Sterbetafeln
in der privaten Krankenversicherung (und die Auswirkung bei Beitragserhöhungen)
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 Im
Zusammenhang mit Beitragserhöhungen in der PKV liest man immer wieder von
neuen Sterbetafeln, welche Anpassungen hervorrufen. Hier eine nähere Information dazu.
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 Zunächst
muss man verstehen, dass die privaten Krankenversicherungen regelmäßig
Alterungsrückstellungen bilden. Damit ist gemeint, dass die private
Krankenversicherung im Beitrag einkalkuliert, dass in höherem Alter
im Durchschnitt mehr Leistungen beansprucht werden. In jungen Jahren zahlt
der Kunde also einen relativ höheren Beitrag, als es das momentane
statistische Risiko erfordert. Die noch nicht benötigten Beträge werden
als Reserve angesammelt, und verzinst. In höheren Jahren (der Wendepunkt
liegt um die 45 herum) wird dann aus diesen Reserven geschöpft. Diese
Maßnahme bewirkt, dass der Beitrag nicht allein deswegen steigt, wenn man
älter wird (und damit zu einem schlechteren Risiko wird).
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 Da allerdings die Kosten im Gesundheitswesen ansteigen, und der medizinische Fortschritt zu
finanzieren ist, gibt es dennoch Beitragserhöhungen. Das hat mit dem höheren Alter aber nichts zu tun.
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 Warum Sterbetafeln:
Wegen der Kalkulation der beschriebenen Alterungsrückstellungen spielt es
eine Rolle, wie lange der durchschnittliche Versicherte lebt. Bei höherer
Lebenserwartung müssen mehr Alterungsrückstellungen aufgebaut werden,
sonst reichen diese am Lebensabend nicht mehr aus. Daher gibt es die
statistisch ermittelten Sterbetafeln. Mit ihnen kann prognostiziert
werden, welche Lebenserwartung zu berücksichtigen ist.
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 Änderung von Sterbetafeln:
Wenn neue statistische Auswertungen zeigen, dass die Lebenserwartung
gestiegen ist, werden neue Sterbetafeln erstellt. Dies ermittelt der
Verband der privaten Kranken- versicherungen (PKV-Verband). Die geänderte
Sterbetafel muss dann von jedem Unternehmen einberechnet werden. Dies
führt zwangsläufig zu Beitragserhöhungen, unabhängig von der sonstigen
Kostenentwicklung. Seit einigen Jahren hat der PKV-Verband dabei eigene
Statistiken. Es wird dabei nicht die Lebenserwartung der gesamten
deutschen Bevölkerung verwendet, sondern die der privat Krankenversicherten.
Erfreulicherweise haben diese eine höhere Lebenserwartung.
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 Die letzten Änderungen der
Sterbetafeln:
Sterbetafel 2000, erstellt 1995
Sterbetafel 2001, erstellt 2000 (mit Statistiken 1992-1998)
Sterbetafel 2004, erstellt 2003
 Man muss damit rechnen, dass
künftig eher alle 3 Jahre eine neue Sterbetafel herausgebracht wird.
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 Wie änderte sich jeweils die
Lebenserwartung:
Auf der Basis einer 40-jährigen Person berücksichtigte die Sterbetafel
2000 einen Anstieg um 1,5 Jahren bei Männern und 1,1 Jahren bei Frauen.
Nach der Sterbetafel 2004 sind es jedoch (gegenüber Sterbetafel 2001)
weitere 2,1 Jahre bei Männern und 1,3 bei Frauen. Man rechnet also, dass
eine heute 40-jährige Person bei Männern 83,7 Jahre alt wird, bei Frauen
87,3 Jahre.
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 Einfluss der neuesten
Sterbetafel auf neue Beitritte in die PKV:
Auf der Basis von 30-Jährigen und einem Tarif mit kleiner
Selbstbeteiligung bewirkt die neue Sterbetafel bei Männern eine Erhöhung
des Beitrags um 2,9 %, bei Frauen um 0,7 %. Bei hoher Selbstbeteiligung
sind die Werte noch etwas höher.
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 Einfluss
der neuesten Sterbetafel auf Bestandskunden:
Je nach erreichtem Alter ist ja weniger Zeit, um die erhöhte
Alterungsrückstellung zu bilden. Daher fällt bei länger privat
Versicherten die Erhöhung allein aufgrund der Sterbetafel höher aus (je
älter man schon ist, umso höher). Wenn ein Mann mit 30 Jahren beitrat,
ist mit 40 Jahren die Auswirkung der Sterbetafel schon 5,5 %; bei Frauen
sind es 1,4 %.
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 Umsetzung der Sterbetafeln:
Die Sterbetafel 2001 durfte innerhalb der Jahre bis 2005 durch
Beitragserhöhung berücksichtigt werden. Manche Versicherer haben also
diese noch gar nicht in allen Tarifen umgesetzt, und müssen nun
zusätzlich noch die neueste Sterbetafel umsetzen. Dort fallen/fielen die
Erhöhungen (z.B. zum 1.1.2004) entsprechend höher aus. Die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (früher Bundesaufsichtsamt für
Versicherungswesen) drängt nun auf vergleichsweise zügige Umsetzung
aller Sterbetafeln.
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 Allerdings
führt kaum ein Versicherungsunternehmen Beitragserhöhungen
allein wegen neuer Sterbetafeln durch. Vielmehr geschieht dies zusammen
mit den aus Kostengründen nötigen Anpassungen. In der Praxis bedeutet
das: Alle Tarife, die zum 1.1.2004 oder später erhöht werden/wurden,
enthalten auch die neuen Sterbetafeln. Soweit die entsprechenden Tarife
erst zum 1.1.2005 erhöht werden, fließt dies erst zu diesem Zeitpunkt
mit ein. Bei Beitragsvergleichen ist dieser Umstand zu berücksichtigen.
Bei Männern würde man also ca. 3 % dazurechnen müssen, wenn die neue
Sterbetafel noch nicht einkalkuliert ist.
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