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Kindernachversicherung / Einschluß des Kindes ab Geburt
 

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Wenn mindestens ein Elternteil privat versichert ist, stellt die Aufnahme eines neugeborenes Kind in die private Krankenversicherung kein Problem dar und ist rückwirkend ab Geburt möglich, sofern innerhalb 8 Wochen nach Geburt beantragt.
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Die Versicherungsbedingungen sagen genauer dazu: Wenn Vater oder Mutter seit mindestens 3 Monaten bei der entsprechenden privaten Krankenversicherung sind (gesehen ab Geburt), kann die Aufnahme des Kindes innerhalb von 2 Monaten nach Geburt rückwirkend beantragt werden. Das Kind wird dann ab Geburt aufgenommen, mit allen Folgen. Der Beginn ist dann entweder der 1. des Geburtsmonats, oder bei einigen Versicherern auch tagesgenau möglich.
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Vorteile der Kindernachversicherung: Es gibt keine Gesundheitsprüfung (es sind auch keine Angaben zur Gesundheit nötig) und die Kosten werden rückwirkend ab Geburt übernommen. Selbst wenn das Kind je ernsthaft krank wäre, gilt das so.
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In der Regel ist es die sinnvollste Lösung, ein neugeborendes Kind bei der privaten Krankenversicherung anzumelden, bei der die Mutter oder der Vater bereits versichert ist.
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Natürlich könnte auch ein anderer Versicherer gewählt werden, aber dann gibt es eine Gesundheitsprüfung (oft anhand der bisherigen Vorsorgeuntersuchungen, der sogenannten U-Untersuchungen). Beginn kann in diesem Falle immer nur der 1. eines Monats sein. Kosten, die vor der Annahme des Antrags erfolgten, können nicht rückwirkend übernommen werden.
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Dies gilt selbst dann, wenn der Beginn auf den 1. des laufenden Monats verlegt wird (z.B. Antragstellung am 11.5. mit Beginn 1.5.). Die rückwirkende Beginnsetzung auf den 1.5. ist zulässig, aber Kosten werden alle dennoch erst ab der Annahmedatum des Antrages übernommen, (das könnte beispielsweise zum 13.5. erfolgt sein). Mann könnte also erst nach Annahme des Antrages zum Kinderarzt gehen, ein Medikament verordnen lassen etc., und die Erstattung der Kosten durch den Versicherer erhalten.
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Hat das Kind bei Geburt irgendein gesundheitliches Problem, z.B. Gelbsucht, ein Sichelfüßchen etc., kommt nur der private Versicherer von Vater oder Mutter in Frage.
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Wenn man auf die Dauer mit der Absicherung nicht zufrieden ist, kann man noch später einen Wechsel in Betracht ziehen (z.B. bei einer Beitragserhöhung des Versicherers). Wenn gesundheitlich zum Zeitpunkt des Wechsels nichts dagegen spricht, gibt es dabei keine Nachteile. Man ist bei der Auswahl allerdings auf Versicherer begrenzt, die Kinder allein auch annehmen (das machen nicht alle). Oft gibt es dabei auch bestimmte Regeln, wie: das Kind muß älter als 1 Jahr sein - oder 4 Jahre - 8 Jahre, je nachdem.
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Beratung durch den Fachmann dazu kann sich lohnen - entweder wenn das Kind bei Geburt völlig gesund ist, oder dann eben etwas später, wenn eine Kündigung möglich ist.
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 Update am 05.08.2008