Private Krankenversicherung - Beiträge und Vergleiche. Thema: Beitragslast im Alter. Persönliche Angebote jetzt anfordern ! Update 15.12.2003
private Krankenversicherungen im Vergleich, Krankenversicherung und Familie. kostenloser Mailversand ausgewählter
Angebote, telefonische Sofort-Beratung, Bilanzkennzahlen, Rating, Krankenversicherungsvergleiche aus Capital, Manager, Finanztest, Focus, Assekurata, WDR, Map-Report
private Krankenversicherung vergleichen, Vergleiche privater krankenversicherungen - Thema: Beiträge und Beitragslast im Alter. Persönliche Angebote jetzt anfordern !
Was ist wichtig ? Wichtige Informationen ! Beitrag als gesetzlich versicherter Rentner:
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen freiwillig versicherte Rentner aus allen Einnahmen Beiträge (bis zum Höchstsatz). Das sind z.B. Einnahmen aus Rente, Miete, Zinsen, Pacht, etc.
Dies kann nahe am Höchstssatz liegen. Wo dieser bis dahin liegt, ist kaum vorauszusagen.
In den letzten 20 Jahren hat sich der durchschnittliche Höchstsatz der GKV um durchschnittlich 5,5 % jährlich erhöht. Derzeit liegt der Höchstsatz (o.Tagegeld) bei ca. 880,- DM.
Bei ehemals Angestellten übernimmt der Rentenversicherungsträger aus der gesetzlichen Rente den halben Beitrag. Bei einer Rente von z.B. 2.600,- DM und dem derzeitigen Beitragssatz für Rentner wären das 175,50 DM. Alles Andere trägt der Rentner selbst dies könnten an die 800,- DM sein.
Das vor dem Hintergrund der ständig fallenden Leistungen in der GKV, die private Zuzahlungen oder private Ergänzungstarife erforderlich machen. In der Zukunft wird dies aufgrund der Verschiebung in der Altersstruktur unserer Bevölkerung noch verstärkt werden.
private Krankenversicherung vergleichen, Vergleiche privater krankenversicherungen
Ein Beispiel eines freiwillig in der GKV versicherten Rentners mit zusätzlichen Einkünften als Rentner
(beispielsweise Miet-, Zinsoder Pachteinnahmen) :
Beitrag vor Rentenbeginn: 880,88 DM
Eigenanteil: 440,44 DM
Brutto-
Bezüge
in DM freiwillige
Versicherung
Rente: 2.600.- 351,00 DM
Versorgungsbezüge:
(Betriebsrente) 1.200.- 162,00 DM
Sonstige Einkommen: 2.800.- 378,00 DM
Zw.-Summe: 891,00 DM
BfA / LVA-Zuschuss: 6,75% 175,50 DM
Eigenanteil: 715,50 DM
Beitrag als privat versicherter Renter:
In der privaten Krankenversicherung (PKV) läuft der Beitrag weiter, abzüglich des nicht mehr benötigten Krankentagegelds. Bereits ab 61 entfällt der zusätzliche Beitrag für die Entlastung im Alter (s.u.). Zusammen macht das ca. 100,- DM weniger Beitrag.
Dann geht für ehemalige Angestellte ebenfalls der Zuschuß vom Rentenversicherungsträger weg (wie bei der GKV), in der halben Höhe dessen, was man an Beitrag für seine gesetzliche Rente zu zahlen hätte. Nach oben angeführten Beispiel also 175,50 DM.
Abgezogen werden zusätzliche Rückstellungen, die der Versicherer aus den Überschüssen erwirtschaften konnte, die dann ab 65 die Beiträge senken.
Umstellungen zur Beitragssenkung:
Sie können den Beitrag über Änderungen im Versicherungsschutz individuell senken, durch höhere Selbstbeteiligung; Mehrbett- Zimmer (ohne Wahlarzt) statt 1- oder 2-Bett mit Wahlarzt; den Zahnschutz reduzieren oder wegfallen lassen.
Stattdessen können Sie auch in den Standard-Tarif für Rentner wechseln. Dazu muß man 10 Jahre privat versichert sein, und in der Regel 65 sein; liegen Sie unter der aktuellen Versicherungspflicht-Grenze, auch schon mit 55 Jahren.
Dieser Tarif wurde den Leistungen der GKV vor 7 Jahren den derzeit vorhandenen Leistungen der GKV nachempfunden, und bleibt auch so. Die Leistungen werden also immer noch weit besser sein, als die Leistungen der GKV bis dahin sind (sie werden ja immer weiter reduziert).- Der Tarif hat die Garantie, daß die Beiträge dazu nicht höher sind als der aktuelle Höchstbeitrag der GKV!
Bei Reduzierungen der Leistung erhält man sogenannte technische Gutschriften, die auf der Grundlage der seither gehabten Tarife errechnet werden. Diese reduzieren dauerhaft den Monatsbeitrag. Je nach Dauer der Versicherung können dabei 100,- DM und mehr an monatlicher Entlastung entstehen.
Weitere gesetzl. Maßnahme für die PKV:
Seit 1.1.2000 gibt es ja ein neues Gesetz, wonach in der PKV 10 % zusätzliche Beiträge erhoben werden müssen, um eine Dämpfung der Beitragslast im Alter sicherzustellen. Erklärtes Ziel ist es, Beitragserhöhungen ab 65 zu verhindern, was unter Sicht der bisherigen Entwicklung realistisch erscheint.
Erhoben werden 10 % für den ambulanten, Zahn- und Krankenhaus-Tarif, bei allen Personen zwischen 21 und 60 Jahren, (jedoch nicht für Studenten). Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber auch davon die Hälfte, solange der durchschnittliche Höchstsatz der GKV nicht erreicht wird (derzeit 992,60 DM).
Update 15.12.2003