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  (früher Erziehungsurlaub)

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Erziehungsurlaub
Elternzeit, bzw. Erziehungszeiten (Erziehungsurlaub)
Elternzeit

Elternzeit und Eltergeld ab 1.1.2007

Zum 1.1.2007 ist an die Stelle des Erziehungsgeldes das Elterngeld getreten. Es ist in vielen Punkten vorteilhafter. Es gilt für alle Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren sind.

Die Kernpunkte:
Anspruch:
Besteht, wenn die Eltern nach der Geburt das Kind selbst betreuen und erziehen, und dabei zusammen im selben Haushalt sind. Wohnsitz muss Deutschland sein. Der jeweils Berechtigte darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig sein.

Höhe:
Sie richtet sich nach dem (durchschnittlichen) monatlichen Nettoeinkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes. Es ersetzt 67 % des nach der Geburt wegfallenden Einkommens.

Der Anspruch beträgt mindestens 300,- Euro, maximal bis 1.800,- Euro monatlich.
Bei Mehrlingsgeburten kommen noch je 300,- Euro dazu für jedes weitere Kind

Wenn noch andere kleine Geschwister vorhanden sind, kommen unter Umständen 10 % des Elterngeldes dazu, mindestens jedoch 75,- Euro monatlich.

Zeitraum:
In den ersten 14 Monaten nach der Geburt. Dabei kann 1 Elternteil es für höchstens 12 Monate erhalten. Es können 2 Monate dazukommen, wenn für mindestens diese Zeit auch der Ehepartner Elterngeld beantragt, also dann auch höchstens 30 Stunden pro Woche berufstätig ist. Sollte der Vater die 2 Zusatzmonate nicht aufbringen, wird in diesen beiden Monaten noch der Mindestbetrag von 300,- Euro gezahlt. Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate.

Es sind auch andere Aufteilungen unter den Eltern möglich, jeweils für volle Monate. Auch die Streckung auf die doppelte Zeit (24 bzw. 28 Monate) ist möglich, wobei dann monatlich nur das halbe Elterngeld bezahlt wird. Es ist aber auch möglich, dass beide Eltern gleichzeitig 7 Monate nehmen (in denen bei beiden die Voraussetzungen erfüllt sein müssen). Dann ist das gesamte Elterngeld schon nach 7 Monaten verbraucht.

Auch ein nicht verheirateter Vater des Kindes kann Elterngeld beziehen, sofern die Mutter nichts dagegen einzuwenden hat,

Wo beantragen:
Das Elterngeld kann beantragt werden bei den Elterngeldstellen der Landkreise, in den Gemeindeverwaltungen oder bei der Krankenkasse. Beantragen sollte man es zügig, weil nur für maximal 3 Monate im Nachhinein geleistet wird. Bereits im Antrag muss festgelegt werden, wie die Verteilung der Monate erfolgt; eine Änderung ist nur in Härtefällen möglich (wie Krankheit).

Steuerliche Behandlung:
Aus dem Elterngeld sind keine Steuern oder Abgaben zu zahlen. Es erhöht allerdings die Steuerprogression des anderen Einkommens. Auf dieses ist damit ein höherer Prozentsatz zu zahlen. Bei mittlerem Einkommen kann das die Höhe der Steuern um ca. 1400,- Euro jährlich erhöhen.

Andere Auswirkungen:
Ein gezahltes Mutterschutzgeld wird vom Elterngeld abgezogen, ebenso eine evt. Zahlung des Arbeitgebers in der entsprechenden Zeit.ElterngeldElternzeit

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 Update am 05.08.2008