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Ausgesuchte Angebote privater Krankenversicherungen - kostenlos per Mail. Vergleich der Leistungen: private und gesetzliche Krankenversicherung.
 Die Leistungsentwicklung seit 1982
 Der Leistungsunterschied GKV und PKV

Gesetzlich oder Privat?

 Eine schwere Entscheidung?

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

1. Beitragskalkulation nach dem
Umlageverfahren ohne Bildung
einer Rückstellung für das Alter


Abhängigkeit vom demographischen Risiko und weiteren Faktoren wie z.B.
Anzahl der beitragsfrei versicherten Familienmitgliedern.

Die Beiträge für freiwillig Versicherte steigen automatisch mit Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Beitragssätze selbst werden stetig angepasst.

Durch ein Umlageverfahren sind Versicherer von guten Risiken gezwungen, schwächere Versicherer mit weniger Einnahmen, mehr Alten(Kranken etc. zu stützen (zum Vorteil primär der AOK).

Beiträge der freiwillig versicherten Rentner sind auf alle Einkommensarten zu zahlen (bis 1981 waren Sie beitragsfrei versichert). Dies wird voraussichtlich auch auf pflichtversicherte Rentner ausgedehnt.
 


Die Vorzüge der Privaten Krankenversicherung (PKV)

1. Beitragskalkulation nach dem
Kapitaldeckungsverfahren mit Bildung
einer Alterungsrückstellung


Unabhängigkeit vom demographischen Risiko.
Beitragskalkulation erfolgt nach dem Eintrittsalter, Geschlecht, Art und Höhe des Versicherungsschutzes (Tarif).

Die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verträge ist gesetzlich geschützt.

Senkung der Beiträge im Rentenalter durch zusätzliche Zuschreibung zur Alterungsrückstellung (gemäß §12a VAG).

Standard-Tarif für Rentner:
Dieser Tarif wurde den Leistungen der GKV 1994 Jahren den damaligen Leistungen der GKV nachempfunden, und bleibt auch so. Die Leistungen werden also immer noch weit besser sein, als die Leistungen der GKV bis dahin sind (sie werden ja immer weiter reduziert). Der Tarif hat die Garantie, dass
die Beiträge  nicht höher sind als der Höchstbeitrag der GKV!

Dazu muss man 10 Jahre privat versichert sein, und in der Regel 65 sein; liegen Sie unter der aktuellen Versicherungspflicht- Grenze, auch schon mit 55 Jahren.

* 10 % Altersrückstellung zur Beitragsdämpfung im Alter:
Seit 1.1.2000 sind per Gesetz 10 % zusätzliche Beiträge zu erheben, um die Beiträge ab 65 zu dämpfen. Das Ziel ist, Beitragserhöhungen ab 65 zu verhindern,
was unter Sicht der bisherigen Entwicklung realistisch erscheint.

Erhoben werden 10 % für den ambulanten, Zahn- und Krankenhaus-Tarif, bei allen Personen zwischen 21 und 60 Jahren,
(außer Studenten). Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber auch davon die Hälfte, solange der durchschnittliche Höchstsatz der GKV nicht erreicht wird (derzeit 541,65 Euro).

Umfangreicher Maßnahmekatalog zur Senkung der Beiträge im Alter, wie z.B. Limitierung bei Beitragsanpassungen, Beitragssenkungen speziell für Senioren, Beitragsrückerstattung auch für ältere Versicherte.
 

2. Leistungen werden vom Gesetzgeber
vorgeschrieben

einheitliche Leistungskatalog
Gesetzgeber kann diese ändern z.B.
je nach Finanzlage der GKV

Leistungen sind vertraglich garantiert

In engen Grenzen Versuchsprojekte für alternative Leistungen (wenige Kassen).

Versuchsprojekte von geringer Beitragsrückerstattung bei Nichtbeanspruchung laufen.

2. Leistungen können bedarfsgerecht
vereinbart werden

individuelle Vertragsgestaltung ist möglich
hervorragende Leistungen und individuelles Tarifangebot
Die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verträge ist gesetzlich geschützt.
Leistungen sind unabhängig von
gesetzgeberischen Eingriffen

Beitragrückerstattung bei Nichtbeanspruchung möglich.



Tendenz

Grundversorgung
weitere Leistungseinschränkungen
Beitragssteigerungen sind allein aufgrund der demographischen Entwicklung zu erwarten.
kostenpflichtige Versicherung von Familienangehörigen ist absehbar zu erwarten.
Nach seriösen Hochrechnungen sind sehr erhebliche Beitragssteigerungen zu erwarten.


Tendenz

Veränderungen im Leistungsbereich nur durch gezielte Änderungen (Kundenwunsch).
Lediglich die evt. Selbstbeteiligung wird allmählich etwas erhöht (statt einer sonst eventuell höheren Beitragserhöhung).
Maßnahmen zur Bezahlbarkeit der Beiträge im Alter sind umgesetzt.

 




Der Leistungsunterschied
   zwischen der GKV und PKV

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Stand 1.1.2004

Private Krankenversicherung (PKV)

Stationäre Heilbehandlung:
Unterkunft im nahe gelegenen, geeigneten, preisgünstigen Krankenhaus. Wählt der Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes Krankenhaus, können ihm die Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.

Nur allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer, Belegarzt, diensthabender Arzt). Zuzahlung 10 Euro für 28 Tage pro Jahr. Bei Rehabilitation 10 Euro täglich, unbegrenzt.


Freie Wahl unter allen öffentlichen und privaten Krankenhäusern.

Je nach Tarif Unterbringung im Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer, freie Arztwahl.

Gewöhnlich keine Zuzahlung.

Arztbehandlung:
Behandlung im gesetzlichen Rahmen der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung durch Ärzte mit Kassenzulassung. Pro Quartal 10 Euro Praxisgebühr bei Arzt und Psychotherapeut (außer bei Vorsorge und Schutzimpfungen). Bei Wechsel des Arztes bzw. direktem Besuch des Facharztes (ohne Überweisung)  10 Euro pro Behandlung.

Behandlung durch alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte, auch ohne Kassenzulassung.

Wechsel jederzeit ohne Überweisung möglich (außer bei sogenannten Hausarzt-Tarifen, die es seit neuerem gibt). Keine Praxisgebühr.

Vorsorgeuntersuchungen:
Vorsorgeuntersuchung für Kinder zur Früherkennung von Krankheiten (U1-U8) bis zum 6. Lebensjahr. sowie eine Untersuchung nach Vollendung des 10. Lebensjahr.
Nur wenige gezielte Untersuchungen für Erwachsene:
Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Zuckerkrankheit ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre;
Krebsvorsorge max. 1x jährlich
(Frauen ab 20, Männer ab 45 Jahren).

Als Vorsorge gegen Darmkrebs wird seit 1.10.2002 mit 55 und 65 Jahren eine Darmspiegelung übernommen.


Ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Frühdiagnostik von Krankheiten, bei Erwachsenen und Kindern. Oft auch außerhalb der gesetzlich eingeführten Programme.

Auf jeden Fall ohne die dort vorgesehenen Alters- und Zeitgrenzen.
Bei medizinischer Notwendigkeit z.T. auch stationär.
Fahrtkosten:
Im Allgemeinen keine Leistung, außer in bestimmten Härtefällen.

Ambulant ggf. bei Gehunfähigkeit bzw. in Notfällen.
Stationär: Meist zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus (z.T. auf 100 km Entfernung begrenzt).
Hilfsmittel:
Keine Leistungen mehr für Sehhilfen. Außer bei schwer sehbehinderten Kindern. Zuzahlung zu Bandagen, Einlagen und Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie 10%, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro.

Ohne tariflich festgelegte Höchstsätze,   jedoch keine Luxusausführung; keine Festbeträge.  
Zuschuss Brillenfassung z.B. 110,- Euro, je nach Gesellschaft. Kontaktlinsen oft wahlweise statt Brille, oder analoger Zuschuss.
Eigenbeteiligung bei orthopädischen Schuhen und Rollstühlen üblich.
Arznei- und Verbandmittel:
Selbstbeteiligung 10 %, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden nicht gezahlt, außer bei Kindern bis 12, Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen und schwerwiegenden Erkrankungen.

Keine zusätzliche Selbstbeteiligung, Erstattung in tariflich gewählter Höhe.
Heilmittel:
10% Eigenbeteiligung der Behandlungskosten, sowie 10 Euro Gebühr je Verordnung.

Erstattung in tariflich gewählter Höhe, abgesehen von jährlicher Selbstbeteiligung gewöhnlich keine Zuzahlungen..
Heilpraktiker:
Keine Leistungen.
Je nach Versicherer und Tarif:
Ggf. bis zum Höchstbetrag des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker, z.T. auch für ungewöhnliche Behandlungs- und Diagnostikmethoden.
Zahnbehandlung:
Normalübliche Füllungen, meist mit Amalgam. Keine Leistung bzw. geringe Zuschüsse für aufwendige Füllungen wie z.B. Gold, Kunststoff, Keramik. 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal.

Keine Beschränkung auf einfache Versorgungsformen, Amalgam durch bessere Materialien vermeidbar. Erstattung je nach Tarif bis zu 100 %.
Zahnersatz: 
Leistung auf kassenüblicher Basis:
Ohne Vorsorge 50 %, regelm. Vorsorge in letzten 5 Jahren 60 %, 10 Jahre Vorsorge 65 %. Bei hochwertigem Zahnersatz oft nur ca. 30-40 % vom Rechnungsbetrag. 
Ab 1.1.2005 keine Standardleistung mehr, wird durch einen obligatorischen Zusatztarif abgedeckt, den der Arbeitgeber nicht mitfinanziert. Die genauen Leistungen sind abzuwarten. Es gibt dazu Kooperationen mit der privaten Krankenversicherung. 


Kieferorthopädie (Zahn- u. Kieferregulierung): 
80 % Leistung, ab 2.Kind 90 %. Bei erfolgreichem Abschluss Erstattung der Selbstbeteiligung.

Keine Erstattung für Erwachsene.


Keine Beschränkung auf einfache Versorgungsformen. Zahntechnische Leistungen in Höhe der tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten. Erstattung in tariflich gewählter Höhe,
je nach Tarif meist 75 - 80 %, z.T. bis 90 %.

Meist Begrenzungen für Zahnersatz  (u. Kieferorthopädie) in den ersten 2 - 3 Jahren, bei manchen Versicherern länger.

Kieferorthopädie meist in der Höhe wie für Zahnersatz, meist 75 - 80 %. Z.T. höher.

Bei medizinischer Notwendigkeit auch für Erwachsene (z.B. nach Unfall).


nach oben
Krankentagegeld:
70% des Bruttogehalts, jedoch max. 90% des Nettoeinkommens, bei Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze: Max. 80,50 Euro (2004). 
A-Nehmer-Anteil zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird abgezogen. 
Leistungsdauer max. 78 Wochen (bei gleicher Krankheit innerhalb von 3 Jahren). Selbständige können Tagegeld nach 6 oder (meist) 3 Wochen wählen, oder darauf verzichten. 
Ab 1.1.2006 kostet dies einen Sonderbeitrag von 0,5 % des mtl. Bruttoeinkommens.

Individuelle Absicherung des monatlichen Bedarfs bis zum vollen Nettoeinkommen.

Wegfall A-Geber-Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung zusätzlich abdeckbar.

Unbegrenzt, bis zum Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (dann Übergangszeit von meist 3 Monaten).

Selbständige können Tagegeld ab dem 4.Tag, 8.Tag, 15., 22., 29., 43.Tag etc. versichern,  nach Bedarf. Angestellte ab 43.Tag oder später, je nach Bedarf.




Leistungsentwicklung
Leistungsentwicklung
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
  1982 +1984 Minderung der Zahnersatzleistungen. keine Leistungsveränderung, unveränderte  Leistungen
  Erhöhung der Zuzahlungen für Arznei-, Heil-  und Hilfsmittel.
  Einführung des Eigenanteils bei Kranken- 
hausaufenthalten.
  Umfassendere Beitragsbemessung (z.B. 
einschl. Weihnachtsgeld).
  1989 Gesundheitsreformgesetz per 1.1.1989 keine Leistungsveränderung, unveränderte  Leistungen
  Einführung von Festbeträgen und Erhöhung 
der Zuzahlungen für Arzneimittel ohne 
Festbetrag.
  Zuschuss für Brillengestelle 20 DM, Gläser 
nur bei Änderung um mind. 0,5 Dioptrien.
  Zahnersatz Kürzung auf 40% bis max. 65%  
(bei regelmäßiger Prophylaxe = Bonusheft).
  Sterbegeld wird für Neumitglieder gestrichen,   Bestand Kürzung.
  Keine Leistungen mehr für Fahrtkosten zur 
ambulanten Behandlung, nur Rettungs-
fahrten, zur stationären Behandlung 20 DM
Eigenanteil.
  Keine Erstattung von ausländischen 
Arztrechnungen.
  1993 Gesundheitsreform per 1.1.1993 keine Leistungsveränderung, unveränderte  Leistungen
  Zuzahlung von Arznei- und Verbandmitteln
werden preisbezogen:
bis   30 DM = 3 DM,
bis   50 DM = 5 DM,
über 50 DM = 7 DM.
  Erhöhung der Zuzahlung bei 
Krankenhausaufenthalt auf 11 DM/Tag
bis 14 Tage.
  Keine Leistung für Kieferorthopädie für 
Erwachsene
  Keine Leistung für aus GKV-Sicht 
zahnmedizinisch umstrittene und unnötig 
aufwendige prothetische Leistungen (z.B. 
Brücke nur noch zum Ersatz von bis zu 3 
Zähnen)
  1994 Zuzahlung zu Arznei- Verbandsmitteln wird  
packungsgrößenbezogen:
kleine Packung=4 DM, mittlere Packung
= 6 DM, große Packung =8 DM.
keine Leistungsveränderung, unveränderte  Leistungen
  Erhöhungen der Zuzahlung bei 
Krankenhausaufenthalt auf 12 DM/Tag 
bis 14 Tage.
  1997 Beitragsentlastungsgesetz per 1.1.1997 keine Leistungsveränderung, unveränderte  Leistungen
  Erhöhung der Zuzahlung zu Arznei und 
Verbandmitteln auf:
kleine Packung=4 DM, mittlere Packung=
6 DM, große Packung=8 DM
  Kein Zuschuss mehr zu Brillengestellen.
  .
  Kürzung d Krankentagegeldes auf 70% des 
Brutto bis max. 90% vom Nettoeinkommen
  Keine Zahnersatzleistungen mehr für Kinder 
und Jugendliche, die nach dem 31.12.1978 
geboren sind (außer z.B. Unfällen). - Später 
wieder aufgehoben. -
  1997 1. und 2. NOG per 1.7.1997 keine Leistungsveränderung, unveränderte  Leistungen
  Erhöhung der Zuzahlungen bei Arzneimitteln 
je nach Packungsgröße:
9 DM, 11 DM oder 13 DM,
Krankenhausaufenthalt 17 DM (West) 
bzw. 14 DM (Ost),
Verbandmittel 9 DM, Fahrtkosten 25 DM,
Heilmittel 15%, kleine Hilfsmittel 20%.
  Weitere Erhöhung der Zuzahlungen 
individuell je Krankenkasse bei Erhöhung  
des Beitragssatzes (+ 0,1 Prozentpunkt 
Beitragssatz = + 1 DM bzw. 1 % Punkt  
Erhöhung der Zuzahlungen).
  Zuzahlungsbeiträge werden ab 1.7.1999 
entsprechend der Entwicklung der 
Bezugsgröße angepasst.
 


2004



2005


2006

Einführung eines Festzuschusses und 
Kostenerstattung für Zahnersatz, bis  
dahin Kürzung des Kassenzuschusses  
um 5 Prozentpunkte.

Erhöhung der Zuzahlung in vielen Bereichen auf 10 %, zwischen 5 und 10 Euro. Einführung von Praxisgebühren. Streichung von Leistungen für Sehhilfen, und von nicht verordnungspflichtigen Medikamenten.  

Bereits festgeschriebene künftige Änderungen:

Zahnersatz wird als Standardleistung entnommen. Kostet eigenen Beitrag, ohne Arbeitgeberbeteiligung.

Das Krankentagegeld kostet einen Sonderbeitrag von 0,5%.

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Die Problematik für die Zukunft der 
GKV-Versicherten ist klar:
Es gibt in der gesetzlichen Kranken-
versicherung keine Leistungsstabilität. 

keine Leistungsveränderung, unveränderte  Leistungen

 

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