 Krankentagegeld, bzw. Verdienstausfall-Absicherung |
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 Das Krankentagegeld, oder Verdienstausfall-Absicherung kurz auch
Tagegeld, ist ein wichtiges Werkzeug, um Einkommenseinbußen bei Krankheit oder Unfallfolgen zu verhindern.
Es wird nach einer gewissen Übergangszeit, der sogenannten Karenzzeit (Erläuterung siehe weiter unten) für jeden Kalendertag
geleistet. Die Leistung erfolgt unbegrenzt, außer es tritt Berufsunfähigkeit ein. In diesem Fall läuft es (meist nach 3 Monaten) aus.
Bei einer kompletten Vollversicherung gehört das Tagegeld zu den ganz normalen Leistungen - mindestens bei Angestellten - und
vervollständigt den Versicherungsschutz, der sonst ja nur für die Kostenerstattung (von anfallenden Rechnungen und Rezepten) da wäre.

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Bei Angestellten schließt es sich gewöhnlich an die Lohnfortzahlung des
Arbeitgebers an. Im üblichen Fall also nach 6 Wochen (nach 42 Tagen). Wer
eine längere Lohnfort- zahlung hat, kann es auch erst nach 3, 6 oder gar 12
Monaten absichern. Besonderheiten in der Lohnfortzahlung können
berücksichtigt werden (wie z.B. der Arbeitgeber zahlt für eine gewisse
Zeit noch die Differenz zwischen dem Netto und der normalen Leistung der
gesetzlichen Kasse weiter). Die Auszahlung von Tagegeld ist steuerfrei.
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Zur Absicherungshöhe:
 In der gesetzlichen Kasse sind derzeit (in 2006) maximal 83,13 Euro Tagessatz abgesichert.
In der privaten Krankenversicherung würde man den tatsächlichen Bedarf absichern. Als Angestellter legt man
das (durchschnittliche) Nettoeinkommen zugrunde und rechnet noch ca. 25,- Euro dazu. Das benötigt man, um den
Nachteil aufzufangen, dass der Arbeitgeber nach 6 Wochen kein Gehalt mehr und keine Arbeitgeber-Anteile mehr
zur Kranken- und Rentenversicherung zahlt.

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 Beispiel: Man hat ein normales, regelmäßiges Netto von 1.950,- Euro monatlich. Auf 30 Tage bedeutet das
65,- Euro Tagegeld. Dazu 25,- Euro, sind 90,- Euro. Das ist so auch zulässig, da man im Leistungsfalle nicht
mehr Geld hat, als während der Berufstätigkeit.
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 Mehr darf man nicht absichern, der Versicherer wäre
sonst im Leistungsfall berechtigt, das Tagegeld entsprechend zu kürzen
- man hätte dann unnötig mehr gezahlt. Weihnachts- und Urlaubsgeld
braucht man nicht mit einzukalkulieren - diese Ansprüche entfallen
gewöhnlich nicht durch Arbeitsunfähigkeit, höchstens bei extrem
langer Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Weniger abzusichern, als den tatsächlichen Bedarf,
lohnt sich bei Angestellten meist nicht: Der Arbeitgeber spart ja zu 50% mit, und die
Beitrags-Ersparnis für den Arbeitnehmer ist meist so gering, dass es kaum lohnt (und ein
größeres eigenes Risiko nicht rechtfertigt).
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 Leistungsanspruch und Ausnahme zur Karenzzeit:
 Leistungen gibt es in der Regel nur bei 100 %-iger Arbeitsunfähigkeit (nur bei wenigen
Versicherern gibt es eine Teilleistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit), solange diese andauert,
und auch tatsächlich nicht gearbeitet wird. Wenn man wegen der gleichen Krankheit oder Unfallfolgen zeitnah erneut
krank wird, und der Arbeitgeber dies berechtigterweise im Zusammenhang sieht, fällt keine neue Karenzzeit an, dies
heißt, das Tagegeld beginnt dann sofort wieder, nicht erst nach weiteren 6 Wochen.
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 Hinweis zu den Beiträgen, und zu evt. Aufsplittung:
 Einige Krankenversicherer sind im Tagegeld eher günstig, andere teurer.
Dies kann bei Vollversicherungen dazu verleiten, das Tagegeld separat
abzusichern. Doch (bei fast allen Versicherern) gibt es ein großes
Risiko: Wenn das Tagegeld allein besteht, kann es in den ersten 3 Jahren
vom Versicherer gekündigt werden. Was bei ungünstigem Verlauf durchaus
geschieht. Diese Gefahr gibt es nicht, wenn die Vollversicherung und das
Tagegeld in einer Hand sind: Der Versicherer verzichtet dann generell
auf dieses Kündigungsrecht. Soll ein Tagegeld als Zusatzversicherung gewählt
werden, muss man mit diesem Risiko jedoch leben.
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 Karenzzeit:
 Das ist die Zeit des Verdienstausfalls wegen Krankheit oder Unfall, bevor die Leistungen des
Krankentagegeld einsetzt. Bei Angestellten ist es mit der Lohnfortzahlungs-Dauer des Arbeitgebers
identisch, so dass es keinen Verdienstausfall gibt (außer das Tagegeld ist zu gering abgesichert).
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 Bei Selbständigen ist die Karenzzeit in verschiedenen Stufen frei wählbar. Kurze
Karenzzeiten, wie 3, 7, 14 Tage sind recht teuer. In aller Regel würde man eher nach 3 oder 4 Wochen absichern.
Die Zeit bis dahin sollte man noch selbst überbrücken können. Je geringer ein eigenes Polster ist, um den
Einkommensausfall aufzufangen, umso wichtiger ist es - gerade bei neu Selbständigen.
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 Man kann das Tagegeld als Selbständiger auch abstufen: Z.B. ab 15.Tag 50,- Euro, ab 22. Tag
weitere 50,- Euro, und ab 43.Tag nochmals 50,- Euro. So sichert man nach 6 Wo. zusammen 150,- Euro pro Tag, was
durch die Abstufung besser "bezahlbar" bleibt.
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 Bei GmbH-Gesellschaftern ist es üblich, auch dem sogenannten Gesellschafter (Geschäftsführer)
6 Wochen Lohnfortzahlung zu geben. Dann kann man auch hier erst nach der Karenzzeit von 6 Wochen das Tagegeld absichern.
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 Tipps für die Höhe des Tagegeldes bei Selbständigen:
 Die Minimal-Absicherung wäre, die monatlichen Fixkosten (privat und geschäftlich) geteilt durch 30 Tage abzusichern.
Wären das z.B. 1500,- Euro, braucht man mindestens 50,- Euro Tagessatz. Der Krankenversicherungsbeitrag selbst zählt natürlich
auch dazu. Ansonsten kann man maximal bis zum erwarteten monatlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30 Tage absichern.
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 Bei neu Selbständigen gibt es oft
für die ersten 1 oder 2 Jahre eine Begrenzung, was man absichern darf - so um
die 70,- Euro pro Tag ist eine übliche Regelung.
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 Der Versicherer kann sich im Leistungsfall belegen lassen,
ob das abgesicherte Nettoeinkommen zuletzt wirklich vorhanden war. Ist das
nicht der Fall, wird die Leistung entsprechend gekürzt. Es ist daher nicht
immer möglich, bei neu Selbständigen die tatsächlichen Fixkosten
abzusichern - man muss diese auch erwirtschaften können.
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 Die Höhe des maximal versicherbaren Tagegeldes wird je nach Versicherer begrenzt,
meist auch in Abhängigkeit von der Karenzzeit.
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 Anmerkungen zum verwandten Begriff Krankenhaustagegeld:
 Vom Wort her leicht zu verwechseln, aber deutlich verschieden: Man bekommt ein Krankenhaus-Tagegeld für jeden
Tag, den man im Krankenhaus sein muss (mit mind. 1 Übernachtung). Dies sofort ab 1.Tag, und so lange der Krankenhaus-Aufenthalt
dauert. Es wird von Selbständigen recht gern verwendet, um auch damit den Verdienstausfall etwas aufzufangen. In der Regel rechnen
das die Versicherer aber nicht gegen den Verdienstausfall auf, so dass man es zusätzlich zum normalen Tagegeld haben kann.
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 Eine übliche Höhe ist 50,- Euro täglich. Krankenhaustagegeld kann auch für Kinder
abgeschlossen werden, jedoch meist nur ca. 30,- Euro. Mit Blick auf eine evt. gewünschte Unterbringung
der Mutter beim (kleinen) kranken Kind kann das sinnvoll sein, um die Kosten dafür weitgehend aufzufangen (Rooming-In).
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 Bei Angestellten ist das Krankenhaus-Tagegeld in der Regel kein Thema, da die Lohnfortzahlung ja über den
Arbeitgeber - und dann über das normale Tagegeld gewährleistet ist. Der Beitrag würde jedoch vom Arbeitgeber mitgezahlt
werden, was manche Arbeitnehmer aber wieder attraktiv finden.
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 Anpassung von versichertem Tagegeld:
 Insbesondere für Angestellte gibt es bei einigen Versicherern die Möglichkeit, das Tagegeld innerhalb von
2 Monaten nach einer Gehaltserhöhung entsprechend anzupassen. Es wird in diesem Zusammenhang auf eine
Gesundheitsprüfung verzichtet, und die Mehrleistung gilt von Anfang an (statt der ansonsten normalen 3 Monate
Wartezeit).
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 Darüber hinaus bieten einige
Versicherer an, in Abständen von 3 - 4 Jahren das Tagegeld ebenfalls ohne
Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten zu erhöhen. Hier wird meist als
Index verwendet, wie sich der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in
dieser Zeit entwickelt hat. Das sind vergleichsweise geringe Anpassungen, aber
es kann normale kleinere Gehaltsentwicklungen etwa auffangen, so dass man etwa
sein Netto weiter versichert hat. Für größere Gehaltssprünge reicht das
nicht.
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 Für das neu hinzukommende Tagegeld gilt immer das derzeitige, neue Eintrittsalter.
Da nicht alle Versicherer solche Lösungen bieten, und auch nicht immer
beide Möglichkeiten, sollte man darauf achten - es erhöht für die Zukunft die Sicherheit.
 Manche Versicherer haben analoge Lösungen auch für Selbständige.
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 Tagegeld im Ausland:
 Die Tagegeldversicherung gilt auch im Ausland, hier zahlen die Versicherer
jedoch - fast ausschließlich - nur bei stationärem Aufenthalt und natürlich nach der jeweiligen,
vereinbarten Karenzzeit (bei Angestellten also z.B. nach 6 Wochen)
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