auch schon mit 55 Jahren.

Dieser Tarif wurde den Leistungen der GKV vor 10 Jahren den derzeit vorhandenen Leistungen der GKV nachempfunden, und bleibt auch so. Die Leistungen werden also immer noch weit besser sein, als die Leistungen der GKV bis dahin sind (diese werden ja immer weiter reduziert).- Der Tarif hat die Garantie, dass die Beiträge dazu nicht höher sind als der aktuelle Höchstbeitrag der GKV!

Bei Reduzierungen der Leistung erhält man sogenannte technische Gutschriften, die auf der Grundlage der seither gehabten Tarife errechnet werden. Diese reduzieren dauer- haft den Monatsbeitrag. Je nach Dauer der Versicherung können dabei 80,- Euro und mehr an monatlicher Entlastung entstehen.

Weitere gesetzl. Maßnahme für die PKV: 10 % zusätzliche Altersrückstellung

Seit 1.1.2000 gibt es die gesetzliche  Regelung, wonach in der PKV 10 % zusätzliche Beiträge erhoben werden müssen, um eine Dämpfung der Beitrags- last im Alter sicherzustellen. Erklärtes Ziel ist es, Beitragserhöhungen ab Alter 65 zu verhindern, was unter Sicht der bisherigen Entwicklung realistisch erscheint.

Erhoben werden 10 % für den ambulanten, Zahn- und Krankenhaus-Tarif, bei allen Personen zwischen 21 und 60 Jahren, (jedoch nicht für Studenten). Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber auch davon die Hälfte, solange der durch- schnittliche Höchstsatz der GKV nicht erreicht wird (derzeit ca. 504,- € *ohne Pflegeversicherung).
*Für die Pflegeversicherung können ca. 9,- bis 30,- Euro dazukommen.  

Zusätzliche Eigenvorsorge

Bei einigen Versicherern gibt es auch die Möglichkeit, über einen Zusatz-Baustein den Beitrag ab 65 zu senken. Tritt man jung bei, ist der Beitrag auch günstig. Er muss lebenslang gezahlt werden. Dafür wird ab 65 der Beitrag z.B. um 100,- Euro gesenkt.

Oft ist in höherem Alter diese Beitragssenkung dynamisch erhöht.
Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber derzeit auch 50 % mit. Es ist allerdings nicht sicher, ob das immer so sein wird - schließlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, schon die 10 % gesetzliche Altersrückstellung mitzahlen, was es bei der gesetzlichen Kasse nicht gibt. Man sollte einen solchen Tarif nur wählen, wenn man bereit ist, ihn ggf. auch allein weiterzuzahlen. Bei vorzeitiger Beendigung verfallen die Werte.

Alternativ könnte man eine separate Minirente wählen. Diese ist in vieler Hinsicht flexibler, wird aber alleine gezahlt.

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Fazit: Insbesondere, wenn eher in jüngeren Jahren in die PKV gewechselt wurde, wird der
Beitrag in der PKV eher niedriger sein, als in der GKV, und die Leistungen sind besser.

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 Update am 05.08.2008