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Ausgesuchte Angebote privater Krankenversicherungen - kostenlos per Mail. Vergleich der Leistungen: private und gesetzliche Krankenversicherung. |
Eine schwere Entscheidung? |
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 1. Beitragskalkulation nach dem
Durch ein Umlageverfahren sind Versicherer von guten Risiken gezwungen, schwächere Versicherer mit weniger Einnahmen, mehr Alten(Kranken etc. zu stützen (zum Vorteil primär der AOK).
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Die Vorzüge der Privaten Krankenversicherung (PKV) 1.
Beitragskalkulation nach dem Umfangreicher Maßnahmekatalog zur Senkung der
Beiträge im Alter, wie z.B. Limitierung bei Beitragsanpassungen, Beitragssenkungen
speziell für Senioren, Beitragsrückerstattung auch für ältere Versicherte. |
| 2. Leistungen werden vom Gesetzgeber
In engen Grenzen Versuchsprojekte für alternative Leistungen (wenige Kassen). Versuchsprojekte von geringer Beitragsrückerstattung bei Nichtbeanspruchung
laufen. |
2. Leistungen können bedarfsgerecht
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Tendenz
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Tendenz
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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Stand 1.1.2004 |
Private Krankenversicherung (PKV) |
Unterkunft im nahe gelegenen, geeigneten, preisgünstigen Krankenhaus. Wählt der Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes Krankenhaus, können ihm die Mehrkosten in Rechnung gestellt werden. Nur allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer, Belegarzt, diensthabender Arzt). Zuzahlung 10 Euro für 28 Tage pro Jahr. Bei Rehabilitation 10 Euro täglich, unbegrenzt. |
Freie Wahl unter allen öffentlichen und privaten Krankenhäusern. Je nach Tarif
Unterbringung im Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer, freie Arztwahl. |
Behandlung im gesetzlichen Rahmen der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung durch Ärzte mit Kassenzulassung. Pro Quartal 10 Euro Praxisgebühr bei Arzt und Psychotherapeut (außer bei Vorsorge und Schutzimpfungen). Bei Wechsel des Arztes bzw. direktem Besuch des Facharztes (ohne Überweisung) 10 Euro pro Behandlung. |
Behandlung durch alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte, auch ohne Kassenzulassung. Wechsel jederzeit ohne Überweisung möglich (außer bei sogenannten Hausarzt-Tarifen, die es seit neuerem gibt). Keine Praxisgebühr. |
Vorsorgeuntersuchung für Kinder zur Früherkennung von Krankheiten (U1-U8) bis zum 6. Lebensjahr. sowie eine Untersuchung nach Vollendung des 10. Lebensjahr. Nur wenige gezielte Untersuchungen für Erwachsene: Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Zuckerkrankheit ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre; Krebsvorsorge max. 1x jährlich (Frauen ab 20, Männer ab 45 Jahren). Als Vorsorge gegen Darmkrebs wird seit 1.10.2002 mit 55 und 65 Jahren eine Darmspiegelung übernommen. |
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Frühdiagnostik von Krankheiten, bei Erwachsenen und Kindern. Oft auch außerhalb der gesetzlich eingeführten Programme. Auf jeden Fall ohne die dort vorgesehenen Alters- und Zeitgrenzen. Bei medizinischer Notwendigkeit z.T. auch stationär. |
Im Allgemeinen keine Leistung, außer in bestimmten Härtefällen. |
Ambulant ggf. bei Gehunfähigkeit bzw. in Notfällen. Stationär: Meist zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus (z.T. auf 100 km Entfernung begrenzt). |
Keine Leistungen mehr für Sehhilfen. Außer bei schwer sehbehinderten Kindern. Zuzahlung zu Bandagen, Einlagen und Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie 10%, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. |
Ohne tariflich festgelegte Höchstsätze, jedoch keine Luxusausführung; keine Festbeträge. Zuschuss Brillenfassung z.B. 110,- Euro, je nach Gesellschaft. Kontaktlinsen oft wahlweise statt Brille, oder analoger Zuschuss. Eigenbeteiligung bei orthopädischen Schuhen und Rollstühlen üblich. |
Selbstbeteiligung 10 %, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden nicht gezahlt, außer bei Kindern bis 12, Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen und schwerwiegenden Erkrankungen. |
Keine zusätzliche Selbstbeteiligung, Erstattung in tariflich gewählter Höhe. |
10% Eigenbeteiligung der Behandlungskosten, sowie 10 Euro Gebühr je Verordnung. |
Erstattung in tariflich gewählter Höhe, abgesehen von jährlicher Selbstbeteiligung gewöhnlich keine Zuzahlungen.. |
Keine Leistungen. |
Je nach Versicherer und Tarif: Ggf. bis zum Höchstbetrag des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker, z.T. auch für ungewöhnliche Behandlungs- und Diagnostikmethoden. |
Normalübliche Füllungen, meist mit Amalgam. Keine Leistung bzw. geringe Zuschüsse für aufwendige Füllungen wie z.B. Gold, Kunststoff, Keramik. 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal. |
Keine Beschränkung auf einfache Versorgungsformen, Amalgam durch bessere Materialien vermeidbar. Erstattung je nach Tarif bis zu 100 %. |
Leistung auf kassenüblicher Basis: Ohne Vorsorge 50 %, regelm. Vorsorge in letzten 5 Jahren 60 %, 10 Jahre Vorsorge 65 %. Bei hochwertigem Zahnersatz oft nur ca. 30-40 % vom Rechnungsbetrag. Ab 1.1.2005 keine Standardleistung mehr, wird durch einen obligatorischen Zusatztarif abgedeckt, den der Arbeitgeber nicht mitfinanziert. Die genauen Leistungen sind abzuwarten. Es gibt dazu Kooperationen mit der privaten Krankenversicherung. Kieferorthopädie (Zahn- u.
Kieferregulierung): Keine Erstattung für Erwachsene. |
Keine Beschränkung auf einfache Versorgungsformen. Zahntechnische Leistungen in Höhe der tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten. Erstattung in tariflich gewählter Höhe, je nach Tarif meist 75 - 80 %, z.T. bis 90 %. Meist Begrenzungen für Zahnersatz (u. Kieferorthopädie) in den ersten 2 - 3 Jahren, bei manchen Versicherern länger. Kieferorthopädie meist in der Höhe wie für Zahnersatz, meist 75 - 80 %. Z.T. höher. Bei medizinischer Notwendigkeit auch für Erwachsene (z.B. nach Unfall). |
70% des Bruttogehalts, jedoch max. 90% des Nettoeinkommens, bei Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze: Max. 80,50 Euro (2004). A-Nehmer-Anteil zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird abgezogen. Leistungsdauer max. 78 Wochen (bei gleicher Krankheit innerhalb von 3 Jahren). Selbständige können Tagegeld nach 6 oder (meist) 3 Wochen wählen, oder darauf verzichten. Ab 1.1.2006 kostet dies einen Sonderbeitrag von 0,5 % des mtl. Bruttoeinkommens. |
Individuelle Absicherung des monatlichen Bedarfs bis zum vollen Nettoeinkommen. Wegfall A-Geber-Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung zusätzlich abdeckbar. Unbegrenzt, bis zum Eintritt der Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit (dann Übergangszeit von meist 3 Monaten). |