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 THEMA DES MONATS : LEBENSVERSICHERUNG
Anbieter
Lebensversicherungen können nur von speziellen Versicherungsunternehmen, den
Lebensversicherern, angeboten werden. Dazu wird ein Versicherungsvertrag
zwischen dem Lebensversicherer und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen. Als
Besonderheit des Lebensversicherungsvertrags ist das Bezugsrecht anzusehen, das
regelt, welche Person(en) die Todes- und Erlebensfallleistungen aus dem
Versicherungsvertrag erhalten.
Arten der Lebensversicherung
Die Vielfalt von Lebensversicherungen lässt sich in vier große Gruppen
einteilen: Risikolebensversicherung Kapitallebensversicherung Fondsgebundene
Lebensversicherung Rentenversicherung
Die (private) Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung zu rechnen, da
sie grundsätzlich auch auf Basis der Lebenserwartung der versicherten Person
kalkuliert wird. Sie ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen
Rentenversicherung. Daneben werden zahlreiche Zusatzversicherungen angeboten.
Die bedeutendste ist dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die
versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten.
Anwendungsbeispiele sind:
Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen Sicherung von
Verbindlichkeiten Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z.B.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
Die Risikolebensversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Am häufigsten
ist die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme und die
Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme zu finden.
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird meist zu
Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die
Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab, wie das
Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in
Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte
Restschuldversicherung angeboten.
Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risikolebensversicherung auf verbundene
Leben. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung gibt es mehrere versicherte
Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer
versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Die
Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen
Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z.B. Geschäftspartner,
(Ehe-)Paare ohne Kinder).
Der Beitrag (Versicherungsprämie) der Risikolebensversicherung ist abhängig
vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum
Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit
(Versicherungsdauer) der Versicherung.
Auch bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer Überschüsse
zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Im Gegensatz zur Kapitallebens-
oder zur Rentenversicherung spielen allerdings Zinsüberschüsse aus
Kapitalanlagen dabei eine unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um Risikoüberschüsse
und Kostenüberschüsse. Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer
weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als
kalkuliert. Diese Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer entweder als
Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung. Beim Todesfallbonus wird die
Versicherungssumme durch die erzielten Überschüsse erhöht. Tritt der
Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie beim Lebensversicherer. Bei der
Beitragsverrechnung werden die Überschüsse sofort mit der kalkulierten
Versicherungsprämie verrechnet, so dass sich ein reduzierter Zahlbeitrag
ergibt. Der kalkulierte Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder
Tarifbeitrag, der um Überschüsse reduzierte Beitrag als Nettobeitrag
bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht
ein, werden keine weiteren Leistungen fällig.
Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, die erzielten Überschüsse
verzinslich anzusammeln und mit der Todesfallleistung oder beim Ablauf der
Versicherungsdauer auszuzahlen. Diese Variante wird heute kaum noch angeboten
und ist überwiegend noch bei Risikolebensversicherungen anzutreffen, die bis
etwa 1980 abgeschlossen wurden.
Obwohl Risikolebensversicherungen keinen Sparanteil haben, kann es bei einer
vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags zu einer Kapitalauszahlung
kommen. Dies liegt daran, dass der Lebensversicherer zur Deckung des Risikos aus
dem Risikoanteil der Versicherungsprämie eine Deckungsrückstellung bildet, aus
der sich abhängig von der Tarifgestaltung ein Rückkaufswert ergeben kann.
Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung vereint Todesfallabsicherung und Sparanlage. Dies
sollte man allerdings auf jeden Fall vermeiden. Durch eine
Risikolebensversicherung und flexible Altervorsorge gibt es viel sinnvollere
Alternativen. Leider wird die Kapitallebensversicherung von
Versicherungsvermittler am ehesten angeboten, da es hier die höchste Provision
oder Courtage von den Versicherungsgesellschaften gibt. Sie zahlt bei Tod der
versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (mindestens die
Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten für den Todesfall. Erlebt die
versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer, wird die
Erlebensfallleistung an die Bezugsberechtigten für den Erlebensfall (meist der
Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Das Bezugsrecht kann durch den
Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.
Die Kapitallebensversicherung ist vor allem eine in Deutschland weit verbreitete
Form der Geldanlage (Leider), deren Attraktivität auf steuerlichen Vorteilen
(noch, Änderung für 2005 in Deutschland geplant), vergleichsweise hohen
Zinsgarantien und hohen Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler
beruht. Bei Vertragsbeginnen ab dem 1. Januar 2005 sind Auszahlungen von
Lebensversicherungen nicht mehr steuerfrei. Dies wird die Attraktivität dieser
Produkte sicherlich mindern. Bestimmte Rentenversicherungen sind weiterhin
steuerlich begünstigt: Riester-Rente und Rürup-Rente. Siehe auch
Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabenabzug. In Österreich wird die
Kapitallebensversicherung (wie auch die fondsgebundene Lebensversicherung) als
Ab- und Erlebensversicherung bezeichnet.
Die Kapitallebensversicherung hat mehrere typische Anwendungen:
Kapitalanlage, Sparprodukt (ganz allgemein oder für einen konkreten Zweck, z.B.
die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung) Kombinationsprodukt
zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau (meist mit dem Ziel
Altersvorsorge) Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit
Immobilienfinanzierungen Rückdeckung von Verbindlichkeiten aus der
betrieblichen Altersvorsorge (Rückdeckungsversicherung) Deckung von Kosten und
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z.B. Erbschaftsteuer
(Erbschaftsteuerversicherung), zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im
Rahmen einer Erbschaftsplanung (Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung
der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung) Will man die
Kapitallebensversicherung in verschiedene Ausprägungen und Gruppen unterteilen,
so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen und Tarifen zu trennen.
Tariftechnisch gehören beispielsweise die Erbschaftsteuer-, die Vermögensnachfolge-
und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Tarifgruppe und unterscheiden sich
bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor diesem Hintergrund
ergibt sich folgende tariftechnische Unterteilung:
Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auch als gemischte
Lebensversicherung bekannt (klassische Kapitallebensversicherung) Sowohl der
Todesfall als auch der Erlebensfall stellen ein Versicherungsfall dar und führen
zu Leistungen. Bei diesen Tarifen kann meist auch ohne den Abschluss einer
entsprechenden Zusatzversicherung der Todesfallschutz erhöht werden.
Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (z.B.
Sterbegeldversicherung) Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung
endet mit einem bestimmten Alter (z.B. 80 Jahren). Danach bleibt die
Lebensversicherung beitragsfrei bestehen bis die versicherte Person stirbt.
Manche Tarife bieten die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer eine
Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die Lebensversicherung beendet wird oder
mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt.
Kapitalversicherung auf zwei verbundene Leben Bei dieser Variante gibt es zwei
versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal beim Tod einer
versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig.
Termfix-Versicherung (z.B. Ausbildungsversicherung) Bei der Termfix-Versicherung
wird die Versicherungsleistung zu einem vorbestimmten Termin (Ende der
Versicherungsdauer) fällig - unabhängig davon, ob die versicherte Person
diesen Termin erlebt. Tritt der Versicherungsfall ein, entfällt die
Beitragszahlungspflicht, die Versicherungsleistung wird aber erst zum Ablauf fällig.
Optionstarife Diese Rubrik ist ein Sammelbecken für alle Gestaltungsvarianten,
die sich nicht in die o.g. Unterteilung einordnen lassen. Möglich sind z.B.
reduzierte Todesfallleistungen, Anpassungsoptionen während der Laufzeit oder
verschiedene Ablaufoptionen.
Gemeinsamkeiten
Neben der Kapitalanlage und den Überschusssystemen ist es insbesondere die
kalkulatorische Grundidee, die allen Kapitallebensversicherungen gemein ist:
Beitrag abzüglich Kosten über die Laufzeit (bei der Kapitalversicherung mit
lebenslangem Todesfallschutz die Beitragszahlungsdauer) verzinst mit dem
Rechnungszins ergibt die Versicherungssumme. Der Teil der Ablaufleistung der die
Versicherungssumme übersteigt, entspricht somit der Überschussbeteiligung der
Kapitallebensversicherung.
Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den so
genannten Rückkaufswert. Dieser entspricht nicht dem tatsächlichen
Vertragswert zum Kündigungstermin (garantiertes Deckungskapital zum Kündigungstermin
zzgl. bereits zugeteilte Überschüsse) sondern ist um Stornoabschläge wie z.B.
durch die Provision oder Courtage vermindert. Die Stornoabschläge sind u.a.
auch darin begründet, dass der Lebensversicherer für diese Fälle Anlagen höherer
Liquidität und entsprechend geringerer Rendite vorhalten muss und daher die
angestrebte Fristentransformation nicht idealtypisch realisieren kann. In der
Praxis werden diese Leistungen zwar in der Regel aus aktuellen Zahlungsströmen
bedient, da dieses Kapital aber dann nicht für Neuanlagen zur Verfügung steht,
ist der Schaden kalkulatorisch dennoch entstanden.
Kapitalanlage
Der Lebensversicherer muss sehr genau sein Gesellschaftskapital vom
Vertragskapital seiner Kunden trennen. Das Vertragskapital befindet dazu
bilanztechnisch im so genannten Deckungsstock. Die Kapitalanlagen des
Deckungsstocks sind durch das Gesetz über die Beaufsichtigung der
Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG) streng
reglementiert. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Grundsätzlich darf ein
Lebensversicherer in jede gängige Kapitalanlage investieren (z.B. Immobilien,
Aktien, festverzinsliche Wertpapiere). Allerdings hat er dabei zahlreiche
Auflagen hinsichtlich der Diversifikation und den Anteilen einzelner
Anlageformen am Deckungsstock zu beachten. So darf grundsätzlich nicht mehr als
35% des Deckungsstocks in Aktien investiert sein. Darüber hinaus wird aus der
Relation der Eigenmittel des Lebensversicherers zu dem nach Anlagerisiko
gewichteten Kapital des Deckungsstocks die so genannte Solvabilitätsquote
ermittelt. Da sich diese in einer bestimmten Spanne bewegen muss, kann nur ein
kapitalstarker Lebensversicherer auch in riskantere Anlageformen investieren.
Siehe auch: Kapitalanlagerestriktionen
Überschüsse
Neben den bei der Risikolebensversicherung bereits beschriebenen Risiko- und
Kostenüberschüssen - die für den Ertrag einer Kapitallebensversicherung eine
untergeordnete Bedeutung haben - gibt es bei der Kapitallebensversicherung die
so genannten Zinsüberschüsse. Dabei handelt es sich um Kapitalerträge des
Lebensversicherers, die über den Rechnungszins hinaus gehen. Diese muss der
Lebensversicherer zu mindestens 90% den einzelnen Verträgen gutschreiben.
Tariftechnisch gibt es zahlreiche Modelle zur Umsetzung dieser Vorgabe. Sie
unterscheiden sich nicht nur danach, wann die Überschüsse dem einzelnen
Vertrag zugeteilt werden (so werden Schlussüberschussanteile erst bei Ablauf
zugeteilt und verbleiben bei einer vorzeitigen Kündigung beim
Lebensversicherer), sondern auch wie sie dann konkret verwendet werden (so gibt
es Tarife, bei denen die Zinsüberschüsse in einem vom Versicherungsnehmer
ausgewählten Investmentfonds angelegt werden).
Fondsgebundene Lebensversicherung
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist der Kapitallebensversicherung in
vielen Punkten ähnlich. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die in
den Beiträgen enthaltenen Sparanteile nicht in den Deckungsstock des
Lebensversicherers, sondern in Investmentfonds investiert werden. Im Rahmen der
mit dem Tarif verbundenen Investmentfonds kann der Versicherungsnehmer meist
einen oder mehrere Investmentfonds selbst auswählen, wobei er die Auswahl während
der Versicherungsdauer in der Regel ändern kann. Abhängig von den gewählten
Investmentfonds kann die fondsgebundene Lebensversicherung hoch spekulativ sein,
sie kann aber auch risikoärmer sein als die Kapitallebensversicherung.
Da keine Investition in den Deckungsstock erfolgt, kommt auch der Rechnungszins
als Garantiezins nicht zur Anwendung. Eine Mindestverzinsung gibt es daher bei
der fondsgebundenen Lebensversicherung nicht, selbst der Verlust des gesamten
eingesetzten Kapitals ist theoretisch möglich.
Da der Rechnungszins bei der Kalkulation der Erlebensfallleistung nicht zum
Tragen kommt, wird die Versicherungssumme als Anteil der Summe aller planmäßig
während der gesamten Versicherungsdauer zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme)
definiert.
Anfallende Risiko- und Kostenüberschüsse werden überwiegend auch in
Fondsanteile investiert, wobei andere Modelle (z.B. verzinsliche Ansammlung)
vereinzelt auch angeboten werden. Ein Problem der fondsgebundenen
Lebensversicherung ist das Ablauftiming. Für den Versicherungsnehmer wäre es
äußerst ärgerlich, wenn seine Lebensversicherung in den letzten Jahren der
Versicherungsdauer plötzlich durch Kurseinbrüche einen massiven Wertverlust
erfahren würde. Die Lebensversicherer bieten für dieses Problem allgemein zwei
Lösungen an: Die Übertragungsoption und das Ablaufmanagement.
Bei der Übertragungsoption kann sich der Versicherungsnehmer die Fondsanteile
beim Ablauf der Versicherung auf ein eigenes Depot übertragen lassen, um dann
einen günstigeren Zeitpunkt für den Verkauf der Anteile abzuwarten. Beim
Ablaufmanagement wird in den letzten Jahren der Versicherungsdauer das
Anlagevermögen in risikoärmere Investmentfonds (meist Renten- oder
Geldmarktfonds) umgeschichtet. Dies geschieht entweder automatisch durch den
Lebensversicherer oder der Lebensversicherer unterbreitet dem
Versicherungsnehmer entsprechende Vorschläge, die der dann annehmen kann oder
auch nicht.
Beendigung des Vertrages
Ein Lebensversicherungsvertrag kann auf verschiedenste Weise durch den
Versicherungsnehmer beendet werden. Bei einer Kündigung wird dem
Versicherungsnehmer der derzeitige Rückkaufswert ausgezahlt. Außerdem besteht
die Möglichkeit, um einen höheren Auszahlungswert zu erhalten, den Vertrag an
einen Investor zu verkaufen. Dies erfolgt auf dem sogenannten Zweitmarkt für
Lebensversicherungen ("Gebrauchtpolicen"). Eine solche Veräußerung führt
für den Käufer zur Steuerpflicht der Erträge aus dem Vertrag. Die Rendite
ergibt sich für den Käufer aus dem unterbleibenden Stornoabschlag und der
Praxis der Gesellschaften, gegen Ende des Vertrages häufig höhere Anteile bei
der Gewinnbeteiligung, insbesondere Schlussdividende, auszuzahlen.
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