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Beitrag als gesetzlich versicherter Rentner:
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
mussten bisher freiwillig versicherte Rentner aus allen Einnahmen Beiträge (bis zum Höchstsatz) zahlen. Das
sind z.B. Einnahmen aus Rente, Miete, Zinsen, Pacht, etc.
Das änderte sich ab 1.4.2002, es erfolgte eine Gleichstellung zu den Pflichtversicherten.
Jedoch wurde praktisch schon angedeutet, dass die gesetzliche Grundlage dahingehend umgearbeitet werden soll, dass bei allen
gesetzlich Versicherten sämtliche Einkunfts- arten berücksichtigt werden sollen. Das ist nun zum 1.1.2004 so geplant.
In sofern kann das untenstehende Beispiel leicht die Basis jeglicher Rentner-Beiträge werden.
Der Beitrag kann dabei möglicherweise nahe am Höchstssatz liegen. Wo der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung
für Sie liegen wird, wenn Sie in Rente gehen, ist kaum vorherzusagen. Beispiel
In den letzten 20 Jahren hat sich der durch- schnittliche Höchstsatz der GKV um durch- schnittlich 5,5 % jährlich erhöht.
Derzeit liegt der Höchstsatz bei ca. 504,08 Euro (ohne Pflegeversicherung).
Rentner, die vorher angestellt waren, erhalten von dem Rentenversicherungsträger (BfA/LVA) aus der gesetzlichen Rente den
halben Beitrag. Bei einer Rente von z.B. 1.300,- Euro und dem derzeitigen Beitragssatz für Rentner wären das 92,95 Euro.
Alles Andere trägt der Rentner selbst. Das können an die 380,- Euro sein.
Zusätzlich ständig fallende Leistungen in der GKV machen private Zuzahlungen oder private Ergänzungstarife unausweichlich. In der
Zukunft wird sich dies aufgrund der Verschiebung in der Altersstruktur unserer Bevölkerung eher noch verstärken.
Beispiel eines in der GKV versicherten Rentners mit
zusätzlichen Einkünften (beispielsweise Miet-, Zins- oder Pachteinnahmen) :
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| Beitrag vor Rentenbeginn: |
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500,00
Euro |
| Eigenanteil: |
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250,00
Euro |
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| Situation
als Rentner: |
Brutto-
Bezüge
in Euro |
Freiwillige
Versicherung |
| Rente: |
1.300.- |
185,90
Euro |
Versorgungsbezüge:
(Betriebsrente) |
600.- |
85,80
Euro |
| Sonstige Einkommen: |
1.400.- |
200,20
Euro |
| Zwischensumme: |
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471,90
Euro |
| BfA / LVA-Zuschuss: |
7,15% |
92,95
Euro |
| Eigenanteil: |
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378,95 Euro |
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Beitrag als privat versicherter Rentner:
In der privaten Krankenversicherung (PKV)
ist der bisherige Beitrag, wenn Sie Rentner werden, weiter zu bezahlen, jedoch abzüglich des nicht mehr
benötigten Krankentagegeldes. Ab Alter 61 entfällt auch der zusätzliche Beitrag für
den gesetzlich vorgeschriebenen Tarif zur Beitrag-Entlastung im Alter (s.u.). Zusammen
macht das ca. 50,- Euro weniger Beitrag.
 Sie erhalten auch (wie bei der GKV) den
Zuschuss vom Rentenversicherungsträger (BfA/LVA), nach unserem Beispiel also
92,95 Euro (siehe links).

Umstellungen zur Beitragssenkung:
 Sie können
den Beitrag über Änderungen im Versicherungsschutz individuell senken, z.B. durch höhere
Selbstbeteiligung; Mehrbett-Zimmer (ohne Chefarzt), statt 1- oder 2-Bett mit Chefarzt;
den Zahnschutz reduzieren oder wegfallen lassen.

Stattdessen können Sie auch in den Standard-Tarif
für Rentner wechseln. Dazu muss man 10 Jahre privat versichert sein, und in der Regel
65 sein; liegen Sie unter der aktuellen Versicherungspflicht- grenze, auch schon mit 55
Jahren.

Dieser Tarif wurde den Leistungen der GKV vor 10 Jahren den derzeit vorhandenen Leistungen der
GKV nachempfunden, und bleibt auch so. Die Leistungen werden also immer noch weit besser sein,
als die Leistungen der GKV bis dahin sind (diese werden ja immer weiter reduziert).- Der Tarif
hat die Garantie, dass die Beiträge dazu nicht höher sind als der aktuelle Höchstbeitrag der GKV!
 Bei
Reduzierungen der Leistung erhält man sogenannte technische Gutschriften, die auf der Grundlage
der seither gehabten Tarife errechnet werden. Diese reduzieren dauer- haft den
Monatsbeitrag. Je nach Dauer der Versicherung können dabei 80,- Euro und mehr an monatlicher
Entlastung entstehen.
 Weitere
gesetzl. Maßnahme für die PKV: 10 % zusätzliche Altersrückstellung

Seit 1.1.2000 gibt es die gesetzliche
Regelung, wonach in der PKV 10 % zusätzliche Beiträge erhoben werden müssen, um eine
Dämpfung der Beitrags- last im Alter sicherzustellen. Erklärtes Ziel ist es, Beitragserhöhungen
ab Alter 65 zu verhindern, was unter Sicht der bisherigen Entwicklung
realistisch erscheint.

Erhoben werden 10 % für den ambulanten, Zahn- und
Krankenhaus-Tarif, bei allen Personen zwischen 21 und 60 Jahren, (jedoch nicht für
Studenten). Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber auch davon die Hälfte, solange der
durch- schnittliche Höchstsatz der GKV nicht erreicht wird (derzeit ca. 504,- €
*ohne Pflegeversicherung). *Für die Pflegeversicherung können ca. 9,- bis 30,- Euro dazukommen.

Zusätzliche Eigenvorsorge
 Bei einigen Versicherern gibt es auch die Möglichkeit,
über einen Zusatz-Baustein den Beitrag ab 65 zu senken. Tritt man jung bei, ist der
Beitrag auch günstig. Er muss lebenslang gezahlt werden. Dafür wird ab 65
der Beitrag z.B. um 100,- Euro gesenkt.

Oft ist in höherem Alter diese Beitragssenkung dynamisch erhöht.
Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber derzeit auch
50 % mit. Es ist allerdings nicht sicher, ob das immer so sein wird - schließlich
ist der Arbeitgeber verpflichtet, schon die 10 % gesetzliche Altersrückstellung
mitzahlen, was es bei der gesetzlichen Kasse nicht gibt. Man
sollte einen solchen Tarif nur wählen, wenn man bereit ist, ihn ggf. auch
allein weiterzuzahlen. Bei vorzeitiger Beendigung verfallen
die Werte.

Alternativ könnte man eine separate Minirente wählen. Diese ist in vieler Hinsicht flexibler, wird
aber alleine gezahlt.

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