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Ombudsmann für die private Krankenversicherung
- nähere Erläuterung -



Neuer Ombudsmann ab 01.10.2007: Dr. Helmut Müller


Zum 1.10. 2001 hat - zeitgleich mit dem vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) eingesetzten Ombudsmann (jener ist für Sachversicherungen zuständig) - auch ein Ombudsmann für privat Versicherte
seine Tätigkeit aufgenommen.

Für diese Funktion konnte der Versicherungsjournalist und Schriftsteller:
Herr Arno Surminski gewonnen werden. Bis 1972 war er in der Rechtsabteilung
eines privaten Krankenversicherers tätig. Seitdem hat er die Versicherungswirtschaft, insbesondere die private Krankenversicherung, und die Entwicklung des Gesundheits- wesens in einer Vielzahl von Veröffentlichungen kritisch begleitet.

Seine Tätigkeit wird eigenen Wunsch nach zwei Amtszeiten per 10/2007 enden.

Ab 1. November 2007 übernimmt der frühere Präsident des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen, Dr. Helmut Müller (70) das Amt des Ombudsmanns für die private Kranken- und Pflegeversicherung. Müller, der am 6. Juni 1937 in Berlin geboren wurde, war im April 1967 in das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen eingetreten, wo der Jurist in verschiedensten Funktionen 35 Jahre (bis zur Pensionierung 06/2002) arbeitete. Nach seinem Ausscheiden war Dr. Helmut Müller als Berater nationaler und internationaler Organisationen tätig.

Der Sitz des Ombudsmanns ist in der Berliner Geschäftsstelle des PKV-Verbands, Kronenstraße 13, 10117 Berlin. Die Verfahrensordnung ist im Internet unter http://www.pkv-ombudsmann.de abrufbar.

Der PKV-Ombudsmann ist unabhängig. Er hat eine Einigungs- und Schlichtungs- funktion. Die Inanspruchnahme des PKV-Ombudsmanns ist kostenlos.


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