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Private Krankenversicherung:

Besondere Lösungen für Existenzgründer und Berufsanfänger
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 Wer neu in den Beruf einsteigt (z.B. nach dem Studium), kann unter verschiedenen Ansätzen wählen, welche
Leistungen er in der privaten Krankenversicherung möchte.
Er sollte dabei entweder als Angestellter gleich über der Beitragsbemessungsgrenze liegen,
oder sich neu selbständig machen (z.B. aus der Anstellung heraus, oder aus
der Arbeitslosigkeit heraus).
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 Besonders bei Personen, die mit noch ungewissen Aussichten in die
Selbständigkeit gehen, sind die Tarife für Einsteigertarife oder
Existenzgründer-Tarife, wie man sie auch nett, interessant. Die Grundidee ist es, etwa
kassenähnliche Leistungen gegen möglichst günstigen Beitrag zu erhalten.
Man kann damit den Mindestbeitrag der Kassen (z.Zeit um die 270,- Euro) um bis
zu 100,- Euro monatlich unterbieten (je nach Alter und Geschlecht). Man geht
im Laufe der Zeit in bessere Tarife über (muss es aber nicht). Das ist
besser, als erstmal in der Kasse zu bleiben, bis man ordentlich mehr zahlen
muss, und dann mit unnötig höherem Alter zu wechseln.
Die Leistungen im Kern:
- Mehrbettzimmer (aber mit freier Krankenhauswahl)

- ambulante Leistungen mit freier Arztwahl

- 100 % Zahnbehandlung

- 50 - 60% Zahnersatz (oder Kieferregulierung), bei freier Wahl des Zahnarztes
Beachten:
Leistungen meist generell nur bis zum Regelsatz (auch genannt
Regelhöchstsatz) der privaten Gebührenordnung (2,3-fach). Berechnet der
Behandler im gesetzlichen Rahmen der Gebührenordnung mehr, trägt man
den Rest selbst.

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 Vorteile:- günstige
Beiträge

- niedrige jährliche Selbstbeteiligung

- teilweise schon bessere Leistungen als in der Kasse

- Sicherung des günstigeren Eintrittsalters (jedes Jahr Eintrittsalter macht ca. 10,- Euro monatlich mehr aus)

- oft Option für bessere Tarife (ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten)

- steigende Einkünfte ändern den Beitrag nicht (im Gegensatz zur gesetzlichen KV)

- das Tagegeld (für Verdienstausfall) kann individueller gewählt werden
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Bessere "Einsteiger-Tarife":
Als eine Art Kompromiss zwischen den besonders günstigen Einsteiger-Tarifen
und den normalen, vergleichsweise hochwertigen Tarifen gibt es solche, bei
denen man sich zwar auch mit dem Mehrbettzimmer begnügt, aber besseren
Zahnersatz hat, und auch Leistungen über den Regelsatz hinaus, bis 3,5-fach
(Höchstsatz). Diese haben allerdings dann in der Regel keine garantierte
Option für bessere Tarife, weil dieser Schutz ja schon relativ hochwertig
ist. Die Beiträge liegen ca. 30,- bis 50,- Euro höher, als die typischen
Einsteiger-Tarife, aber meist immer noch niedriger, als der Mindestbeitrag der
Kassen.

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Berufsstarter als Angestellter:

Falls man bereits zum Beginn der Tätigkeit (wie nach dem Studium) über der
aktuellen Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann man sofort in die private
Krankenversicherung wechseln. In der Regel wählt man dann eher hochwertige
Tarife. Einmal kann man es sich leisten (wegen günstigem Alter, keine
Familie), und schließlich zahlt der Arbeitgeber die Hälfte mit. Zwar kann
man sich auch mit bescheidenen Leistungen zufrieden geben, hat jedoch von dem
niedrigeren Beitrag nur den halben Vorteil für sich. Die andere Hälfte spart
automatisch der Arbeitgeber mit. Eine Selbstbeteiligung ist weniger sinnvoll,
denn diese zahlt man fast immer alleine. Eine Reduzierung des Schutzes ist in
der Folge immer noch problemlos möglich (zu jedem Monatsersten), während eine
spätere Verbesserung meist nur mit neuer Gesundheitsprüfung möglich ist - das
kann von Nachteil sein.

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Ein Start mit kassenähnlichen Leistungen als Angestellter ist trotzdem denkbar.
Hierbei sollte man jedoch stark darauf achten, dass
eine Verbesserung des Schutzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist.
Dafür kommen besondere Optionen oder Anwartschaften in Frage, die in der Regel
extra kosten. Das können nur wenige Euro sein, oder auch 30 % aus dem
normalen (besseren) Tarif. Je nach Versicherer sind die Lösungen deutlich
verschieden. Ohne eine solche Option könnte man jedoch unter Umständen für
"ewig" im minderwertigen Tarif festgelegt sein, was gerade dann, wenn
man es braucht, sehr nachteilig sein.
Insofern kann ausnahmsweise "stark beginnen, und dann nachlassen" die
richtige Lösung sein. Unterschätzen Sie auch nicht die Wirkung der
Beitragsrückerstattung bei Nichtbeanspruchung. Gerade bei jüngeren Menschen
ist die Wahrscheinlichkeit dafür ja hoch. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte vom
Beitrag, aber die Beitragsrückerstattung gehört dem Angestellten alleine - das
macht dann quasi die Rückerstattung aus dem doppelten Beitrag aus. In aller
Regel hat man davon mehr, als vom niedrigeren Beitrag (bei einer
Selbstbeteiligung).
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 Liegt man noch nicht über der Pflichtgrenze, und ist
dabei jünger als 34 Jahre, kommen kleine Zusatzversicherungen mit besonderer
Umstiegsoption in Frage. Dann kann man später (bis 34) in die
Vollversicherung umsteigen, ohne neue Risikoprüfung. Siehe Weiteres unter
* Optionstarife (unten)
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Auf Eines sollte man immer achten,
was man auch immer für besondere Lösungen wählt: der Versicherer muss solide und
dauerhaft geeignet sein, sonst hilft günstig alleine nichts! Was man einige
Jahre gespart hat, zahlt man in den folgenden Jahrzehnten mehrfach drauf.
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