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PKV als Familie

In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag, einen "Familienbeitrag" gibt
es nicht.

Die günstigste Absicherung für Kinder, mit Mehrbett-Zimmer, Zahntarif und geringer
Selbstbeteiligung, kostet ab 80,- Euro.

Ist ein Elternteil in der in der privaten Krankenversicherung versichert, sind die Kinder
beim Höherverdienenden (Bruttoeinkommen) zuzurechnen.
Kinder kosten dann immer eigenen Beitrag.
In der privaten Krankenversicherung (PKV)
oder der gesetzlichen Krankenkasse (GKV).

Ist der Höherverdiener in der PKV, ist die PKV in der Regel auch für die Kinder
sinnvoll. Nur in dem speziellen Fall von einem hohen Risikozuschlag (oder wenn es nicht
versicherbar ist), macht es Sinn, ein Kind gegen eigenen Beitrag in der GKV zu lassen (ca.
142, - Euro).

Ausnahme: Ein Elternteil ist selbständig (und privat versichert),
liegt jedoch dabei unter der aktuellen Versicherungspflicht-Grenze. In diesem Fall, und
solange das so ist, können Kinder beim anderen Elternteil kostenlos in der GKV
mitversichert sein, sofern dieser dort ein eigenes, versicherungs- pflichtiges Einkommen
(über 400,- Euro) hat.

Arbeitgeber-Zuschuß:
Der Arbeitgeber zahlt für die Familienmit- glieder mit, die im Falle einer Versicherung in
der GKV dort kostenlos mitversichert gewesen wären. Der Höchstbeitrag des
Arbeitgebers (inkl. Pflegepflicht) liegt bei 290,00 Euro. Sind über 580,00 Euro
Gesamtbeitrag zu zahlen, muß der Arbeit- nehmer den überschreitenden Teil alleine
zahlen. Übrigens kann sich der Arbeitgeber-Zuschuß dabei auch auf mehrere Versicherer
beziehen.

Elternzeit (früher Erziehungsurlaub):
War die Frau bis zum Eintritt in den Erziehungsurlaub pflichtversichert, ist sie für die
Dauer des Erziehungsurlaubs bzw. Elternzeit beitragsfrei in der gesetzlichen
Krankenversicherung abgesichert, also für bis zu 3 Jahre.

Schließt sich das 2.Kind an, verlängert sich diese kostenlose Versicherungszeit
entsprechend.

Dieser Aspekt kann die PKV für den Mann sinnvoll machen. Besonders, wenn die Frau
vermutlich bald oder direkt nach dem Erziehungsurlaub wieder einer Tätigkeit mit mehr als
derzeit 400.- Euro Einkommen nachgeht. In der Mehrzahl der Fälle ist das so.

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Ist die Frau jedoch freiwillig in der GKV, der Mann aber privat versichert,
muß die Frau auch im Erziehungsurlaub von Anfang an eigenen Beitrag zahlen.
Dies sind in der Regel um 350,- Euro. Vorsicht, wenn der Mann sehr viel
verdient: Immer öfter erheben die GKV den halben Beitragssatz aus dem vollen
Einkommen des Mannes. Der Beitrag kann dann wesentlich höher werden! Bei 8.476,- Euro
brutto des Mannes wird auch für die Frau der Höchstsatz fällig, also bis zu ca. 640,-
Euro monatlich (incl. Pflegepflichtversicherung).
Aus dieser Sicht kann es sich lohnen, daß die Frau (ebenfalls) in die PKV wechselt.
Wichtig: Eine privat versicherte Frau hat nicht mehr die Möglichkeit, in die
kostenlose Familienversicherung des Mannes aufge- nommen zu werden, wenn Sie die in den
Erziehungsurlaub geht.
Kinder mit Einkommen:
Kinder fallen bei Eintritt in die Berufsaus- bildung (mit Einkommen) aus der PKV der
Eltern heraus und sind dann wieder ver- sicherungspflichtig.
Studenten:
Dies gilt auch für Studenten, wobei diese allerdings bis 25 Jahre auch über die
Eltern in der GKV kostenlos mitversichert sind.
Der Studentenbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit
rund 78,00 Euro. In der PKV wären es um die 95,- Euro für Männer, und 140,- Euro für Frauen.
Die GKV hilft also hier sparen, auch wenn das Kind bis dahin in der PKV der Eltern dabei war.
Tip:
Wenn bereits ältere Kinder vorhanden sind, die in absehbarer Zeit als Auszubildende(r)
oder Student(in) eigenständig (günstig) versichert werden könnten, sollte der
Höherverdiener so früh wie möglich in die PKV wechseln, und in der Regel NICHT
abwarten, bis die Kinder herauswachsen.
Grund: Pro Jahr höherem Eintrittsalter steigt der Monatsbeitrag dauerhaft um ca. 10,
bis 12,- Euro. Das kann sich langfristig relativ teuer auswirken.
Fazit: Langfristig rechnet sich die PKV meist auch mit 1-2 Kindern, sofern voraussichtlich
davon ausgegangen werden kann, daß die Frau ausserhalb des Erziehungsurlaubes ebenfalls
berufstätig ist. |