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Wie hält man die private Krankenver-
sicherung im Alter bezahlbar?

Das ist in der PKV ein zentrales Thema, soweit man überhaupt etwas in die Zukunft zu schauen versucht. Die Vorsorge dafür fängt sinnvoller Weise bereits mit der Wahl der "richtigen" PKV an. Zu häufig erfreut man sich an einem guten Beitrags- Leistungs-Verhältnis, oder schlicht an einem günstigen Beitrag, und wundert sich dann über die Beitragsentwicklung, besonders im Rentenalter.

Hier tut man gut daran, darauf zu achten, ob der Versicherer ein Tarifwerk pflegt, in dem Alt und Jung langfristig zusammen bleiben, oder ob er so oft wie verkäuferisch ratsam ein neues Tarifwerk an dem Markt bringt. Wo ein Tarifwerk über mehrere Generationen hinweg geführt wird, kann man keine billigen Beiträge erwarten. Die älteren, eventuell nicht mehr so gesunden Mitglieder müssen ja getragen werden.

Kommen aber auch weiterhin junge Personen in den Tarif, hilft das auf lange Sicht, den Beitrag günstiger zu halten. Mit neuen Tarifen kann man leicht wieder glänzen, und man muss keine alten Risiken durchfüttern. Die Beitragskalkulation wird nämlich getrennt nach Tarifwerken durchgeführt. Mit lauter jungen Personen im Tarif wird die Beitragsentwicklung zunächst niedrig bleiben. Das bleibt aber nicht so. Vor allem bei Versicherern, die der Beitragsanpassung durch neue Tarife aus dem Weg gegangen sind.

Der Kostendruck baut sich automatisch wieder auf, wenn der ursprünglich junge Tarif 10 - 20 Jahre auf dem Markt ist. Daher ist man auf lange Sicht mit einem solchen Tarif bzw. Versicherer nicht wirklich gut bedient. Sind Alt und Jung im gleichen Tarif, sind die Anpassungen geringer. Um dieses Kriterium zu erkennen, braucht man einen entsprechend kundigen Berater, der die Marktentwicklung mitgemacht hat, und entsprechend beobachtet hat.

Bei dem Kriterium solider Unternehmensdaten ist es ähnlich. Es gibt im Rahmen der PKV-Kennzahlen, die der PKV-Verband vor längeren Jahren als einheitliche Grundlage festgelegt hat, solche, aus denen man Hinweise über die Beitragsentwicklung ersehen kann. Dazu sollten diese Zahlen jedoch nicht als absolute Zahlen, sondern immer in Relation zu den Jahresbeiträgen des Versicherers beurteilt werden.

Die sogenannten RfB-Mittel (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) sind z.B. die Gelder, die der Versicherer aus Über- schüssen erwirtschaftet hat. Sind Sie überdurchschnittlich hoch, hilft das, die Beitragsanpassungen niedriger zu halten. Das ist der hauptsächliche Verwendungszweck (und daneben die Beitragsrückerstattung).

Auf der anderen Seite hat jeder Versicherer interne Kosten. Vor allem die Abschluß- kosten, und danach die Verwaltungskosten, haben die größte Bedeutung. Diese Kosten müssen aus dem Beitrag mit abgedeckt werden. Sind diese eher hoch, zehrt das zu viel vom Beitrag auf, und bringt somit den Beitrag zusätzlich (zu den Kostenerstattungen an die Kunden) in die Höhe. Unterdurchschnittliche Kostenquoten für Abschlußkosten und Verwaltungskosten sind daher wünschenswert.

Es gibt einige weitere Kennzahlen, die aufschlussreich sind, wie die Nettoverzinsung, und die sogenannt Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote (was bleibt nach Bezahlung aller Kosten am Jahresende dem Versicherer übrig?). Am Aufschlussreichsten ist es, die Zahlen über eine längere Reihe von Jahren auszuwerten. So hat man am Ehesten eine Einschätzung, wie sich ein Krankenversicherer entwickelt.

Viele Versicherer bieten auch Tarife zur Senkung des Beitrags an. Das ist eine zusätzliche Maßnahme, an welcher der Kunde aktiv teilnehmen kann. Da zwar viele, aber doch nicht alle PKV´s solche Tarife anbieten, kann es auch ein Auswahlkriterium für einen Versicherer sein. Hier zahlt man einen festen Zusatzbeitrag, um zu bewirken, dass der Beitrag im Alter abgesenkt wird.

In der Regel tritt das ab Alter 65 ein, mitunter auch schon ab 63. Besonders attraktiv ist es für jüngere Angestellte, da es dann günstig ist, und weil der Arbeitgeber dies hälftig mitträgt. Solange der Arbeit- geberzuschuß noch nicht ausgeschöpft ist, durchaus sinnvoll. Ehe man keine Vorsorge für das Tragen des Beitrags im Alter schafft, kann das auch für Ältere und Selbständige ein Thema sein.

Selbstverständlich kann man sich auch eigene Rückstellungen zum selben Zweck bilden, oder das Ziel mit gängigen Angeboten des Marktes lösen. Man kann die Riester-Rente dafür verwenden, die Basisrente (und somit staatliche Zuschüsse nutzen), eine sonstige private Rente dazu aufbauen, oder in Fonds investieren. In jedem Fall ist es klug, daran zu denken, dass der gestiegene Beitrag im Alter schwerer zu tragen ist, und bei Angestellten ja auch der Arbeitgeberzuschuß wegfällt. Wie auch in der gesetzlichen Kasse, das ist kein "Privileg" der PKV.

Es gibt weitere, nicht wählbare  Maßnahmen, um den Beitrag im Alter bezahlbar zu halten. Sie sind einfach Standard. Eine wichtige Zusatzmaßnahme ist der gesetzlich zwingend zu erhebende Mehrbeitrag von 10 % (gesetzliche Altersrückstellung). Diesen gibt es seit dem 1.1.2000 für alle dauerhaften Tarife und Personen ab 21 Jahre. (Also z.B. nicht für Studententarife, Ausbildungstarife, Kinder).

Es sind 10 % aus den kostendeckenden Tarifen zu zahlen (ambulanter Tarif, Krankenhaus-Tarif, Zahntarif). Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte mit, bis zum maximalen Zuschuss. Mit dieser Zusatzrückstellung soll bewirkt werden, dass der Beitrag ab Alter 65 nicht mehr ansteigt. Statt einer Beitragserhöhung werden dann die erforderlichen Mittel aus diesem Topf entnommen, um diese zu Erhöhung zu vermeiden.

 



Wichtig ist dafür, dass man möglichst nicht zu spät (wie mit 50 Jahren) in die PKV geht, weil dann nicht mehr genug Zeit ist, ausreichende Mittel bis 60 anzusammeln. Beiträge zahlt man nämlich dafür nur bis 60. Sonst kann eben nur ein Teil der Anpassung verhindert werden. Bei 25 bis 
30 Jahren Beitragszahlung ist das Ziel realistisch erreichbar. Anders als bei dem Beitragssenkungsmodell, dass man frei wählen kann, senkt diese Maßnahme den Tarif nicht aktiv ab, sondern verhindert "nur" die Anpassungen im Rentenalter.

Auf jeden Fall ein bedeutender Vorteil, sowohl gegenüber der gesetzlich Versicherten, als auch bei den Altkunden der PKV, die vor dem Jahr 2000 ja keine solche Rückstellung hatten (in der GKV 
gab es das noch nie).

Der Tarif wird in der Police gewöhnlich zusätzlich ausgewiesen, wie als GZ (gesetzlicher Zuschlag), kann aber auch verschiedene Bezeichnungen haben, oder kann sogar in den Tarifbeitrag mit hineingerechnet sein. In Angeboten aus Vergleichsprogrammen wird er stets separat ausgewiesen.

Dann gibt es noch die normale tarifliche Altersrückstellung, die stets in alle Tarife einkalkuliert werden muss. Diese verhindert, dass der Beitrag allein deswegen ansteigen Muss, weil man älter wird, und damit für den Krankenversicherer ein schlechteres Risiko wird. Dies hält also die Beitragsentwicklung hinsichtlich dessen neutral.

Beitragsanpassungen gibt es nur, um mit der Kostenentwicklung im jeweiligen Tarif an sich Schritt zu halten (und generell mit der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen). Die tarifliche Altersrückstellung ist keine neue Erfindung, sondern wird schon seit "ewigen Zeiten" berücksichtigt. Es gibt sie auch im Tagegeld, wo sie jedoch nur bis zum Rentenalter einkalkuliert ist, bei den anderen Tarifen dagegen lebenslang.

Anmerkung: Beide Arten an Altersrückstellungen sind für Beitritte in die PKV ab 1.1.2009 (sogenannte neue Tarifwelt) zu einem neuen privaten Versicherer mitnehmbar. Dies erleichtert den eventuellen Wechsel innerhalb der PKV. Zu den Standard-Maßnahmen zählt auch der Zuschuss zur PKV vom Rentenversicherungsträger. Diesen gibt es schon lange; ob das aber auf lange Sicht so Bestand hat, hängt vom Gesetzgeber (und der Kostenentwicklung der Rentenversicherung ab).

Die Handhabung sieht so aus: Die Bezugsgrößen sind die gesetzliche Rente des jeweiligen Versicherten, und der Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner. Wäre die gesetzliche Rente zum Beispiel 1000,- Euro, und der Beitragssatz der Kasse für Rentner wäre 16 %, wäre im Prinzip aus der gesetzlichen Rente ein Beitrag von 160,- Euro an die GKV zu zahlen. Die Hälfte davon zahlt jedoch der Rentenversicherungsträger, im Beispiel also 80,- Euro. Diesen Zuschuss gibt es für gesetzlich und privat Versicherte. Dass die Rente für die PKV keine Rolle spielt, bleibt außer Betracht. Es ist einfach eine gleichbehandlung aller Rentner.

Weitere staatliche Maßnahme ist der Basistarif. Er kann z.B. im Rentenalter als Notretter gewählt werden, falls der Beitrag auf andere Weise nicht bezahlbar wäre. Der Beitrag dafür darf nicht höher sein als der aktuelle Höchstsatz der GKV.

Die Leistungen sind auch wie in der GKV. Noch höheren Beiträgen in der PKV kann damit wirksam entgegengetreten werden. Den Basistarif gibt es seit 1.1.2009. Davor gab es in der PKV für die Rentner den Standard-Tarif für Rentner, der eine ähnliche Sicherheit bildete. Für die älteren Bestandskunden gibt es den Tarif weiterhin.

Weitere mögliche, persönliche Maßnahme: Umgestaltung des Versicherungsschutzes im Alter Man kann auch ohne den Basistarif den Beitrag im Alter senken. Von allein fällt bereits mit 60 der Tarif mit den gesetzlichen 10 % Altersrückstellung weg. Im Rentenalter fällt der Beitrag für das Tagegeld weg.

Nun kann man noch selbst die Selbstbeteiligung erhöhen, die Krankenhausleistung auf das Mehrbett-Zimmer reduzieren, oder den Zahntarif verringern. Die Selbstbeteiligung ist insofern das sinnvollste Mittel, weil sich die sonstige Leistung nicht reduziert.

Die Selbstbeteiligung macht sich über die Beitragssenkung bezahlt, und lohnt sich fast immer. Ehemals Angestellte haben dann auch keinen Arbeitgeber-Zuschuß mehr, und somit haben sie den Beitragsvorteil auch allein. Ob es dagegen klug ist, ausgerechnet in hohem Alter die

Leistungen im Krankenhaus oder für die Zähne zu reduzieren, ist Ansichtssache. - Sofern der Versicherer andere geeignete Tarife anbietet, in die z.B. auch ein nicht mehr gesunder Rentner sinnvoll umstellen kann, ist das noch eine weitere Möglichkeit.

Zu anderen Versicherern in hohem Alter umzustellen, ist dagegen in der Regel sinnlos, und oft auch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich. Das sollte man schon deutlich früher gewechselt haben.

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Fazit: Insbesondere, wenn eher in jüngeren Jahren in die PKV gewechselt wurde, wird der
Beitrag in der PKV eher niedriger sein, als in der GKV, und die Leistungen sind besser.

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Information des PKV-Verbandes: Bleibt Ihre PKV im Alter bezahlbar ? (pdf-Datei 164 Kb)

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 Update am 20.12.2011