| Krankentagegeld,
bzw. Verdienstausfall-Absicherung
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Das Krankentagegeld, oder Verdienstausfall-Absicherung kurz auch Tagegeld,
ist ein wichtiges Werkzeug, um Einkommenseinbußen bei Krankheit oder
Unfallfolgen zu verhindern. Es wird nach einer gewissen Übergangszeit,
der sogenannten Karenzzeit (Erläuterung siehe weiter unten)
für jeden Kalendertag geleistet. Die Leistung erfolgt unbegrenzt, außer
es tritt Berufsunfähigkeit ein. In diesem Fall läuft es (meist nach 3
Monaten) aus. Bei einer kompletten Vollversicherung gehört das Tagegeld
zu den ganz normalen Leistungen - mindestens bei Angestellten - und
vervollständigt den Versicherungsschutz, der sonst ja nur für die
Kostenerstattung (von anfallenden Rechnungen und Rezepten) da wäre.

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Bei Angestellten schließt es sich gewöhnlich an die
Lohnfortzahlung des Arbeitgebers an. Im üblichen Fall also nach 6 Wochen
(nach 42 Tagen). Wer eine längere Lohnfort- zahlung hat, kann es auch
erst nach 3, 6 oder gar 12 Monaten absichern. Besonderheiten in der
Lohnfortzahlung können berücksichtigt werden (wie z.B. der Arbeitgeber
zahlt für eine gewisse Zeit noch die Differenz zwischen dem Netto und der
normalen Leistung der gesetzlichen Kasse weiter). Die Auszahlung von
Tagegeld ist steuerfrei.
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Zur Absicherungshöhe:

In der gesetzlichen Kasse sind derzeit (in 2004) maximal 80,50 Euro
Tagessatz abgesichert. In der privaten Krankenversicherung würde man den
tatsächlichen Bedarf absichern. Als Angestellter legt man das
(durchschnittliche) Nettoeinkommen zugrunde und rechnet noch ca. 25,- Euro
dazu. Das benötigt man, um den Nachteil aufzufangen, dass der Arbeitgeber
nach 6 Wochen kein Gehalt mehr und keine Arbeitgeber-Anteile mehr zur
Kranken- und Rentenversicherung zahlt.

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Beispiel:
Man hat ein normales, regelmäßiges Netto von 1.950,- Euro monatlich. Auf
30 Tage bedeutet das 65,- Euro Tagegeld. Dazu 25,- Euro, sind 90,- Euro.
Das ist so auch zulässig, da man im Leistungsfalle nicht mehr Geld hat,
als während der Berufstätigkeit.
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Mehr darf man nicht absichern, der Versicherer wäre sonst im
Leistungsfall berechtigt, das Tagegeld entsprechend zu kürzen - man hätte
dann unnötig mehr gezahlt. Weihnachts- und Urlaubsgeld braucht man nicht
mit einzukalkulieren - diese Ansprüche entfallen gewöhnlich nicht durch
Arbeitsunfähigkeit, höchstens bei extrem langer Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Weniger abzusichern, als den tatsächlichen Bedarf, lohnt sich bei
Angestellten meist nicht: Der Arbeitgeber spart ja zu 50% mit, und die
Beitrags-Ersparnis für den Arbeitnehmer ist meist so gering, dass es kaum
lohnt (und ein größeres eigenes Risiko nicht rechtfertigt).
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Leistungsanspruch und Ausnahme zur Karenzzeit:

Leistungen gibt es in der Regel nur bei 100 %-iger Arbeitsunfähigkeit
(nur bei wenigen Versicherern gibt es eine Teilleistung bei teilweiser
Arbeitsunfähigkeit), solange diese andauert, und auch tatsächlich nicht
gearbeitet wird. Wenn man wegen der gleichen Krankheit oder Unfallfolgen
zeitnah erneut krank wird, und der Arbeitgeber dies berechtigterweise im
Zusammenhang sieht, fällt keine neue Karenzzeit an, dies heißt, das
Tagegeld beginnt dann sofort wieder, nicht erst nach weiteren 6
Wochen.
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Hinweis zu den Beiträgen, und zu evt. Aufsplittung:

Einige Krankenversicherer sind im Tagegeld eher günstig, andere teurer.
Dies kann bei Vollversicherungen dazu verleiten, das Tagegeld separat
abzusichern. Doch (bei fast allen Versicherern) gibt es ein großes
Risiko: Wenn das Tagegeld allein besteht, kann es in den ersten 3 Jahren
vom Versicherer gekündigt werden. Was bei ungünstigem Verlauf durchaus
geschieht. Diese Gefahr gibt es nicht, wenn die Vollversicherung und das
Tagegeld in einer Hand sind: Der Versicherer verzichtet dann generell auf
dieses Kündigungsrecht. Soll ein Tagegeld als Zusatzversicherung gewählt
werden, muss man mit diesem Risiko jedoch leben.
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Karenzzeit:

Das ist die Zeit des Verdienstausfalls wegen Krankheit oder Unfall, bevor
die Leistungen des Krankentagegeld einsetzt. Bei Angestellten ist es mit
der Lohnfortzahlungs-Dauer des Arbeitgebers identisch, so dass es keinen
Verdienstausfall gibt (außer das Tagegeld ist zu gering abgesichert).
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Bei Selbständigen ist die Karenzzeit in verschiedenen Stufen frei wählbar.
Kurze Karenzzeiten, wie 3, 7, 14 Tage sind recht teuer. In aller Regel würde
man eher nach 3 oder 4 Wochen absichern. Die Zeit bis dahin sollte man
noch selbst überbrücken können. Je geringer ein eigenes Polster ist, um
den Einkommensausfall aufzufangen, umso wichtiger ist es - gerade bei neu
Selbständigen.
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Man kann das Tagegeld als Selbständiger auch abstufen: Z.B. ab 15.Tag
50,- Euro, ab 22. Tag weitere 50,- Euro, und ab 43.Tag
nochmals 50,- Euro. So sichert man nach 6 Wo. zusammen 150,- Euro pro Tag,
was durch die Abstufung besser "bezahlbar" bleibt.
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Bei GmbH-Gesellschaftern ist es üblich, auch dem sogenannten
Gesellschafter (Geschäftsführer) 6 Wochen Lohnfortzahlung zu geben. Dann
kann man auch hier erst nach der Karenzzeit von 6 Wochen das Tagegeld
absichern.
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Tipps für die Höhe des Tagegeldes bei Selbständigen:

Die Minimal-Absicherung wäre, die monatlichen Fixkosten (privat und geschäftlich)
geteilt durch 30 Tage abzusichern. Wären das z.B. 1500,- Euro, braucht
man mindestens 50,- Euro Tagessatz. Der Krankenversicherungsbeitrag selbst
zählt natürlich auch dazu. Ansonsten kann man maximal bis zum erwarteten
monatlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30 Tage absichern.
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Bei neu Selbständigen gibt es oft für die ersten 1 oder 2 Jahre eine
Begrenzung, was man absichern darf - so um die 70,- Euro pro Tag ist eine
übliche Regelung.
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Der Versicherer kann sich im Leistungsfall belegen lassen, ob das
abgesicherte Nettoeinkommen zuletzt wirklich vorhanden war. Ist das nicht
der Fall, wird die Leistung entsprechend gekürzt. Es ist daher nicht
immer möglich, bei neu Selbständigen die tatsächlichen Fixkosten
abzusichern - man muss diese auch erwirtschaften können.
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Die Höhe des maximal versicherbaren Tagegeldes wird je nach Versicherer
begrenzt,
meist auch in Abhängigkeit von der Karenzzeit.
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Anmerkungen zum verwandten Begriff Krankenhaustagegeld:

Vom Wort her leicht zu verwechseln, aber deutlich verschieden: Man bekommt
ein Krankenhaus-Tagegeld für jeden Tag, den man im Krankenhaus
sein muss (mit mind. 1 Übernachtung). Dies sofort ab 1.Tag,
und so lange der Krankenhaus-Aufenthalt dauert.
Es wird von Selbständigen recht gern verwendet, um auch damit den
Verdienstausfall etwas aufzufangen. In der Regel rechnen das die
Versicherer aber nicht gegen den Verdienstausfall auf, so dass man es zusätzlich
zum normalen Tagegeld haben kann.
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Eine übliche Höhe ist 50,- Euro täglich. Krankenhaustagegeld
kann auch für Kinder abgeschlossen werden, jedoch meist nur ca. 30,-
Euro. Mit Blick auf eine evt. gewünschte Unterbringung der Mutter beim
(kleinen) kranken Kind kann das sinnvoll sein, um die Kosten dafür
weitgehend aufzufangen (Rooming-In).
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Bei Angestellten ist das Krankenhaus-Tagegeld in der Regel kein
Thema, da die Lohnfortzahlung ja über den Arbeitgeber - und dann über
das normale Tagegeld gewährleistet ist. Der Beitrag würde
jedoch vom Arbeitgeber mitgezahlt werden, was manche
Arbeitnehmer aber wieder attraktiv finden.
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Anpassung von versichertem Tagegeld:

Insbesondere für Angestellte gibt es bei einigen Versicherern die Möglichkeit,
das Tagegeld innerhalb von 2 Monaten nach einer Gehaltserhöhung
entsprechend anzupassen. Es wird in diesem Zusammenhang auf eine
Gesundheitsprüfung verzichtet, und die Mehrleistung gilt von Anfang an
(statt der ansonsten normalen 3 Monate Wartezeit).
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Darüber hinaus bieten einige Versicherer an, in Abständen von 3 - 4
Jahren das Tagegeld ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung und ohne
Wartezeiten zu erhöhen. Hier wird meist als Index verwendet, wie sich der
Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in dieser Zeit entwickelt hat.
Das sind vergleichsweise geringe Anpassungen, aber es kann normale
kleinere Gehaltsentwicklungen etwa auffangen, so dass man etwa sein Netto
weiter versichert hat. Für größere Gehaltssprünge reicht das nicht.
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Für das neu hinzukommende Tagegeld gilt immer das derzeitige, neue
Eintrittsalter.
Da nicht alle Versicherer solche Lösungen bieten, und auch nicht immer
beide Möglichkeiten, sollte man darauf achten - es erhöht für die
Zukunft die Sicherheit.

Manche Versicherer haben analoge Lösungen auch für Selbständige.
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Tagegeld im Ausland:

Die Tagegeldversicherung gilt auch im Ausland, hier zahlen die
Versicherer jedoch - fast ausschließlich - nur bei stationärem
Aufenthalt und natürlich nach der jeweiligen, vereinbarten Karenzzeit
(bei Angestellten also z.B. nach 6 Wochen)
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