Die private Krankenversicherung über verschiedene Lebensstationen hinweg
In die private Krankenversicherung kann man schon früh kommen durch eine Zusatzversicherung, die z.B. die Eltern als Kind oder Jugendlicher für einen abgeschlossen haben. Dabei kann es sich um eine Zusatzversicherung für das Krankenhaus, für den ambulanten Behandlungsbereich, oder um eine Zahnzusatzversicherung handeln. Dann hat man jedenfalls relevant bessere Leistungen, als in der recht einheitlichen gesetzlichen Kasse.
Solange man allerdings nur als Kind, als Jugendlicher, als Student versichert ist, werden noch keine Altersrückstellungen aufgebaut. Daher gibt es noch keine Werte, die z.B. in eine spätere Vollversicherung übernommen werden könnten. Kommt man dann in die Erwachsenenstufen (und ist kein Student), wird man in diese Stufe umgestellt, und es gelten einfach die neuen Beiträge. Es ist im Beitrag so, wie wenn man noch nicht dort gewesen wäre. Erst in den normaler Erwachsenenstufen werden die Altersrückstellungen aufgebaut. Das kostet auch mehr Beitrag, sichert aber Vorteile, die man später angerechnet bekommt. Je nachdem, was man später vorhat, sollte man die vorhandene Zusatzversicherung nicht einfach aufgeben, sondern sie besser darauf einstellen, worauf man Wert legt. Als Berufstätiger ist man dann ja in der obligatorischen gesetzlichen Krankenkasse. Die Zusatzversicherung kann einen weiterhin begleiten. Sollte man später die Voraussetzung erfüllen, in die private Vollversicherung zu können (also aus der gesetzlichen Kasse herauszukönnen), kann man dann Gutschriften aufgrund der bisherigen Tarife erhalten. Das macht die Vollversicherung günstiger. Für die neuen Tarife gelten allerdings auch die neuen Beiträge, nur werden die seitherigen Gutschriften als Rabatt abgezogen.
Die private Vollversicherung kann man in der Folge beim eigenen Versicherer umgestalten, wie es für einen selbst sinnvoll ist. Man kann z.B. als Angestellter hochwertigen Schutz wählen, weil der Arbeitgeber ja ohnehin die Hälfte vom Beitrag zahlt. Also muss man nicht besonders sparsam sein. Steigen im Laufe der Zeit die Beiträge, und man will sie reduzieren, kann man dazu auch den Versicherungsschutz reduzieren. Dafür bietet sich die Erhöhung der Selbstbeteiligung an, bzw. überhaupt die Hereinnahme einer solchen, wenn man bisher keine hatte. Oder man stellt auf die normale Pflegeklasse im Krankenhaus um. Durch beides lassen sich ca. 50,- Beitrag sparen. Man kann auch den Zahnbereich niedriger nehmen, jedoch ist der Beitragsvorteil relativ gering (ca. 10,- bis 20,- Euro). Man kann insgesamt auf anders gestaltete Tarife übergehen, wie z.B. solche mit dem sogenannten Hausarztprinzip (immer über den Hausarzt zum Facharzt gehen). Oder man stellt auf günstige Einsteigertarife um, mit ähnlichen Leistungen wie in der gesetzlichen Kasse (wobei es einige Vorteile im Vergleich dazu immer noch gibt). Dadurch kann man den Beitrag um ca. 100,- bis 150,- Euro senken. Üblicherweise würde man den Versicherungsschutz als Angestellter aber eher nicht allzu stark abspecken, denn man hat ja nur den halben Beitragsvorteil für sich, und der Arbeitgeber spart mit. Anders natürlich bei geänderter Familiensituation: Hat man Kinder mitzuversichern, bzw. diese beim Arbeitgeberzuschuss mitzurechnen, können natürlich Reduzierungen sinnvoll sein. Oder die Frau ist eine Zeitlang nicht berufstätig, und man muss deswegen Beitrag einsparen. Das kommt meistens erst außerhalb der Elternzeit in Betracht, denn versicherungspflichtige Frauen sind in der Elternzeit kostenlos in der Kasse versichert (die Kinder nicht). In diesen Zeiten erhöhter Anforderung sind Reduzierungen des Schutzes ein sinnvolles Thema. Ist später die Frau wieder berufstätig, könnte man den Schutz auch wieder erhöhen. Dazu ist dann allerdings in der Regel eine erneute Risikoprüfung nötig.
Macht man sich selbständig, ist es auch in der Regel sinnvoll, den Versicherungsschutz auf diese neue Situation einzustellen. Höhere Selbstbeteiligung, Umstellung auf die sparsamen Einsteiger-Tarife (Existenzgründer-Tarife) sind die üblichen Maßnahmen. Daneben auch die Umstellung des Tagegeldes (früher gewünscht, andere Höhe etc.). Hat man sich als Selbständiger gut etabliert, will man evt. aus den Einsteiger-Tarifen (wieder) in hochwertige Tarife umstellen. Falls gesundheitlich alles in Ordnung ist, kann man das jederzeit tun. Ansonsten haben viele Einsteiger-Modelle die Option, später zu festgelegten Zeitpunkten auch ohne Gesundheitsprüfung in (bestimmte) bessere Tarife umzustellen. Auch auf die sonst üblichen Wartezeiten für die Mehrleistungen wird hierbei vom Versicherer in der Regel verzichtet. Die Zeitpunkte für die Umstellungsoption sind je nach Versicherer unterschiedlich, wie z.B. 3 Jahre nach Beginn, 4 Jahre, oder sogar 12 Jahre nach Beginn (jedoch nicht höher als ein bestimmtes Alter, wie z.B. 45 Jahre). Manche Versicherer bieten 2 Optionszeitpunkte zur Wahl an (man kann sie aber nur 1x nutzen). Oder z.B. alle 5 vollendeten "runden" Lebensjahre) bis max. 50 Jahre. Meistens gilt eine Option jedoch nicht für das Tagegeld. Will man dieses also erhöhen (z.B. auch eine frühere Leistung als bisher), gibt es eine neue Risikoprüfung, und es sind aktuelle Gesundheitsangaben dazu zu machen.
Lässt man sich aus der Selbständigkeit heraus anstellen, fällt man leider gemäß geltendem Recht in jedem Fall in die gesetzliche Krankenversicherung. Selbst dann, wenn man schon von Anfang an über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, muss man dies erstmal 3 Jahre lang erfüllen, ehe man wieder in der PKV sein kann. Um die alten Rechte nicht zu verlieren (Eintrittsalter, Altersrückstellungen, Staffelungen im Zahnbereich etc.) hat man die Wahl, die Vollversicherung in eine Anwartschaft umstellen. Dann zahlt man nur einen Bruchteil des Beitrags weiter, und behält den Vertrag bei, statt ihn wegen der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kassen zu beenden. Was davon zweckmäßiger ist, sollte im Einzelfall eingeschätzt werden.
Es gibt auch eher besondere Lebenssituationen, welche die Umstellung des Versicherungsschutzes verlangen, wie z.B. der Wechsel von Beamten in die Selbständigkeit, oder umgekehrt. Oder der Wechsel einen privat versicherten Angestellten ins Beamtenverhältnis. Auch darauf kann man entsprechend reagieren, und nach Bedarf umgestalten.
Im Rentenalter können ebenfalls Umstellungen in Frage kommen. Z.B. weil es bei den Angestellten dann keinen Arbeitgeberzuschuss mehr gibt. Die üblichen Überlegungen sind eine deutliche Erhöhung der Selbstbeteiligung, die sich dann rechnen kann. Der Verzicht auf bessere Krankenhausleistungen (wenn es wegen der Kosten sein muss - an sich ist die Wahrscheinlichkeit, die besseren Leistungen dann auch zu nutzen, eher höher). Das Tagegeld entfällt ja ohnehin, wenn man nicht mehr berufstätig ist. Auch eine Umstellung in abgespeckte, kassenähnliche Tarife kann eine Betrachtung wert sein. Das alles natürlich möglichst beim selben Versicherer, wenn es sich irgendwie rechnet. Damit einem die bisherigen Werte angerechnet werden können. In der Regel ist das zweckmäßiger, als den Versicherer nochmal zu wechseln; in extremen Situationen kann selbst das noch Sinn machen. Als letzte Alternative bleibt noch, in den Basistarif umzustellen, womit auch erreicht wird, dass der Beitrag nicht höher ist als der Höchstsatz der gesetzlichen Kasse. Andere Tarife können auch darüber liegen. Die Übernahme der bisherigen Altersrückstellungen senkt auch den Beitrag für den Basistarif.
Die private Krankenversicherung kann einen unter Umständen das ganze Leben begleiten, und kann je nach Lebenssituation passend gestaltet werden. Für einen gewissenhaften Betreuer gibt es also immer wieder daran zu tun, und der Kunde sollte auch nach entsprechender Hilfe verlangen..
Update: 09.04.2009