Unversicherten drohen seit dem 01.02.2009 hohe Strafgelder
Pflicht zur Krankenversicherung ab 1.1.2009 - Strafen, wenn man unversichert ist.
Für alle, die keine Krankenversicherung haben, äußerst wichtig zu beachten:
Es steht nun fest, daß "Strafgebühren" erheblichen Ausmaßes erhoben werden, wenn man der Pflicht zur Krankenversicherung ab 1.1.2009 nicht nachkommt.
Für jedem Monat, in demman unversichert ist, muß man 1 zusätzlichen Monatsbeitrag "Strafe" an die private Krankenversicherung zahlen. Der Januar 2009 zählt noch nicht mit ("freundlicherweise"), aber ab Februar 2009 gilt es dann. Das geht für bis zu 5 Monate so (dann sind es also 5 Monatsbeiträge), danach gilt 1/6-tel des Monatsbeitrags für jeden weiteren Monat.
Wird jemand evt. erst Jahre später in der PKV aufgenommen, und die unversicherte Zeit ist nicht ermittelbar, bzw. sehr lang, dann werden5 Jahre unversicherte Zeit zugrunde gelegt. Damit wärendann also maximal 14 Monatsbeiträge zu bezahlen.
Übrigens erhebt auch die gesetzliche Kasse "Strafgebühren", und außerdem rückwirkend die ab 1.4.2007 fällig gewesenen Beiträge. Dies für die Zeiten, die man ab 01.04.2007 nicht versichert war.
Man kann Interessenten also nur empfehlen, so früh wie möglich eine Krankenversicherung zu haben. Man kann dies ja, wenn nötig, sehr günstig halten, mit geringen Leistungen. Man könnte aufgrund der Nachzahlung auch für kurze Zeit einen extrem günstigen Tarif nehmen, und in der Folge umstellen. Dann zahlt man nur auf der Basis des besonders niedrigen Beitrags seine "Strafgebühr".