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Pflegeversicherung
Reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung?
Pflegeversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (ob privat oder gesetzlich versichert, spielt keine Rolle) sind sicherlich eine Hilfe. Sie wurden zum 1.7.2008 etwas aufgebessert. Zum 1.1.2010 und 1.1.2012 erfolgt nochmals eine Höherstufung. Ausreichend sind diese weiterhin dennoch nicht.
Pflegeversicherung
Es wird in 3 Pflegestufen unterschieden:
Pflegeversicherung
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Pflegestufe I:
Pflegeversicherung
Die Person benötigt mindestens 1x täglich Hilfe bei 2 gewöhnlichen Verrichtungen, 
und zusätzlich mehrfach wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Pflegeversicherung
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Pflegestufe II:
Pflegeversicherung
Die Person benötigt mindestens 3x täglich zu verschiedenen Zeiten Hilfe, und zusätzlich mehrfach wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Pflegeversicherung

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Pflegestufe III:
Pflegeversicherung
Die Person benötigt täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe, und zusätzlich mehrfach wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
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Die Leistungen können dann entweder als häusliche Pflege, als teilstationäre Pflege oder als vollstationäre Pflege genutzt werden.
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Verbesserungen der gesetzlichen Plfegepflichtversicherung ab 01.07.2008:
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Häusliche Pflege ab 1.7.2008:
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
420,- Euro
980,- Euro
1.470,- Euro
monatlich bzw. Pflegegeld
monatlich bzw. Pflegegeld
monatlich bzw. Pflegegeld
215,- Euro
420,- Euro
675,- Euro
 
Teilstationäre Pflege ab 1.7.2008:
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
420,- Euro
980,-  Euro
1.470,-  Euro
monatlich
monatlich
monatlich
 
Vollstationäre Pflege ab 1.7.2008:
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Härtefälle
1.023,- Euro
1.279,- Euro
1.470,- Euro
1.750,- Euro
monatlich
monatlich
monatlich
monatlich


Häusliche Pflege ab 1.1.2010:
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
440,- Euro
1.040,- Euro
1.510,- Euro
monatlich bzw. Pflegegeld
monatlich bzw. Pflegegeld
monatlich bzw. Pflegegeld
225,- Euro
430,- Euro
685,- Euro
 
Teilstationäre Pflege ab 1.1.2010:
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
440,- Euro
1.040,- Euro
1.510,- Euro
monatlich 
monatlich
monatlich
 
Vollstationäre Pflege ab 1.1.2010:
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Härtefälle
1.023,- Euro
1.279,- Euro
1.510,- Euro
1.825,- Euro
monatlich
monatlich
monatlich
monatlich


Häusliche Pflege ab 1.1.2012:
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
450,- Euro
1.100,- Euro
1.550,- Euro
monatlich bzw. Pflegegeld
monatlich bzw. Pflegegeld
monatlich bzw. Pflegegeld
235,- Euro
440,- Euro
700,- Euro
 
Teilstationäre Pflege ab 1.1.2012:
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
450,- Euro
1.100,- Euro
1.550,- Euro
monatlich
monatlich
monatlich
 
Vollstationäre Pflege ab 1.1.2012:
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Härtefälle
1.023,- Euro
1.279,- Euro
1.550,- Euro
1.918,- Euro
monatlich
monatlich
monatlich
monatlich
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Bei häuslicher Pflege gilt die Härtefallregelung von 1.918.- Euro auch für die Zukunft.
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Hinweis für vollstationäre Pflege: Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu bezahlen.
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Neu ab 01.07.2008: An Demenz Erkrankte erhalten bis zu 2.400,- Euro jährlich, auch wenn keine der 3 Pflegegruppen zutrifft.
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Die Frage ist, wie weit man mit der Kostendeckung in der Praxis kommt.
Die durchschnittlichen Kosten einer Heimunterbringung liegen bei ca. 3.300,- Euro monatlich. Man hat also nur wenig mehr als die Hälfte der Kosten abgedeckt.

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 Quelle: PKV-Verband

Pflegeversicherung
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Aus dieser Grafik ersehen Sie, wieviel % der Personen in die jeweilige Pflegestufe fallen.
Pflegeversicherung
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Wenn die Leistungen nicht reichen:
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Über die Leistungen hinaus, die von der Pflegepflicht-Versicherung gedeckt sind, zahlt der Pflegebedürftige alle Kosten selbst. Die Kosten der Unterbringung und Verpflegung (bei Heimunterbringung) zahlt er ja ohnehin. Wenn seine Mittel nicht ausreichen, werden die Kinder herangezogen. Je nach Dauer des Heimaufenthalts fallen Zehntausende Euro an ungedeckten Kosten angezahlt werden müssen. Schon in 1 Jahr können das 18.000,- Euro sein (bei 1.500 Euro mtl. Restkosten).
Pflegeversicherung
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Die Verhältnisse kehren sich um: Nun müssen die Kinder für die Eltern haften, und die Eltern müssen mit ansehen, wie zuerst das den Kindern zugedachte Erbe aufgezehrt wird, und dann auch die Ersparnisse der Kinder selbst.
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Daher sollte zusätzlich zur gesetzlichen Leistung eine Pflege-Zusatzversicherung gewählt werden. Die Kosten sind nicht allzu hoch, so kostet des einen 30-jährigen Mann zum Beispiel ca. 10,- Euro monatlich, um die gesetzlichen Leistungen etwa zu verdoppeln.
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In der Krankenversicherung gibt es 2 Modelle, entweder als Pflegesatz pro Tag, oder als Kostenabsicherung. Wobei auch die Kostenabsicherung in der Leistung begrenzt ist. Es ist also zu prüfen, womit man besser fährt. Aus dem Bereich der Rentenversicherung gibt es auch die Pflegerentenversicherung, die teurer ist, aber verschiedene Vorteile hat, wie z.B. die Beitragsstabilität, und einen Rückkaufswert bei Kündigung.  
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Steuerliche Entlastung für die Zusatzversicherung:
Die zusätzliche steuerliche Entlastung für die Pflegezusatzversicherung wurde leider zum 1.1.2005 gestrichen.
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Gemäß PKV-Verband waren per 31.12.2006 bereits 988.800
Personen in der Pflegezusatzversicherung. Dies entsprach einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 18,7 %. In 2007 betrug der Anstieg sogar 50 %.
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Das Problembewusstsein darüber wächst deutlich. Kein Wunder - die mögliche Belastung für das Risiko Pflegefall ist enorm.
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 Update am 05.08.2008