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Pkv-Netz.com Standardtarif der PKV für

privatversicherte Rentner



Standard-Tarif für privatversicherte Rentner



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Der Standard-Tarif für Rentner in der privaten Krankenversicherung



Der Standard-Tarif für Rentner ist ein Instrument, das im Notfall helfen soll, den Beitrag im Alter zu tragen. Der Tarif garantiert nämlich in seinen Bedingungen, dass der Beitrag nicht höher sein darf, als der aktuelle Höchstsatz der gesetzlichen Kasse. Zur Zeit sind das rund 490.- Euro monatlich.




Dafür sind die Leistungen etwa vergleichbar den Leistungen der gesetzlichen Kasse (insbesondere die Leistungen per Stand 1994 dienten als Vorlage). Künftige Verschlechterungen der gesetzlichen Leistungen haben darauf keinen Einfluss. Somit können die Leistungen im Rentenalter durchaus deutlich besser sein, als die Leistungen in der gesetzlichen Kasse bis dahin.



Wer kann den Standard-Tarif für Rentner nutzen ?
  • Personen ab vollendeten 65. Lebensjahr, die mindestens 10 Jahre in der PKV vollversichert waren. 
  • Personen ab vollendeten 55. Lebensjahr, die mindestens 10 Jahre in der PKV vollversichert waren, und gleichzeitig mit Ihrem Einkommen unter der aktuellen Versicherungspflicht-Grenze liegen (2005: 46.800,- Euro brutto jährlich). Das ist übrigens deswegen so, weil man ab 55 nicht mehr in die GKV zurückkommt, auch nicht bei Unterschreiten der Pflichtgrenze, oder Arbeitslosigkeit.
  • Personen, die wegen Erwerbsunfähigkeit vorzeitig in Rente oder Pension gehen. Auch diese müssen mindestens 10 Jahre in der PKV vollversichert oder nach Beihilfetarifen versichert gewesen sein, und gleichzeitig mit Ihrem Einkommen unter der aktuellen Versicherungspflicht-Grenze liegen (2005: 46.800,- Euro brutto jährlich).
  • Beamte und deren Familienangehörige ab dem 65. bzw. 55. Lebensjahr, bei denen die obigen Voraussetzungen entsprechend erfüllt sind. 
  • Beamte mit Vorerkrankungen können direkt in den Standard-Tarif für Rentner gehen, wenn Sie bei Verbeamtung nicht oder nur mit Zuschlägen in die normalen Beihilfe-Tarife aufgenommen werden könnten. Dies gilt bei Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Verbeamtung, oder Feststellung der Behinderung.

    Bei Beamten gilt die Begrenzung im Beitrag entsprechend anteilig, also bei 50 %-Absicherung (2005:  245.- Euro).


 Die Leistungen des Standard-Tarifs:

    Ambulante ärztliche Leistungen: 100 % Leistung, jedoch nur bis zum 1,7-fachen Gebührensatz der ärztlichen Gebührenordnung. Für medizinisch-technische Leistungen gilt 1,3-fach, für Laborleistungen 1,1-fach.


  • Arznei, Verbandsmittel, Hilfsmittel und Heilmittel: 80 % Leistung.

  • Psychotherapie: Max. 25 Sitzungen jährlich, bis zum 1,7-fachen Gebührensatz.

  • Krankenhaus: 100 % der Regelleistungen (allgemeiner Pflegesatz), abzüglich 9,- Euro Eigenbeteiligung für die ersten 14 Tage.

  • Rettungsfahrten: 100 %, abzüglich 13,- Euro Selbstbeteiligung pro Fahrt.

  • Zahnarzt:

    Zahnärztliche Behandlung: 100 %

    Zahnersatz 65 %

    Kieferorthopädie 80 %

    Es gilt auch hier jeweils die Begrenzung auf den 1,7-fachen Gebührensatz der Gebührenordnung, hier für Zahnärzte.



Hinweis:

Bei Umstellung aus einem höherwertigen Tarif in den Standard-Tarif werden die  Alterungsrückstellungen aus dem seitherigen Tarif übernommen. Je nachdem, wie lange man dort schon versichert ist, kann der Beitrag also sogar noch günstiger sein, als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse.


Artverwandte Seite:

Allgemeine Versicherungsbedingungen zum Standart-Tarif (AVB) n. § 257, SGB V
(vom Dachverband der PKV)



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    Update am 05.08.2008